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KPÖ fordert gesetzliche Begrenzung für Überziehungszinsen

  • Dienstag, 12. Juli 2016 @ 10:29
News Eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen auf Gehaltskonten verlangt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner: „Obwohl die Habenzinsen auf Girokonten und normale Sparbücher derzeit nahe Null liegen, wird bei Kontoüberziehung horrend abkassiert. Laut „Wirtschaftsblatt“ zahlen die Banken für täglich fällige Guthaben derzeit Habenzinsen zwischen 0,01 Prozent (Raiffeisen Wien) und 0,8 Prozent (Renault Bank). Hingegen werden bei Kontoüberziehung zwischen 6,8 Prozent (easybank) und 13,5 Prozent (Vakifbank) Sollzinsen abgecasht.


Aus der Sicht der Lohnabhängigen, deren Löhne und Gehälter über Bankkonten verwaltet werden und damit eine enorme Spielmasse für die Banken darstellen, dürften die Zinsen für Überziehungen keinesfalls höher sein als günstige Bankkredite. Es ist paradox, wenn für die Wirtschaft vergleichsweise günstige Darlehen gewährt werden, die Lohnabhängigen hingegen auch bei geringfügigen Kontoüberziehungen regelrecht abgezockt werden. Für fünfjährige Schalterkredite werden derzeit zwischen 3,25 Prozent (Bank Austria) und 6,5 Prozent (Vakifbank) verlangt.

Dabei verdienen die Banken trotz Negativzinsen bei Staatsanleihen im weltweiten Umfang von elf Billionen Euro weiter kräftig, wie eine Untersuchung der Nationalbank (OeNB) bestätigt. Laut dieser Studie „gleichen“ die Banken daraus entstehende Verluste vor allem durch die Anhebung der Gebühren aus, aber auch durch die extreme Spanne zwischen Habenzinsen bei Guthaben und Sollzinsen bei Kontoüberziehungen.

Voll abgecasht wird von den Banken auch beim e-Banking: Obwohl dabei die Kunden der Bank die Arbeit abnehmen und sogar Kontoauszüge auf eigene Kosten ausdrucken werden satte Gebühren verrechnet. Wie die Debatte über mögliche Bankomatgebühren zeigt und der US-Bankomatbetreiber Euronet mit der Einführung einer Gebühr von 1,95 Euro pro Behebung sich als Vorreiter betätigt wird es immer teurer, das eigene Geld der Bank anzuvertrauen: „Als in den 1970er Jahren Gehaltskonten und später der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Bankomat etc. eingeführt wurde, propagierten dies die Banken mit Kostenersparnissen für die Kunden. Heute zeigt sich freilich das Gegenteil“ kritisiert Furtlehner.

Angesichts dieser Abzocker-Praktiken der Banken hat der Begriff „Bankräuber“ eine andere Bedeutung erhalten. Offensichtlich holen sich die Banken die Verluste aus ihren in den Sand gesetzten Beteiligungen und Fehlinvestitionen nicht nur über Rettungsschirme in Milliardenhöhe aus Steuergeldern sondern zusätzlich noch schamlos von den Bankkunden durch überhöhte Zinsen und Spesen. Bertolt Brecht fragt in der „Dreigroschenoper“ treffend „Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen eine Gründung einer Bank?“

„Angesichts der Praxis solcher „Bankräuber“ muss daher die Vergesellschaftung der Banken auf die Tagesordnung gestellt werden um sie vom Zwang ihre Aktionäre mit Maximaldividenden zu bedienen zu befreien und einer gesellschaftlich nützlichen Funktion zuzuführen“, so Furtlehner abschließend und sieht hier dringenden Handlungsbedarf von Parlament und Regierung im Sinne des Konsument_innenschutzes.

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