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Parteienförderung braucht dringend eine Reform

  • Montag, 21. Dezember 2015 @ 11:34
News Als gezielte Verarschung der Steuerzahler_innen und Ergebnis einer typischen Pfuschgesetzgebung bezeichnet der oö KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die Sanktionen bei der Überschreitung des Wahlkampfkostenlimits durch einzelne Parteien. Ist das Limit von sieben Millionen Euro pro Partei bei einer Nationalratswahl und schon gar bei einer Landtagswahl unerträglich hoch, fallen die Strafzahlungen bei einer Überschreitung unter die Kategorie „Jausengeld“.

So zahlt die SPÖ für eine Überschreitung bei der Nationalratswahl 2013 um 0,33 Mio. Euro magere 15.000 Euro, die ÖVP für 4,3 Mio. Euro ganze 300.000 Euro und das Team Stronach für 6,7 Mio. Euro nur 570.000 Euro, bei der nö Landtagswahl 2013 die ÖVP wegen der Überschreitung des Limits um 1,9 Mio. Euro gerade 100.000 Euro Strafe. Und nun stellt sich heraus, dass die Regelung für die 2016 anstehende Bundespräsidentenwahl mehr als lückenhaft ist und damit eine weitere massive Geldverschleuderung droht.

Die KPÖ ist der Meinung, dass zum einen das Limit von sieben Millionen insbesondere für Landtagswahlen viel zu hoch ist und zum anderen allen Parteien, welche das Limit überschritten haben, die Parteienförderung solange zu kürzen ist, bis der Überschreitungsbetrag erreicht ist. Eine Verhöhnung ist es, wenn Parteien bei Missachtung des Limits mehr als milde behandelt werden, hingegen Parteien die keine Förderung erhalten ihre Einnahmen und Ausgaben beim Rechnungshof offenlegen und für die Prüfung teure Honorare für Wirtschaftsprüfer leisten sollen.

„Die Praxis zeigt, dass die Parteienförderung in Österreich im internationalen Vergleich viel zu hoch und zum Selbstbedienungsladen für die Parlaments- und Landtagsparteien verkommen ist“ kritisiert Furtlehner. Nicht nur, dass diese Parteien hemmungslos Millionen an Steuergeld verblasen, lassen sie sich zusätzlich noch millionenschwer von der Wirtschaft und den ihnen nahestehende Verbänden und Kammern sponsern.

„Eine Parteienförderung, die ihren Namen wirklich verdient, Impulse für eine lebendige Demokratie schafft und der Wahlmüdigkeit und Parteienfeindlichkeit entgegenwirkt, müsste allen bei einer Wahl antretenden Parteien eine Förderung für die ganze Periode entsprechend ihrer Stimmenzahl gewähren, schließlich sind die Wähler_innen aller Parteien Steuerzahler_innen die für die Parteienförderung aufkommen müssen“ meint Furtlehner. Und für Klubs und Akademien erhalten die Parlaments- und Landtagsparteien ohnehin zusätzlich eigene Mittel in großer Höhe. Sinnvoll wäre es auch, die Parteienförderung an die Wahlbeteiligung zu koppeln um die gezielte Wähler_innenvertreibung durch die der neoliberalen Politik verpflichteten Parteien nicht durch eine unverändert hohe Parteienfinanzierung zu belohnen.

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