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Kritik am Wildwuchs bei Kanalgebühren

  • Montag, 31. Juli 2017 @ 10:27
News Eine transparente und eindeutige Regelung für die von den Gemeinden bzw. kommunalen Versorgungsgesellschaften eingehobenen Kanalgebühren verlangt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner mit Verweis auf eine Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH). Analog muss das auch für die Wasserversorgung gelten.

Laut LRH-Bericht über die Praxis von neun Gemeinden und drei Reinhaltungsverbänden gibt es bei den Abwassergebühren – die als Teil der Betriebskosten mitverantwortlich für die rasante Entwicklung der Wohnkosten sind – einen regelrechten Wildwuchs: So verlangen manche Gemeinden weniger als die Erhaltung des Kanalsystems kostet, andere wiederum wesentlich mehr. Die Gebührenkalkulation ist fehlerhaft und oft einzig am Ziel orientiert die vom Land vorgegebene Mindestgebühr einzuheben und nicht an den tatsächlichen Kosten.

Laut Finanzausgleichsgesetz (FAG) können die Gemeinden bei den jährlich neu festzulegenden Kanalgebühren bis zu 200 Prozent der tatsächlichen Kosten einheben. Die Fragwürdigkeit dieser Regelung wird daran deutlich, dass keine der überprüften Gemeinden dokumentiert hat, dass die derart erzielten Überschüsse zweckgebunden für Investitionen in die Abwasserbeseitigung verwendet werden. Im Prüfungsjahr 2014 betrug die vom Land vorgegebene Mindestgebühr 3,47 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Laut LRH-Bericht lagen die Kosten zwischen 1,30 und 12,93 Euro, die Gebühren zwischen 2,74 und 4,27 Euro pro Kubikmeter.

Besonders absurd ist es, wenn manche Abgangsgemeinden – die zur Finanzierung des ordentlichen Haushaltes auf Bedarfszuweisungen des Landes angewiesen sind – Gebühren unter den tatsächlichen Kosten einheben, sich also den daraus entstehenden Abgang aus Steuergeldern des Landes vergüten lassen. Ebenso absurd ist es, wenn andererseits etwa die Gemeinden Asten und Pasching (Bezirk Linz-Land) Gebühren die über der doppelten Kostendeckung liegen einheben und sich damit ein „Körberlgeld“ auf Kosten der Haushalte verschaffen.

Eine saubere Lösung kann nur sein, dass die Kanalgebühren den laufenden Betrieb bzw. die Erhaltung des Abwassersystems decken, während für Neuinvestitionen Mittel aus einem Fonds bereitgestellt werden: „Gleichzeitig muss der Prüfungsbericht auch ein Anlass sein, energische Maßnahmen gegen die massive Zersiedelung des Bundeslandes einzuleiten. Denn je weiter neue Wohn- oder Gewerbebauten vom Ortskern entfernt sind umso teurer sind die Investitionen und damit auch der laufende Betrieb von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ so Furtlehner abschließend.


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