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Populistische Verunsicherung durch Bürgerwehren

  • Donnerstag, 18. Februar 2016 @ 11:37
News Entschieden gegen diverse Pläne für Bürgerwehren spricht sich die KPÖ-Oberösterreich aus: „Klopft man die Argumentation der Betreiber solcher Projekte auf ihren Kern ab, so zeigt sich, dass sie gezielt eine Bedrohung herbeireden um ihre Pläne zu legitimieren und letztlich durch solche Privatsheriffs nicht mehr Sicherheit, sondern im Gegenteil mehr Unsicherheit erzeugt wird“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Der Gesetzgeber hat darauf zu achten, dass das Gewaltmonopol ausschließlich bei den dazu berufenen Organen, also der Polizei bleibt und nicht privaten Gruppierungen überlassen wird, auch wenn vorweg heftig beteuert wird, private Bürgerwehren würden nur als Ergänzung dienen und eine Bewaffnung sei nicht vorgesehen.

Ein Beispiel ist Wels, wo im Wahlkampf 2015 ein FPÖ-Kandidat sich mit seiner Truppe anmaßte im Stadtteil Laahen für Sicherheit zu sorgen und dies als Nachbarschaftshilfe tarnte. Ähnlich in Steyr, wo selbsternannte Law-and-Order-Typen eine „Bürgerwehr Steyr & Steyr Land“ aufzustellen damit „Steyr ruhig bleibt“. Bürgerwehren haben sich zuletzt in Wien („Weißer Flügel“), Graz („Eagle Eyes"), Mödling und Zistersdorf ("Pro Nachbar") formiert. Auf Facebook finden sich aktuell neun solcher Bürgerwehren aus Österreich und 51 aus Deutschland.

Gemeinsam ist den Proponenten solcher Gruppen, dass sie entgegen der Faktenlage der Polizei über die Kriminalitätsentwicklung gezielt eine Unsicherheit und Bedrohung herbeireden und dabei im aktuellen Flüchtlingsdiskurs auch Übergriffe erfinden oder Bagatellvorfälle zu Gewaltakten aufblasen. Der Drang nach solchen Bürgerwehren steht im krassen Gegensatz zur Kriminalitätsstatistik. Dieser zufolge sank 2015 die Zahl der angezeigten Straftaten entgegen der allgemeinen von Politik und Krawallmedien herbeigeredeten Gefühlslage um 28.000 auf 500.000 und ist seit 2005 ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen ist. Bemerkenswert auch, dass 2015 nur 2,8 Prozent der angezeigten Straftaten von Asylwerber_innen verübt wurden.

Fakt ist, dass durch solche Bürgerwehren letztlich der Rechtsstaat in Frage gestellt wird, indem durch den Einsatz solcher Wachtruppen das Gewaltmonopol des Staates untergraben wird, weil ausschließlich die Exekutive für die Sicherheit zuständig ist. Das gilt ebenso für die verschiedentlich in den letzten Jahren aufgestellten Stadtwachen, Ordnungsdienste etc. wie in Wien, Graz, Linz, Wels und anderen Städten oder geplante Projekte wie „Community-Bürger“ im Bezirk Schärding oder halbamtliche „Sicherheitspartner“ in burgenländischen Gemeinden: „Mit dem Einsatz von privaten Bürgerwehren entsprechend der Blockwartmentalität der FPÖ wird nicht einem Sicherheitsbedürfnis Rechnung getragen, sondern in Wirklichkeit ein Zerrbild einer Verunsicherung durch Gewalt oder Drogen erzeugt, auf deren Basis populistische Politik gemacht wird“, so Furtlehner.

Grundsätzlich gilt für Bürgerwehren und Stadtwachen, dass sie nicht mehr Befugnisse haben als alle normalen Bürger_innen: Nach Paragraf 80 der Strafprozessordnung darf jeder eine Person, die eine gerichtlich strafbare Handlung wie Diebstahl oder Raub verübt bis zum Eintreffen der Polizei anhalten. Dabei darf jedoch keine übertriebene Gewalt ausgeübt werden und ist umgehend die Polizei zu informieren. Angemessen muss auch die Gewalt sein, die laut Paragraf 3 im Strafgesetzbuch gegen "gegenwärtige oder drohende Angriffe auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen" eingesetzt werden darf.

Da bekanntermaßen der sich für Bürgerwehren engagierende Personenkreis für seine Waffenaffinität bekannt und seit Sommer 2014 der Bestand an registrierten Waffen in Österreich um rund 100.000 auf 928.095 gestiegen ist, gilt es daher auch allen Ansätzen entgegenzuwirken, dass mit der Bildung solcher Gruppen die Militarisierung der Gesellschaft verstärkt und die Demokratie durch die Tendenzen zu einer autoritären Politik zunehmend in Frage gestellt wird.

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