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Erleichterung direkter Demokratie ist notwendig

  • Donnerstag, 9. April 2015 @ 11:46
News Dass die Instrumente der direkten Demokratie auf Landes-, aber auch auf Gemeindeebene bislang kaum genutzt wurden ist ein klares Indiz dafür, dass die Hürden dafür eindeutig zu hoch sind. Fraglich ist allerdings, ob die jetzt von der Landespolitik bejubelte Reform geeignet ist, künftig mehr direkte Demokratie zu ermöglichen, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Nach der Einigung der vier Landtagsparteien soll mit Wirkung ab 1. Oktober 2015 das Limit für eine Volksbefragung auf Landesebene von acht auf vier Prozent der Wahlberechtigten (das sind gemessen an 1.099.182 Wahlberechtigte bei der Nationalratswahl 2013 aktuell etwa 44.000 Unterstützungserklärungen) gesenkt werden. Auf Gemeindeebene von bisher 25 Prozent gestaffelt nach Gemeindegröße auf neun Prozent, jedoch mindestens 50 und höchstens 150 (ab 10.000), 15 Prozent, jedoch höchstens 900 (1.001 bis 10.000) bzw. 18 Prozent (bis tausend) Wahlberechtigte, in den Statutarstädten Linz und Wels beträgt das Limit vier Prozent, in Steyr fünf Prozent.

Das Limit für eine Bürgerinitiative, durch welche ein Anliegen vom Landtag behandelt wird, soll von bisher vier auf künftig zwei Prozent der Wahlberechtigten (aktuell etwa 22.000) sinken. Auf Landesebene ist das nach wie vor eine hohe Hürde. So sind etwa für die Einleitung eines Volksbegehrens auf Bundesebene nur 8.401 Unterstützungserklärungen erforderlich (dieses allerdings vom Parlament erst dann zu behandeln ist, wenn bei der öffentlichen Auflage innerhalb einer Woche mindestens 100.000 Personen unterschreiben).

Auch auf Gemeindeebene wird das Limit für eine Bürgerinitiative auf zwei Prozent, jedoch mindestens 25 Wahlberechtigte, gesenkt. Auch das bedeutet keine gravierende Verbesserung. So müssen etwa in Linz derzeit 3.800 Wahlberechtigte (davon 800 im Einleitungsverfahren) eine Bürgerinitiative unterschreiben um ein Anliegen in den Gemeinderat zu bringen. Es verwundert daher nicht, dass dieses Instrument seit seiner Einführung im Jahre 1980 so gut wie gar nicht genutzt wurde und zuletzt sogar eine solche Bürgerinitiative zur Eisenbahnbrücke vom Bürgermeister mit fadenscheinigen Argumenten abgewürgt wurde.

In einer Resolution des Linzer Gemeinderates vom Jänner 2014 wurde vom Landtag ein Limit von 3.000 für eine Bürgerinitiative, 6.000 für eine Volksbefragung und 9.000 für eine Volksabstimmung gefordert. Nach der jetzt geplanten Änderung des Landesgesetzes gilt als Limit für eine Bürgerinitiative zwei Prozent der Wahlberechtigten (das sind gemessen an 141.174 Wahlberechtigte bei der Europawahl 2014 aktuell etwa 2.800 Unterstützungserklärungen) bzw. vier Prozent für ein Volksbefragung (etwa 5.600 Personen).

Grundsätzlich ist aus der Sicht der KPÖ ein sinnvoller Zusammenhang zwischen parlamentarischer und direkter Demokratie maßgeblich. Um insbesondere von den rechten Parteien wie der FPÖ forcierten populistischen Missbrauch der direkten Demokratie zu verhindern ist der Parlamentarismus als Korrektur notwendig. Umgekehrt brauchen Landtag und Gemeinderäte eine Aufmunterung durch die direkten Aktivitäten der Bürger_innen. Daher soll der Zugang zu Bürgerinitiativen und Volksbefragungen erleichtert werden, zumal Landtag und Gemeinderäte bekanntlich ohnehin nicht an deren Anliegen bzw. Ergebnisse gebunden sind. Umgekehrt sollen Volksabstimmungen nicht aus Jux und Tollerei stattfinden und daher nur von den gewählten Institutionen beschlossen werden können.

Die KPÖ begrüßt und unterstützt daher die Forderungen der von der Initiative mehr demokratie! Oberösterreich initiierten und von 17 NGOs unterstützten Plattform nach Senkung der Unterstützungshürden auf Landes- und Gemeindeebene, faire und chancengerechte Abstimmungsdebatte, Veto-Volksabstimmung auf Landesebene, verbindliche Volksabstimmungen auf Gemeindeebene, Resolution an den Bund für die Ermöglichung verbindlicher Volksabstimmungen auf Landes- und Gemeindeebene auf Initiative stimmberechtigter Bürger_innen sowie Etablierung von Wirtschaftskonventen.

„Eine entscheidende Frage bei allen Instrumenten direkter Demokratie ist freilich, ob die dafür erforderlichen Unterstützungserklärungen auf Listen gesammelt oder auch via Internet abgegeben werden können – wie das etwa bei einer Europäischen Bürgerinitiative der Fall ist – oder ob sie weiterhin mit der Schikane eines Behördenganges verbunden bleibt“ so Furtlehner.

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