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Neunfache Landesgesetzgebung auf dem Prüfstand

  • Mittwoch, 4. Januar 2017 @ 12:05
News Als Nagelprobe zur Zurückdrängung der exzessiven neunfachen Landesgesetzgebung sieht KPÖ-Landessprecher und Mitglied des KPÖ-Bundesvorstandes Leo Furtlehner die von Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) angestoßene Hinaufsetzung des Rauchverbotes auf 18 Jahre. Da es sich um eine Länderkompetenz handelt wird sich jetzt zeigen, ob die Länder ihren wohlwollenden Worten auch faktische Taten durch eine bundesweite Regelung folgen lassen.

Bekanntlich ist 2012 der heutige Vizekanzler und damalige Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) an der Blockade seiner ÖVP-Parteifreunde gescheitert, ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz durchzubringen. Lediglich mit dem Tierschutzgesetz gelang es 2003 bislang einmalig die neunfache Landesgesetzgebung zugunsten einer einheitlichen Bundesregelung zu durchbrechen.

Die KPÖ-Oberösterreich sieht in der jetzt wiederholten Ansage des steirischen LH-Stellvertreters Michael Schickhofer „Ein Österreich, eine Gesetzgebung: Weg mit all dem neunfachen Regelbestand“ (Der Standard, 29.10.2016), die Gesetzgebung generell zur Bundeskompetenz zu machen und den Ländern lediglich den Vollzug zu überlassen, eine Bestätigung ihrer langjährigen Forderung nach Aufhebung der Landesgesetzgebung.

„Es ist erfreulich, dass es auch noch vernünftige Landespolitiker gibt, denen der Gesamtstaat wichtiger ist als der föderale Schrebergarten“ so Furtlehner. Der Ausspruch von Karl Kraus „Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen langen Schatten“ trifft hingegen in besonderer Weise auf jene Landesfürsten zu, die ihre regionale Herrschaft über alles stellen. Österreich leidet unter dem historischen Grundübel, dass sowohl die Gründung der Ersten Republik 1918 als auch der Zweiten Republik 1945 über die Länder erfolgt ist.

Völlig jenseitig sind daher Forderungen wie etwa des Vorarlberger ÖVP-Landeschefs Markus Wallner, die Blockademöglichkeiten der Länder durch eine Stärkung des Bundesrates noch mehr zu verschärfen. Hat doch bereits 2015 beim Gerangel um die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei der Flüchtlingsunterbringung und 2016 bei der Verhinderung einer bundesweiten Regelung der Mindestsicherung der Extrem-Föderalismus „Marke Österreich“ sein zerstörerisches Potenzial gezeigt.

Spätestens seit dem EU-Beitritt, als dessen Folge heute rund 80 Prozent aller wesentlichen Kompetenzen ohnehin auf EU-Ebene geregelt werden, sind neun unterschiedliche Gesetze für Mindestsicherung, Naturschutz, Kinderbetreuung, Jugendschutz, Sozialhilfe, Heizungsanlagen, Krankenanstalten, Baurecht, Bodenreform, Gemeindeordnung, Landes- und Gemeindewahlrecht und ähnliche Bereiche in einem so kleinen Land wie Österreich überflüssig und kontraproduktiv.

Als vormaliger Klubobmann hat sich sogar der jetzige oö LH-Stellvertreter Thomas Stelzer für eine Durchforstung der Landesgesetzgebung ausgesprochen und Gesetze mit Ablaufdatum gefordert. Immerhin stehen den rund zehntausend Seiten Bundesgesetzen gleich 30.000 Seiten Landesgesetze gegenüber. Dass diesem Eingeständnis keine merkbaren Taten gefolgt sind, zeigt freilich die Inkonsequenz der etablierten Politik. Auch Salzburgs Ex-Landeshauptfrau Gabriele Burgstaller (SPÖ) hatte gemeint „Neun verschiedene Landesgesetze sind nicht nachvollziehbar, ich bin für eine einheitliche Gesetzgebung“ (News 32/2012). Für eine Reform trat auch der Politologe Hubert Sickinger ein: „Die Landtage sind als Gesetzgebungsorgane leicht durch Feierabendparlamente zu ersetzen.“ (Salzburger Fenster, 21/2005).

„Den Länderfürsten genügt es jedoch offensichtlich nicht, anstelle bundesweit einheitlicher Regelungen eine überbordende Landesgesetzgebung zu forcieren und notwendige Veränderungen zu blockieren, sie möchten mit immer wiederkehrenden Vorstößen für eine Aufwertung des Bundesrates, einer noch stärkeren Mitsprache, einer eigenen Steuerhoheit und einem Vetorecht bei Bundesgesetzen die Bundespolitik vollständig und endgültig in Geiselhaft nehmen“, so Furtlehner.

Konträr dazu tritt die KPÖ dafür ein, die Gesetzgebung beim Bund zu konzentrieren und die Kompetenz der Länder auf die Vollziehung zu beschränken. In Folge könnten die Landtage auf den ihnen zustehenden Stellenwert zurechtgestutzt werden und ihrerseits durch Resolutionen oder ein Begutachtungsrecht ähnlich den Kammern Mitsprache bei der Bundesgesetzgebung erhalten.

Gleichzeitig wären natürlich auch die Abschaffung des Zwangsproporzes in allen Landesregierungen und deren Halbierung, die Abschaffung des Bundesrates als Ausgedinge für ausgemusterte Politiker_innen, eine deutliche Reduzierung der völlig überzogenen Parteienfinanzierung der Länder (2017: Bund 62,1, Länder 146,7 Mio. Euro) notwendig. Wesentlicher Bestandteil einer Föderalismus-Reform muss nach Meinung der KPÖ die Stärkung der Position der Gemeinden sein, also jener Gebietskörperschaft, wo der Kontakt zwischen Politik und Bevölkerung am direktesten ist.

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