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Höchste Zeit für Abschaffung der Landesgesetzgebung

  • Montag, 31. Oktober 2016 @ 10:23
News Voll bestätigt sieht sich die KPÖ-Oberösterreich in ihrer kritischen Haltung zum Extrem-Föderalismus „Made in Austria“ durch die Aussagen des steirischen SPÖ-Landeshauptmannstellvertreters Michael Schickhofer: „Es ist erfreulich, dass es jenseits der aufgeblasenen Landesfürsten Marke Pröll, Pühringer, Häupl oder Nießl auch noch vernünftige Landespolitiker gibt, denen der Gesamtstaat wichtiger ist als der föderale Schrebergarten“ meint KPÖ-Landessprecher und Mitglied des KPÖ-Bundesvorstandes Leo Furtlehner.

Schickhofer hatte in einem „Standard“-Interview (29.10.2016) mit der klaren Ansage „Ein Österreich, eine Gesetzgebung: Weg mit all dem neunfachen Regelbestand“ die Abschaffung Landesgesetzgebung zugunsten einer einheitlichen Bundesgesetzgebung verlangt. Nach seiner Aussage könnten damit bundesweit Milliardenbeträge erspart werden.

Wie zuletzt die Blockade von Ober- und Niederösterreich bei der Mindestsicherung gezeigt hat, verhindert einige Landesfürsten aus parteitaktischen Motiven sinnvolle bundesweite Regelungen. Analog war das 2015 bei der Einhaltung der Länderquoten bei der Unterbringung von Flüchtlingen der Fall. Die KPÖ erinnert in diesem Zusammenhang auch, dass der Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) vor einigen Jahren als damals dafür zuständiger Minister an der Blockade Vorarlbergs beim Versuch ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz zustande zu bringen schmählich gescheitert war.

Angesichts solcher Erfahrungen plädiert die KPÖ seit Jahren für die Aufhebung der Landesgesetzgebung zugunsten bundesweiter Regelungen. Spätestens seit dem EU-Beitritt, als dessen Folge heute rund 80 Prozent aller wesentlichen Kompetenzen ohnehin auf EU-Ebene geregelt werden, sind neun unterschiedliche Gesetze für Tierschutz, Naturschutz, Kinderbetreuung, Jugendschutz, Sozialhilfe, Heizungsanlagen, Krankenanstalten, Baurecht, Bodenreform und ähnliche Bereiche in einem so kleinen Land wie Österreich überflüssig und kontraproduktiv.

Wie gerade in den letzten Jahren verstärkt deutlich wurde, ist der extreme Föderalismus eines der Grundübel der österreichischen Politik. Der historische Hintergrund dafür ist, dass sowohl die Gründung der Ersten Republik 1918 als auch der Zweiten Republik 1945 über die Länder erfolgt ist. Daher plädiert die KPÖ dafür, durch Abschaffung der Landesgesetzgebung die Länder auf eine Verwaltungsebene zurechtzustutzen.

Gleichzeitig erteilt die KPÖ allen Plänen für eine Föderalisierung der Steuerpolitik eine klare Absage. Wie auch LHStv. Schickhofer mit Verweis auf die negativen Wirkungen des Steuerdumpings auf EU-Ebene richtig feststellt, würde ein solcher mit neoliberalen Hintergedanken versehene Dumping-Wettbewerb der Länder auf Kosten wichtiger Leistungen, wie etwa der Wohnbauförderung gehen. Ganz davon abgesehen würde es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, wenn etwa die Einkommensteuer länderweise verschieden hoch eingehoben würde.

Eine Reform des Föderalismus verlangt nach Meinung der KPÖ auch die Abschaffung des in einigen Bundesländern immer noch bestehenden Zwangsproporzes bei der Bildung der Landesregierungen. Verbunden mit einer Reduzierung derselben auf fünf Mitglieder könnten beträchtliche Einsparungen erfolgen. Gleiches gilt auch für den Bundesrat in seiner jetzigen Form, der faktisch nur als teures Ausgedinge für abgehalfterte Landespolitiker_innen dient. Eine Mitsprache der Länder und ein Begutachtungsrecht bei der Gesetzgebung des Bundes ähnlich wie das bei den Kammern der Fall ist kann auch durch einen von den Landtagen beschickten Bundesrat nach deutschem Muster erfolgen, dazu braucht es keine eigenen Mandatar_innen.

De facto dienen die riesigen Politapparate der Länder ebenso wie der Bundesrat ausschließlich dem Erhalt parteipolitischer Pfründe, wie auch die enorme Parteienfinanzierung – 2014 laut dem Politikexperten Hubert Sickinger 142,8 Millionen Euro in den neun Bundesländern gegenüber 61,7 Millionen Euro beim Bund - verdeutlicht.

Bestandteil einer Föderalismus-Reform muss nach Meinung der KPÖ die Stärkung der Position der Gemeinden, also jener Gebietskörperschaft, wo der Kontakt zwischen Politik und Bevölkerung am direktesten ist, erfolgen. Eine Stärkung der vielgeschworenen Gemeindeautonomie muss vor allem durch eine Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden untermauert werden.

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