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Spielraum der Gemeinden wird nicht verbessert

  • Dienstag, 8. November 2016 @ 11:11
News Nicht der angekündigte „große Wurf“, sondern nur eine Fortsetzung eines Flickwerks ist das Ergebnis der eineinhalbjährigen Verhandlungen über den neuen, ab 2017 geltenden Finanzausgleich, konstatiert Leo Furtlehner, Kommunalsprecher des KPÖ-Bundesvorstandes. Bei einer kritischen Betrachtung des Ergebnisses ist zumindest aus der Sicht der Gemeinden Jubel daher nicht angebracht. Wenn der Tiroler LH Günther Platten das Ergebnis als „erfreulich im Sinne eines gelebten Föderalismus“ bezeichnet, muss wohl eher von einem Sieg der Länder gesprochen werden.

Nur ansatzweise für Kindergärten ab 2018 und Nachmittagsbetreuung in Schulen ab 2019 wird der angestrebte aufgabenorientierte Finanzausgleich realisiert. Die Länder erhalten 300 statt der geforderten 500 Mio. Euro nicht zweckgebundene Mittel – wovon 106 Mio. Euro an die Gemeinden, 80 Mio. Euro für Wasserwirtschaft und 60 Mio. Euro für strukturschwache Gemeinden gedacht sind – und zusätzlich 125 Mio. Euro für die Flüchtlingskosten von 2015, davon 37 Mio. Euro für die Gemeinden.

Weiters wurden für die Länder 18 Mio. Euro Anschubfinanzierung für Hospiz- und Palliativbetreuung und 15 Mio. Euro für die Abschaffung des Kinderselbstbehalts in Spitälern paktiert. Für die Pflege wurde zur Kostendämpfung eine maximale jährliche Steigerung um 4,6 Prozent, für Gesundheitsausgaben ein jährlicher Anstieg um 3,6 Prozent, ab 2021 um 3,2 Prozent vereinbart.

Paktiert wurde weiters die Orientierung auf eine bundesweite Bauordnung. Was freilich nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein kann, ist doch generell die neunfache föderalistische Landesgesetzgebung antiquiert und müsste nach Meinung der KPÖ umgehend zugunsten einheitlicher Bundesgesetze abgeschafft werden. Vereinbart wurde auch eine Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen sowie ein Spekulationsverbot, Haftungsobergrenzen und Benchmarks für die Gebietskörperschaften.

Als Einstiegsdroge in eine bedenkliche Steuerautonomie der Länder bewertet die KPÖ, dass die Länder künftig die Wohnbauförderung unterschiedlich festlegen können. Gleichzeitig wird diese auch künftig nicht für den Wohnbau zweckgebunden, sondern kann als „Körberlgeld“ der Länder verwendet werden, wie auch die Gewerkschaft Bau-Holz „mit gemischten Gefühlen“ bewertet wird.

Die von neoliberalen Kreisen vielfach geforderte Steuerautonomie der Länder wird bekanntlich von der KPÖ strikt abgelehnt: „Weil sie erstens einen ruinösen Dumpingwettbewerb zwischen den Ländern zur Folge hätte und zweitens gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn dadurch etwa Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftssteuer länderweise unterschiedlich hoch bemessen würden“ so Furtlehner.

Als Grundproblem des Finanzausgleichs bleibt der viel zu niedrige Anteil der Gemeinden bei der Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben von derzeit 81 Mrd. Euro (Gemeinden 11,9 Prozent, Länder 20,7 Prozent, Bund 67,4 Prozent). Damit wird die Abhängigkeit der vielfach finanzmaroden Gemeinden, die (ohne Wien) 53 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen prolongiert und sie sind daher ständig auf Bittgänge um Bedarfszuweisungen bei den jeweiligen Ländern angewiesen. Die meisten Leistungen zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Straßen, Güterwege, Beleuchtung, Soziales werden in den Gemeinden erbracht.

Ebenso bleibt, dass die Gemeinden ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben nicht direkt, sondern über die Länder erhalten und sich diese dabei über Vorwegabzüge bedienen und Bedarfszuweisungen an die Einhebung von Mindesttarifen abhängig machen. Auch bleiben massive Belastungen der Gemeinden durch Landesumlage, Spitalsfinanzierungsbeitrag und andere Umlagen zur Finanzierung von Ausgaben der Länder. Die vielfach geforderte Transferentflechtung verbunden mit einer klaren Festlegung der Aufgaben – etwa Spitäler und Pflege als Landeskompetenz, Kindereinrichtungen als Gemeindekompetenz – hat also mit diesem Finanzausgleich nicht stattgefunden.

Negativ für die Gemeinden ist auch, dass keine zeitgemäße Anpassung der zwei wichtigsten eigenen Steuern erfolgt: So wäre es höchst an der Zeit, die Grundsteuer an den Verkehrswert von Grundstücken – ohne Überwälzung auf die Wohnungsmieten, aber mit Aufhebung der Grundsteuerbefreiung für die Religionsgemeinschaften – anzupassen und die Bemessung der Kommunalsteuer von drei Prozent der Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung umzustellen. Schließlich wären, um die Finanzkraft der Gemeinden zu stärken, eine Leerstandsabgabe zugunsten des Wohnbaus, eine Nahverkehrsabgabe und eine Stellplatzabgabe der Einkaufszentren zugunsten des öffentlichen Verkehrs notwendig.

„Die zentrale Frage ist auch in Hinblick auf den Finanzausgleich die längst fällige Umverteilung von oben nach unten: Der Topf der gemeinschaftlichen Bundesabgaben muss durch eine entsprechende Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen vergrößert werden“ so Furtlehner. Eine Umschichtung der Mittel zwischen großen und kleinen Gemeinden und Schüren des Gegensatzes zwischen den Kommunen lehnt die KPÖ entschieden ab.

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