Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit eingefordert

  • Dienstag, 9. Dezember 2014 @ 09:46
News Den 10. Dezember als durch die an diesem Tag 1948 von der UNO beschlossene Menschenrechtsdeklaration zum „Tag der Menschenrechte“ erklärt nimmt die KPÖ-Oberösterreich zum Anlass die Demonstrationsfreiheit einzufordern. Die KPÖ fordert in diesem Zusammenhang die Abschaffung von Gummiparagraphen wie Landfriedensbruch, Vermummungsverbot oder Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Dass solche schwammigen Bestimmungen völlig willkürlich verwendet werden wurde im Fall des deutschen Studenten Josef S. wegen Paragraf 274 StGB (Landfriedensbruch) im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Akademikerball der FPÖ im Jänner 2014 in Wien bewiesen, der nach sechs Monaten Untersuchungshaft im Sommer 2014 verurteilt wurde. Dies kann nur als schwerwiegenden Anschlag gegen den stets als große Errungenschaft der bürgerlichen Demokratie gefeierten Rechtsstaat interpretiert werden, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Wenn ein Richter einen Angeklagten „mangels an Beweisen“ stellvertretend für einen von Exekutive, Medien und Politik zum Dämon hochstilisierten „Schwarzen Block“ schuldig spricht, so ist das ein Hohn auf eine objektive Justiz und macht einmal mehr deutlich, wie der Gummiparagraph „Landfriedensbruch“ dazu verwendet wird willkürlich Personen unter Generalverdacht der Gewalttätigkeit zu stellen und zu verurteilen. Mit diesem Urteil wird neben anderen Entwicklungen wie etwa einer forcierten Überwachung eine auch in Österreich vorhandene Tendenz zu einer zunehmend autoritären Politik deutlich.

„Hinter dem Urteil steckt zudem die unverkennbare Absicht antifaschistische Proteste gegen rechtsextreme Umtriebe im Allgemeinen und gegen das rechtsextreme Umfeld der FPÖ im Besonderen zu kriminalisieren“ kritisiert Furtlehner mit Verweis auf die Laxheit mit der Exekutive und Justiz gegen rechtsextreme Umtriebe vorgehen. Während die Exekutive zur Räumung des Hauses eines Immobilienspekulanten in Wien 1.700 Polizist_innen einsetzt und für eine Razzia zur Ausforschung von islamistischer Djihadisten 900 Polizist_innen läßt sie ein derartiges Engagement gegen die rechtsextreme Szene absolut vermissen.

Furtlehner erinnert dabei auch an die Vorgänge um die Verhinderung der Demonstration am 1. Mai 2009 in Linz durch einen völlig überzogenen Polizeieinsatz unter Berufung auf das Vermummungsverbot. Ebenso an den Versuch Tierschützer_innen, verbunden mit jahrelanger U-Haft und Prozessen, als kriminelle Vereinigung mundtot zu machen und sie durch die teuren Anwalts- und Gerichtskosten existenziell zu vernichten.

„Urteile wie im Falle Josef S. vergewaltigen faktisch den Rechtsstaat und verstärken das Misstrauen der Bevölkerung in die dritte Säule der Demokratie“ so Furtlehner. Die dahinter stehende Intention ist offensichtlich den Menschen zu signalisieren, sie sollten es gefälligst unterlassen das verfassungsmäßige Demonstrationsrecht in Anspruch zu nehmen, weil de facto alle die an einer Demo teilnehmen unter den Generalverdacht der Gewalttätigkeit gestellt und einzelne willkürlich dafür vor Gericht gestellt werden können.

Die KPÖ unterstützt daher den zum „Tag der Menschenrechte“ in mehreren Städten angesetzten Aktionstag für das Menschenrecht auf Demonstrationsfreiheit mit Aktionen gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus. Die KPÖ als eine von 60 Organisationen des Bündnisses „Linz gegen Rechts“ unterstützt die Protestaktion in Linz (am 10. Dezember 2014 um 16:00 Uhr auf der Nibelungenbrücke/Linzer Seite) und ruft zur Teilnahme auf.


Themen