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Sind Wohnbeihilfen keine soziale Leistung?

  • Donnerstag, 9. November 2017 @ 14:39
News Strikt abgelehnt wird von der KPÖ-Oberösterreich die Verschlechterung des oö Wohnbauförderungsgesetzes. KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner verweist dazu auf eine Stellungnahme des Klagsverbandes zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Der Klagsverband kritisiert auch, dass die nach den legistischen Richtlinien auf Bundes- und Landesebene vorgesehene sechswöchige Begutachtungsfrist nicht eingehalten wurde und die Regierungsvorlage schon vor Ablauf in den Landtag eingebracht wurde.

Eine Novelle der schwarz-blauen Landesregierung bringt für Nicht-EWR-Bürger_innen deutliche Verschärfungen. So müssen künftig Drittstaatsangehörige um Mittel aus der Wohnbauförderung bzw. eine Wohnbeihilfe zu erhalten Deutschkenntnisse durch Vorweis eines Sprachzertifikats, Schulabschluss oder Integrationskurs sowie einen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren vorweisen können.

Außerdem müssen Antragsteller_innen statt bisher 36 Monate zukünftig 54 Monate Einkünfte aus Erwerbstätigkeit bezogen haben, wobei Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten ebenso angerechnet werden wie der Bezug von Arbeitslosengeld, nicht aber jener von Notstandshilfe. Die Verschärfung bedeutet den Ausschluss von Betroffenen aus dem geförderten Wohnbau für fünf Jahre und ist damit kontraproduktiv für die Integration, die maßgeblich auch mit einem leistbaren Wohnen verbunden ist.

Mit der Aussage „Leistungen aus den Wohnbaufördermitteln sind keine Sozialleistungen“ verdeutlicht Wohnbaureferent LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) einmal mehr das unsoziale Credo seiner Partei: „Denn was sonst als soziale Leistungen sollen Mittel sein, die ein leistbares Wohnen für zigtausende Menschen erst ermöglichen“, so Furtlehner. Haimbuchner hatte bereits 2013 die Wohnbeihilfe für Alleinerzieher_innen durch Anrechnung von Alimenten deutlich verschlechtert und restriktive Richtlinien für Migrant_innen bei der Wohnungsvergabe der Wohnungsgenossenschaften durchgesetzt, die jetzt auch im Gesetz verankert werden.

Darüber hinaus wird die Obergrenze der Wohnbeihilfe mit 300 Euro vereinheitlicht. Bisher war das Limit bei geförderten Wohnungen bei 300 Euro, bei nicht-geförderten Wohnungen 200 Euro. Aber schon jetzt erhalten nur Mieter_innen eine Wohnbeihilfe, die nicht mehr als sieben Euro brutto pro Quadratmeter bezahlen. Da im Zentralraum solche Wohnungen kaum zu finden sind bedient schwarz-blau mit der Änderung nur das Klientel im ländlichen Raum, wo es kaum geförderte Wohnungen gibt und damit indirekt die Errichter frei finanzierter Wohnungen, während eine Erhöhung der zu niedrigen Mietzinsobergrenze von ÖVP und FPÖ abgelehnt wird.

Keinen Handlungsbedarf sieht die Landespolitik hingegen bei der von der KPÖ kritisierten Schieflastigkeit der Wohnbauförderung, die seit Jahren in einem viel zu hohen Ausmaß für die Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu Lasten der Schaffung leistbarer Wohnungen durch Genossenschaften und Gemeinden verwendet wird. Ebenso ist die umgehende Wiedereinführung der Zweckbindung des als Lohnnebenkosten eingehobenen Wohnbauförderungsbeitrages für den Wohnbau kein Thema für die Landespolitik. Mit dem im Landesbudget unter dem Dogma eines Nulldefizits geplanten Verkauf von weiteren 190 Mio. Euro aushaftender Wohnbaudarlehen an Banken wird zudem der Topf der Wohnbauförderung weiter ausgedünnt.

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