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SPÖ und ÖVP als Vollstrecker der Forderungen der FPÖ

  • Donnerstag, 14. April 2016 @ 11:54
News Als außerordentlich bedenklich bezeichnet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die Argumentation der Bundesregierung, mit der Begründung eines angeblich drohenden Notstandes durch eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit“ eine Reform der Asylgesetzgebung ohne das übliche parlamentarische Begutachtungsverfahren durchzupeitschen und das Asylrecht per Verordnungsermächtigung faktisch außer Kraft setzen.

„Österreich hat zum Schaden der Republik mit einem solchen angeblichen Notstand sehr schlechte Erfahrungen gemacht“, erinnert Furtlehner an die Auflösung des Parlaments durch den austrofaschistischen Kanzler Engelbert Dollfuss – das Bild des Arbeitermörders von 1934 hängt noch immer im ÖVP-Parlamentsklub – und dessen Regierung unter Berufung auf einen Notstandsparagraphen aus dem Kriegsjahr 1917. Bezeichnenderweise wies der durch die Verfassungsreform von 1929 „starke“ Bundespräsident Wilhelm Niklas die Parlamentsauflösung durch Dollfuss nicht zurück, sondern akzeptierte diese stillschweigend. Daraus lässt sich folgern, dass aktuelle Avancen mancher Kandidat_innen für die diesjährige Bundespräsidentenwahl diese Rolle „aktiv“ und „stark“ ausüben zu wollen ein Bärendienst für die Republik und die Demokratie sind.

Erschwerend bei der Vorgangsweise der Regierung ist zudem, dass damit das Asylrecht als ein grundlegendes Menschenrecht weitgehend außer Kraft gesetzt wird. Etwa durch ein auf drei Jahre begrenztes „Asyl auf Zeit“, durch die weitgehende Verunmöglichung eines Familiennachzuges sowie durch Sonderbestimmungen, durch welche Flüchtlingen in Österreich ein Asylverfahren faktisch verwehrt wird: „Offensichtlich weiß die rot-schwarze Koalition die von ihr als Affront gegenüber anderen EU-Mitgliedsländern, insbesondere den Frontstaaten Griechenland und Italien, festgelegte Obergrenze und die Maßnahmen zur Abschottung des Balkans durchzusetzen als mit diesem parlamentarischen Gewaltakt“ so Furtlehner.

Dem ganzen liegt freilich eine Praxis zugrunde, welche die eigentliche Funktion der Volksvertretung ad absurdum führt, indem Gesetzesvorlagen überwiegend von der Regierung kommen und von den Ja-Sager_innen der Regierungsparteien nur mehr abgenickt werden, anstatt dass ein aktives und eigenständiges Parlament seine Rolle als Gesetzgeber insofern ausübt, als die Gesetzesvorlagen von der Volksvertretung selbst kommen und sich diese gegen solche Beschränkungen ihrer Kompetenzen mit aller Kraft zur Wehr setzen.

Mit dieser Politik machen sich SPÖ wie ÖVP zum Vollstrecker einer fremdenfeindlichen Politik von Hass und Hetze, die von der FPÖ seit Jahren verlangt wird, aber von dieser trotz solcher Maßnahmen als nicht ausreichend bewertet wird. Statt gegen Steuerflüchtlinge vorzugehen, werden Menschen, die vor Krieg, politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung flüchten, zum Feindbild hochstilisiert: „Wie die Wahlergebnisse laufend beweisen, hilft diese Anpassung an die FPÖ aber auch nicht die weitere Abwanderung von Wähler_innen zum rechtsextremen Populismus zu verhindern, das sollten SPÖ wie auch ÖVP bedenken“, so Furtlehner abschließend.

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