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Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe

  • Montag, 17. August 2015 @ 08:00
Bildung Stellungnahme der KPÖ-Oberösterreich zur Umfrage der Plattform EduCare zum Thema Elementarpädagogik zur Landtagswahl 2015

Die KPÖ betrachtet Kinderkrippen und Kindergärten als Bildungseinrichtungen. Daher muss unseres Erachtens der Zugang zu solchen Einrichtungen der Elementarpädagogik analog wie jener für die Schulen für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern kostenlos sein. Auch sind wir der Meinung, dass in ländlichen Gebieten der Transport zu solchen Kindereinrichtungen ebenso wie das Essen gratis sein soll

Nach unserer Meinung soll in Hinblick auf die Bedeutung der Elementarpädagogik ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz bestehen. Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) dafür zu sorgen, dass genügend Plätze im gesamten Bundesland zur Verfügung gestellt werden.

Für uns ist die Elementarpädagogik ein wichtiger Bildungsbereich, der unbedingt aufgewertet werden muss. Die Akademisierung der Ausbildung unterstützen wir daher ebenso wie die Notwendigkeit einer geschlechtssensiblen Pädagogik.

Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung im Vorschulalter ein. Dies erfordert weitere Anstrengungen zur Senkung der Gruppengrößen in Kindergärten und Kinderkrippen und dazu eine entsprechende Aufstockung des Personals.

Nicht zuletzt sind auch die Unternehmen durch die Schaffung von betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen in die Pflicht zu nehmen um die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie zu fördern womit die Unternehmen letztlich von einer guten flächendeckenden Kinderbetreuung profitieren. Sinnvoll wäre demnach auch eine Dienstgeberabgabe zum Ausbau der Kinderbetreuung, deren Mittel zur Förderung bestehender und Schaffung neuer betrieblicher Kindereinrichtungen und wo solche nicht möglich sind für öffentliche Kindereinrichtungen verwendet werden.

Die Einkommen der Beschäftigten im Bereich der Elementarpädagogik sind schon auf Grund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen ungerecht und durchgehend zu niedrig. Wir fordern daher seit Jahren eine deutliche Erhöhung.

Im Sinne einer Neuregelung der Finanzierung öffentlicher Aufgaben im Zusammenhang mit einem neuen aufgabenorientierten Finanzausgleich und der Steuerpolitik sowie der Vermeidung von Reibungsverlusten und Kompetenzstreitigkeiten halten wir eine klare Trennung von Aufgaben für sinnvoll. Etwa indem die Länder für Spitäler und Pflege, die Gemeinden hingegen für Kindereinrichtungen zuständig. Dies würde freilich eine ausreichende finanzielle Basis erfordern um Ko-Finanzierungen und Bittgänge um Bedarfszuweisungen zu vermeiden.

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