Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

KPÖ lehnt teuren Vergleich auf Kosten der Bevölkerung ab

  • Donnerstag, 23. Juli 2015 @ 16:10
News Im Zusammenhang mit sich verstärkenden Anzeichen, dass ein Vergleich der Stadt Linz mit der BAWAG in der unseligen Causa Swap 4175 denkbar ist, bekräftigt die Linzer KPÖ ihre ablehnende Haltung zu einem solchen Schritt: „Dass die BAWAG auf einen solchen Vergleich orientiert ist nicht verwunderlich, kann sie doch damit ohne Leistung eine Riesensumme aus Steuergeldern der Linzer Bevölkerung kassieren“, meint KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn.

Ein solcher Vergleich könnte der Stadt mindestens 200 Millionen Euro kosten und den Gemeinderatsbeschlüssen über den Ausstieg aus dem Swap-Geschäft und der Klage gegen die BAWAG widersprechen. Zu Recht hat der frühere Bürgermeister Franz Dobusch nach Bekanntwerden des Swap-Desasters Vergleichsangebote in Höhe von damals 90 Millionen Euro abgelehnt. Sein Nachfolger Klaus Luger hat hingegen die Möglichkeit eines Vergleichs signalisiert.

Die von der BAWAG eingeklagte Forderung von 418 Millionen Euro – inklusive anfallender Zinsen ist bereits über 500 Millionen Euro die Rede – ist ein rein fiktiver Verlust aus einem Spekulationsgeschäft auf den Kurs des Schweizer Franken dem keinerlei reale Leistung gegenübersteht und bei dem die wirklichen Risiken gegenüber der Stadt verschwiegen wurden. Wenn also die BAWAG-Bosse von einem Schaden sprechen, dann wurde dieser von ihnen selbst durch mangelnde Aufklärung über die wirklichen Risiken dieses Geschäfts angerichtet: „Der einzig sinnvolle und akzeptable Vergleich wäre daher, dieses Geschäft mit den bis zur Kündigung erfolgten gegenseitigen Zahlungen ersatzlos zu beenden“ meint Grünn.

Eine Rosstäuscherei betreibt die BAWAG mit der Behauptung, das Swap-Geschäft sei mit dem Gemeinderatsbeschluss von 2004 gedeckt. Mit diesem Beschluss wurde lediglich die Kompetenz für das Schuldenmanagement vom Gemeinderat an die Finanzverwaltung übertragen und damit dem damaligen Finanzdirektor ein Freibrief für den Abschluss des Geschäftes im Alleingang ausgestellt. Wie alle Gutachten feststellen wäre jedoch für den Swap 4175 sowohl ein eigener Gemeinderatsbeschluss als auch die Zustimmung der Landesregierung erforderlich gewesen, was nicht der Fall ist.

Unverständlich ist auch die Haltung von Richter Andreas Pablik, der gemeint hat, es sei „ein Wahnsinn diesen Fall durchzuprozessieren“. Daraus ist zu schließen, dass sich die Justiz nicht die Finger mit einer Verurteilung unseriöser Bankpraktiken – wie das in vergleichbaren Fällen in Deutschland, Großbritannien und Italien sehr wohl erfolgt ist – verbrennen will und daher demonstrativ auf einen teuren Vergleich drängt, dessen Auswirkungen die Bevölkerung durch Reduzierung kommunaler Leistungen, Tarif- und Gebührenerhöhungen und Privatisierung kommunalen Eigentums zu tragen hat.

„Fakt ist, dass die Stadt nicht Täter, sondern Opfer ist. Den Vertretern der Stadt ist vorzuwerfen, dass sie leichtgläubig und blauäugig diese Geschäfte eingegangen sind, der Bank hingegen sind systematische Bestrebungen zum Abzocken von Steuergeldern vorzuwerfen“, so Grünn.

Der BAWAG war offensichtlich bewusst, dass die Gemeinden solche Geschäfte nicht verstehen wie auch von namhaften Experten eindeutig festgestellt wird, dass Gemeindevertreter so komplizierte Finanzgeschäfte wie Swaps von ihrer Ausbildung und ihrer Berufserfahrung her nicht verstehen können.

Dass die BAWAG die Stadt Linz mit dem Swap 4175 von Anfang an über den Tisch ziehen wollte zeigt allein der Umstand, dass einem möglichen Gewinn der Stadt von 37,5 Millionen ein Schaden von 417,74 Millionen Euro gegenübersteht, dies aber in keinem der bekannten Unterlagen die zum Vertragsabschluss geführt haben zu finden ist. Auch steht die Forderung der BAWAG in keiner Relation zu der dem Swap zugrundeliegenden und mittlerweile konvertierten Schweizer Anleihe von 195 Millionen Franken. Es darf nicht akzeptiert werden, dass die Banken die Finanznöte der Gemeinden ausnutzen und durch solche Geschäfte eine Umverteilung von Steuergeldern für den Profit der Aktionäre erfolgt. Daher fordert die KPÖ auch die Vergesellschaftung der Banken.

Themen