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Kein Grund für noch mehr Einsparungen im Sozialbereich

  • Montag, 2. März 2015 @ 11:08
News 25 Millionen Euro will die oö Landesregierung von den 376 Millionen Euro der Ausgaben im Bereich Behinderte im Rahmen des Sozialbudgets einsparen. In etwa diese Summe hätte man durch Streichung ineffektiver Förderungen bereits in den letzten Jahren mühelos einsparen können, wie vom Landesrechnungshof wiederholt aufgezeigt wurde, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zu diesem Sozialabbau fest.

So wurden bis 2014 jährlich 8,9 Mio. Euro als Grünlandprämie und 4,9 Mio. Euro als Milchhygieneprämie ausgeschüttet und diese Förderungen erst jetzt eingestellt, obwohl sie „keine zusätzliche Wirkung“ zu den ohnehin gewährten EU-Förderungen hatten. Als fragwürdig wurde vom LRH die Förderung von Anti-Atomvereinen mit jährlich 0,3 Mio. Euro eingestuft, weil das wesentliche Ziel, nämlich die Nichtinbetriebnahme des Atomkraftwerkes Temelin und Verbesserungen der Sicherheitsstandards, nicht erreicht wurden. Als Doppelförderung hat der LRH die Fernpendlerbeihilfe des Landes mit 4,4 Mio. Euro jährlich eingestuft.

Nicht aufgegriffen wurde die Forderung des LRH, die Parteienförderung des Landes von satten 19,9 Mio. Euro auf das Niveau von Salzburg (16,7 statt 20,4 Euro pro Wahlberechtigten) zu kürzen, wodurch weitere vier Mio. Euro Einsparung möglich gewesen wäre. Und schließlich sieht der LRH die Förderung der parteinahen Senior_innenvereine mit 1,2 Mio. Euro und der ebenso parteinahen Lehrer_innenvereine mit 0,3 Mio. Euro als entbehrlich. In Summe ergeben diese Posten rund 24 Mio. Euro, also die geplante Kürzung im Behindertenbereich, gegen welche vor kurzem etwa die Lebenshilfe protestierte, die davon mit 4,1 Mio. Euro betroffen ist.

Einsparungspotential wäre zweifellos bei den Förderungen der vier Landtagsparteien und ihrer Nebenorganisationen vorhanden. So wurden 2013 laut Förderbericht an die vier Landtagsparteien direkt 22,2 Mio. Euro und über ihre Nebenorganisationen weitere 17,0 Mio. Euro Fördermittel aus Steuergeldern ausgeschüttet. Zu welchen Exzessen es führt, wenn das Füllhorn mit Steuermitteln an die Landtagsparteien ausgeschüttet wird zeigt die Weigerung der ÖVP bei der Landtags- und Gemeinderatswahl im September das laut Parteiengesetz vorgesehene Limit von sieben Millionen Euro pro Partei einzuhalten und mit dem Argument dass zwei Wahlen gleichzeitig stattfinden bis zu 14 Millionen Euro zu verpulvern: „Warum rechnet die ÖVP eigentlich nicht auch noch die Bürgermeister_innenwahl separat, dann könnte sie gleich 21 Millionen Euro Steuergeld verblasen“, so Furtlehner.

Mit Vorsicht sind bei dieser Debatte jedoch die medial und politisch erhobenen Attacken gegen Mehrfachförderungen zu betrachten, die meist recht vordergründig gegen Soziales und Kultur zielen. Zu beachten ist nämlich, dass nicht nur EU-Förderungen nur dann wirksam werden, wenn es eine entsprechende Ko-Förderung auf Bundes- oder Landesebene gibt, sondern auch, dass viele Projekte insbesondere im Sozial- und Kulturbereich nur durch die gleichzeitige Förderung verschiedener politischer Ebenen existieren können: „Eine Reduzierung von Mehrfach- auf Einfachförderung würde demnach nur eine Umschichtung von Fördermitteln bedeuten, aber die Existenzerhaltung betroffener Projekte vorausgesetzt, keine Einsparung bringen“, so Furtlehner.

Aber natürlich ist es legitim und notwendig, die rechtmäßige und zweckgebundene Verwendung von Subventionen durch Rechnungshöfe oder Kontrollämter zu prüfen. 2013 wurden bundesweit 12,94 Mrd. Euro (Bund 6,2, Länder 3,66, Gemeinden 2,88, Sozialversicherungen 0,2) Förderungen – der Großteil davon allerdings als Pflicht- und nicht als Ermessenausgaben – aufgewendet.

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