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Kritik an der Ausplünderung der Gemeinden durch das Land

  • Dienstag, 21. März 2017 @ 10:00
News In ihrer jahrelang erhobenen Kritik an der Schieflastigkeit der Gemeindefinanzierung bestätigt sieht sich die KPÖ-Oberösterreich durch die jetzt von den Bürgermeistern der drei oberösterreichischen Statutarstädte Linz, Wels und Steyr erhobenen Forderung nach Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Gemeinden konstatiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Wie die Bürgermeister Klaus Luger (Linz), Andreas Rabl (Wels) und Gerald Hackl (Steyr) feststellen zahlen die 442 oö Gemeinden laut dem aktuellen Landesbudget für 2017 rund 300 Mio. Euro mehr an das Land als sie von dort zurückbekommen, wobei die drei Statutarstädte die größten Nettozahler sind. Für 37 Mio. Euro Landesumlage erhalten Linz, Wels und Steyr nur 28 Mio. Euro vom Land zurück, den 50 Mio. Euro Vorwegabzügen stehen nur Rückflüsse von elf Mio. Euro Bedarfszuweisungen gegenüber. Und allein an Sprengelbeiträgen zur Spitalsfinanzierung zahlten die drei Städte 77 Mio. Euro an das Land.

Wie schon 2014 vom Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrum (KDZ) bestätigt wurde sind in Oberösterreich die Transferzahlungen an das Land im Vergleich zu anderen Bundesländern extrem hoch. So zahlen die Gemeinden in Oberösterreich durchschnittlich 484 Euro pro Einwohner_in für Krankenanstalten, Landesumlage, Sozialhilfe etc., in der Steiermark sind es hingegen nur 215 Euro. Besonders krass betroffen ist dabei die Landeshauptstadt: Laut KDZ-Studie hat Linz pro Einwohner_in 790 Euro, Innsbruck hingegen nur 329, Salzburg 312 und Graz 168 Euro netto an das Land abzuführen. Nach dem Abgang der Transferzahlungen verbleiben in Graz 89, Salzburg 83, Innsbruck 82, in Linz hingegen nur 57 Prozent der Finanzkraft.

Die finanzielle Ausplünderung der Gemeinden durch das Land hat schon seit 2011 eine überparteiliche Bürgermeister_innenplattform aufgezeigt. Im Ergebnis hat Oberösterreich nicht zufällig die meisten Abgangsgemeinden, das sind solche die ihren ordentlichen Haushalt nicht mit eigenen Mitteln ausgleichen können: „Im Klartext bedeutet dies, dass die Gemeinden in die Rolle von Bittstellern gedrängt werden, die beim Land um Bedarfszuweisungen betteln müssen, womit sich die in Sonntagsreden beschworene Gemeindeautonomie als Phantom erweist“, so Furtlehner. Die Schuldenfreiheit des Landes in den Jahren 2003 bis 2012 wurde neben der Privatisierung von Landeseigentum (Energie AG, Hypo, Wohnbaudarlehen) und Ausgliederungen (Gespag, Immobilien) vor allem auf Kosten der Gemeinden erschwindelt.

„Es ist höchst an der Zeit für einen bedarfsorientierten Finanzausgleich auf der Basis einer klaren Kompetenzbereinigung. Die Forderung, dass Spitäler, Altenheime, mobile Betreuung, Behindertenbetreuung und Aufgaben nach dem Chancengleichheitsgesetz alleinige Aufgabe des Landes, Kindereinrichtungen und Mindestsicherung hingegen Aufgaben der Gemeinden sein sollten ist sinnvoll und dringend“ so Furtlehner.

Im Gegenzug ist die Abschaffung der Landesumlage (wie in Niederösterreich bereits erfolgt), des Sprengelbeitrages (wie in der Steiermark bereits erfolgt) und sonstiger Umlagen für Aufgaben, die dann Sache des Landes sein sollten, ebenso wie die Abschaffung des Vorwegabzuges bei der Verteilung der Ertragsanteile im Wege des Bundesfinanzausgleichs zwingend notwendig um den Gemeinden mehr finanziellen Spielraum zu geben und damit dem Anspruch auf mehr kommunale Autonomie mit Leben zu erfüllen.

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