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Abschaffung der Lohnnebenkosten wäre schlichter Lohnraub

  • Mittwoch, 23. September 2015 @ 11:12
News Die sogenannten Lohnnebenkosten sind trotz dieser Bezeichnung keine entbehrlichen Nebenkosten sondern elementare Lohnbestandteile, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zu den Forderungen der NEOS „Lohnnebenkosten fällen“ klar. Wenn NEOS-Spitzenfrau Judith Raab über die Abschaffung der Lohnnebenkosten schwadroniert, weiß sie offenbar nicht, welche Konsequenzen damit verbunden sind und will nicht klar sagen, dass eine Abschaffung schlicht und einfach ein Lohnraub wäre.


So würde dies beispielsweise für die Stadt Linz den Ausfall von sage und schreibe 137,2 Mio. Euro Kommunalsteuer (Voranschlag 2015) bedeuten, somit die Stadt in den finanziellen Ruin treiben: „Es fragt sich, wie der Linzer NEOS-Spitzenkandidat Lorenz Potocnik einen solchen Aderlass argumentieren kann, wenn er lautstark die Verschuldung beklagt und die Landeshauptstadt deswegen bei Ausschaltung des gewählten Gemeinderates sogar unter Kuratel stellen will“ so Furtlehner.

Die NEOS agieren nicht nur mit dieser Forderung als Brachialtruppe eines Hardcore-Neoliberalismus, der soziale Ansprüche als „Vollkasko-Mentalität“ verunglimpft und treiben damit ähnliche Forderungen von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung auf die Spitze. Wohlweislich wird beim Wehklagen über die angeblich unerträglich hohen Lohnnebenkosten immer verschwiegen, dass für die Konkurrenzfähigkeit nach wie vor nicht die Nebenkosten, sondern immer noch die Gesamtarbeitskosten ausschlaggebend sind. Und dabei liegt laut Statistik Österreich mit Arbeitskosten in der Privatwirtschaft von 31,3 Euro pro Stunde nur an neunter Stelle im EU-Vergleich, Spitzenreiter war Schweden mit 43,0 Euro (Stand 2013).

Weil die NEOS wie alle anderen Kritiker_innen der Lohnnebenkosten mit der Unwissenheit der Bevölkerung spekulieren erinnert die KPÖ neuerlich daran, um welche Faktoren es sich handelt und wen eine Reduzierung trifft: Lohnnebenkosten sind Dienstgeberanteile zur Kranken-, Unfall, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zur Entgeltsicherung bei Insolvenzen und zum Familienlastenausgleichsfonds, die Arbeiterkammer-Umlage, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen für Feiertage, Entgelt für Ausfallzeiten, Rücklagen für Abfertigungen und Krankengeld, die Kommunalabgabe sowie Beiträge zur Wohnbauförderung und zur Berufsausbildung.

Die Arbeiterkammern betonen zu Recht, dass die Lohnnebenkosten elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen sind. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen, ihre Abschaffung würde ein Finanzloch der Gemeinden und Tarif- und Gebührenerhöhungen zur Folge haben. Die Abschaffung der Beiträge zur Wohnbauförderung würde das Wohnen noch mehr verteuern. Die Beiträge zur Berufsausbildung sind für ein funktionierendes Bildungssystems unerlässlich.

Bedingt durch die extreme Rationalisierung und die Tiefe der Wertschöpfung hat die österreichische Wirtschaft eine enorm hohe Produktivität erreicht: „Um der Rationalisierung Rechnung zu tragen ist daher eine Umstellung der Bemessung der Lohnnebenkosten nach der gesamten Wertschöpfung statt wie bisher nach der reinen Lohnsumme dringend notwendig. Damit würde auch die Belastung der Unternehmen durch diese Lohnnebenkosten gerechter verteilt“ so Furtlehner abschließend.


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