Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Wahlrecht: Jede Stimme muss gleich viel wert sein

  • Dienstag, 24. Januar 2017 @ 09:36
News Ein bedenklicher Schritt in Richtung autoritärer Staat sind die Vorschläge von Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern in seinem „Plan A“ zur Wahlrechtsreform meint Leo Furtlehner, oö KPÖ-Landessprecher und Mitglied des KPÖ-Bundesvorstandes.

Die Orientierung auf umgehende Regierungsbildung, keine fixen Koalitionen, flexible Mehrheiten für Gesetzesvorhaben macht zudem deutlich, dass die Parlamentsparteien durch die gegenseitige inhaltliche Annäherung immer austauschbarer werden: „Es ist nicht Aufgabe des Wahlrechts, einen Regierungsauftrag zu formulieren oder eine fixe Zahl von Ministerien vorzuschreiben“ widerspricht Furtlehner dem Kanzler-Plan.

Und was „klare Verantwortung“ betrifft liegt es an den Regierungsparteien und deren Politiker_innen Konsequenzen bei Unfähigkeit und Fehlleistungen zu ziehen, zumindest etwa durch eine Rücktrittskultur wie sie in anderen Ländern selbstverständlich ist. Die Berufung auf „politisches Leadership und Entscheidungen von den stärksten Kräften“ wie es Kern in seinem ominösen „Plan A“ formuliert zielt ganz populistisch eindeutig auf eine Politik des „starken Mannes“, widerspricht also völlig jedem demokratischen Selbstverständnis.

Ein Automatismus, wonach die stimmenstärkste Partei den Regierungsauftrag erhalten, den Kanzler stellen soll und womöglich als Draufgabe mit einem Bonus belohnt wird um allein regieren zu können ist fatal und widerspricht auch dem Anspruch, dass das Parlament durch einen Misstrauensantrag eine Regierung absetzen kann. Wenn solche Ansagen insbesondere angesichts der Tatsache, dass die FPÖ in allen Umfragen seit geraumer Zeit führt ist eine solche Einladung als politischer Selbstmord der Sozialdemokratie zu interpretieren.

Die KPÖ gibt Kern insofern Recht, als das Wahlrecht reformbedürftig ist, freilich in einer ganz anderen Weise als die Vorstellungen des Kanzlers: „Es gilt vor allem dem Grundsatz Rechnung zu tragen, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss. Die Konsequenz daraus ist die strikte Ablehnung eines Mehrheitswahlrechts und die Notwendigkeit eines wirklichen Verhältniswahlrechts“ so Furtlehner. Die Beispiele anderer Länder wie etwa Estland, Finnland, Belgien, Niederlande oder die Schweiz, wo es keine derartigen Mandatshürden gibt, beweisen hingegen, dass dies nicht nur mehr politische Vielfalt in den jeweiligen Parlamenten, sondern auch konstruktive Regierungsbildungen ermöglicht.

Mit Grundmandatshürden wird im Nationalrat (43 Wahlkreise) und Landtagen (Vorarlberg, Kärnten, Steiermark 4, OÖ 5, Salzburg 6, Tirol 9, Wien 18, NÖ 21 Wahlkreise) oder Sperrklauseln (Nationalrat und Landtage Burgenland, NÖ und OÖ jeweils vier, andere Bundesländer fünf Prozent, Steiermark nur Grundmandat) wird die Vertretung kleinerer Parteien verhindert wird und gleichzeitig die Mandate für die großen Parteien verbilligt werden.

Höchste Zeit ist es auch die Kandidatur zu Wahlen zu erleichtern, etwa indem verbunden mit einer zentralen Wähler_innenevidenz Unterstützungserklärungen nicht nur bei der Hauptwohnsitzgemeinde und auch Online abgegeben werden können. Dazu gehört auch, dass für Landtagskandidaturen (Burgenland 180, Kärnten, OÖ und Vorarlberg je 400, Salzburg 600, Tirol 666, Steiermark 800, NÖ 1.050, Wien 1.800) nicht mehr Unterstützungserklärungen erforderlich sind als für eine Nationalratswahl (Burgenland und Vorarlberg je 100, Tirol, Salzburg und Kärnten je 200, NÖ, OÖ und Steiermark je 400, Wien 500).

Die KPÖ bekennt sich auch zur Briefwahl, die infolge der Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2016 repariert wurde, tritt jedoch dafür ein, dass Briefwahlstimmen bis zum Wahltag bei den Wahlbehörden einlangen müssen und mit dem direkt abgegebenen Stimmen ausgezählt werden. Abgelehnt hat die KPÖ die Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrats auf fünf Jahre, sie tritt für eine einheitliche Wahlperiode von vier Jahren für Nationalrat (derzeit fünf Jahre) und Landtage (OÖ sechs, alle anderen Länder fünf Jahre) ein.

Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass Grundmandatshürden und Sperrklauseln den Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss, verletzen: Einerseits, weil dadurch viele Menschen mit dem Argument der „verlorenen Stimme“ abgehalten werden, eine kleine Partei zu wählen. Andererseits, weil die trotzdem für eine kleinere Partei abgegebenen Stimmen bei der Mandatszuweisung unberücksichtigt bleiben und damit faktisch annulliert werden. Damit wird der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Auch muss eine Gleichstellung aller Parteien bei der Kandidatur erfolgen. Während nicht in Nationalrat oder Landtagen vertretene Parteien mühsam Unterstützungserklärungen sammeln müssen, genügt den anderen Parteien die Unterschrift weniger Abgeordneten, für den Nationalrat drei, für die Landtagswahlen (Vorarlberg und Wien gar keine, Burgenland und Steiermark je eine, andere Bundesländer je drei) Abgeordnete. Diese können zudem, zumindest theoretisch, für beliebig viele Parteien unterschreiben, während Unterstützungserklärungen von „gewöhnlichen“ Bürger_innen explizit nur für eine Partei anerkannt werden.

Eine weitere Schlüsselfrage einer demokratischen Wahlrechtsreform ist die Einführung des Wahlrechts für Migrant_innen. Derzeit sind lediglich Bürger_innen anderer EU-Mitgliedsländer bei Europaparlamentswahlen und Gemeinderatswahlen wahlberechtigt. Menschen aus Nicht-EU-Ländern sind hingegen vom Wahlrecht generell ausgeschlossen. Die KPÖ ist der Auffassung, dass Menschen die in Österreich leben, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen auch alle Rechte, darunter auch das Wahlrecht erhalten müssen.

Themen