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Föderalismus als Bremse für sinnvollen Finanzausgleich

  • Donnerstag, 17. März 2016 @ 11:48
News Einmal mehr erweist sich der extreme Föderalismus als Hemmnis für sinnvolle Lösungen, wie sich bei den Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich schon sehr deutlich abzeichnet. So blockieren die Länder, wie etwa der nö Finanzreferent Wolfgang Sobotka (ÖVP), aber auch Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ebenfalls ÖVP), einen aufgabenorientierten Finanzausgleich und wollen auch den föderalistischen Fleckerlteppich bei der Mindestsicherung nicht zugunsten einer bundesweiten einheitlichen Regelung aufgeben, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Positiv ist hingegen, dass es auch zu keiner Steuerautonomie der Länder kommen dürfte. Es wäre ja auch abwegig und ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer von den Ländern in unterschiedlicher Höhe eingehoben würde. „Einzig sinnvoll ist die bundesweit einheitliche Festlegung von Steuersätzen, auch wenn deren Verteilung dann zugunsten von Ländern oder Gemeinden erfolgt“ meint hingegen Furtlehner.

Statt den Föderalismus durch eine Steuerhoheit noch mehr aufzuwerten und dessen Blockadewirkung für sinnvolle Entwicklungen für die ganze Republik sollen die neun Landesgesetzgebungen zugunsten einer einheitlichen Bundesgesetzgebung aufgehoben und die Länder auf eine Verwaltungsebene reduziert werden.

Forderungen nach einem Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, wie sie im Ergebnis der unseligen Causa Hypo Alpe Adria und der verantwortungslosen Haftungen des Landes Kärnten erhoben werden zielen auf die Entmachtung politischer Gestaltungsmöglichkeiten: „Wenn betroffene Bundesländer oder Gemeinden in den Konkurs geschickt würden und dies etwa von den NEOS als reinigendes Gewitter betrachtet wird, so läuft das im Klartext darauf hinaus, als Konsequenz solcher Insolvenzen wesentliche Teile der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Eigentums privaten Spekulanten auszuliefern“, warnt Furtlehner.

Die KPÖ plädiert in Hinblick auf den Finanzausgleich auf eine sinnvolle Aufgabenverteilung – etwa Spitäler und Pflege als Landeskompetenz, Kindereinrichtungen als Gemeindekompetenz – und mehr Transparenz um die immer undurchsichtigeren Finanzströme zwischen den Gebietskörperschaften durchschaubar zu machen.

Strikt abgelehnt werden von der KPÖ hingegen Forderungen nach Verankerung eines „Einsparungspfades“ im Finanzausgleichsgesetz, wie das von der Industriellenvereinigung verlangt wurde, zielt das doch stets auf Einsparungen im Sozialbereich und beim Personal der öffentlichen Verwaltung, nicht aber wenn es um die Kapitalförderung geht, wie es IV-Präsident Georg Kapsch mit dem Sager „Wir brauchen einen schlanken, zeitgemäßen Staat als Basis für einen starken, wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ auf den Punkt bringt.

Als Eckpfeiler eines neuen Finanzausgleichs sieht die KPÖ eine bessere Mittelverteilung zugunsten der Gemeinden um das Missverhältnis, dass die Gemeinden (ohne Wien) derzeit nur zwölf Prozent der Mittel (Bund 67, Länder 21 Prozent) erhalten, aber 53 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen müssen und daher ständig auf Bittgänge um Bedarfszuweisungen bei den jeweiligen Ländern angewiesen sind. Zu ergänzen ist, dass die meisten Leistungen zur Daseinsvorsorge wie Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Straßen, Güterwege, Beleuchtung, Soziales, in den Gemeinden erbracht werden.

Die zentrale Frage ist auch in Hinblick auf den Finanzausgleich die längst fällige Umverteilung: Der Topf der Gemeinschaftlichen Bundesabgaben muss durch eine entsprechende Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen vergrößert werden. Eine Umschichtung der Mittel zwischen großen und kleinen Gemeinden und Schüren des Gegensatzes zwischen den Kommunen lehnt die KPÖ entschieden ab.

Schließlich ist eine Anpassung der Grundsteuer an den Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien ohne Überwälzung auf die Wohnungsmieten und Aufhebung der Grundsteuerbefreiung für die Religionsgemeinschaften sowie eine Umwandlung der Kommunalsteuer in eine Wertschöpfungsabgabe statt Bemessung nach der reinen Lohnsumme höchst an der Zeit.

Um die Finanzkraft der Gemeinden zu stärken sind eine Leerstandsabgabe zugunsten des Wohnbaus, eine Nahverkehrsabgabe und eine Stellplatzabgabe der Einkaufszentren zugunsten des öffentlichen Verkehrs notwendig. Zur Entlastung der Gemeinden und Stärkung deren Autonomie ist aber auch die Aufhebung der Landesumlage, des Sprengelbeitrages und des Vorwegabzuges im Wege des Finanzausgleichs notwendig.


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