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KPÖ kritisiert Missbrauch von Steuergeldern

  • Mittwoch, 23. September 2015 @ 09:52
News Als Missbrauch von Steuergeldern kritisiert die Linzer KPÖ Inserate der Stadt Linz in einigen Tages- und Gratiszeitungen mit dem Konterfei von Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeister Christian Forsterleitner (beide SPÖ) die kurz vor der Gemeinderatswahl am 27. September 2015 nur als indirekte Wahlwerbung für die SPÖ verstanden werden können.



„Hätte die Stadt in Inseraten über die Wahl informiert und aufgerufen das Wahlrecht wahrzunehmen wäre das durchaus sinnvoll. Aber der Informationswert dieser Inserate in Tages- und Gratiszeitungen ist faktisch null“ meint KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn. Der einzige Zweck der Inserate mit platten Sprüchen wie „In die Gemeinschaft investieren“, „Solide Finanzen und mutige Schritte“ oder „Es geht um Linz“ besteht darin Luger und Forsterleitner für die Gemeinderatswahl zu bewerben.

In diesem Zusammenhang verweist die KPÖ auch auf das sogenannte „Kopfverbot“ entsprechend den Bestimmungen des 2012 vom Nationalrat beschlossenen Medien-Kooperations- und Förderungs-Transparenzgesetzes (MedKF-TG). Dieses gilt zwar nur für Mitglieder der Bundes- und Landesregierung und bleibt zudem ohne Sanktionsmöglichkeit: „Aber die Stadt wäre im Sinne der politischen Korrektheit gut beraten, Inserate nur zur wirklichen Information zu schalten und nicht als Gesichtspflege für Mitglieder der Stadtregierung“ meint Grünn.

Denn laut § 3a des MedKF-TG hat die Werbung von Bundesregierung und Landesregierungen „ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen“ und ist Werbung die „ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“ unzulässig. Vor allem geht es bei der Auslegung dieser Bestimmungen um das sogenannte „Kopfverbot“, demzufolge Inserate von Bundes- und Landesregierungen als Information der Bevölkerung neutral, also ohne Selbstdarstellung von Regierungsmitgliedern, erfolgen müssen. Dies sollte analog auch von der Stadt Linz eingehalten werden, auch wenn sie gesetzlich nicht daran gebunden ist.

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