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Fragwürdige Praktiken der Justiz untergraben Vertrauen in Rechtsstaat

  • Dienstag, 5. August 2014 @ 12:08
News Die direkte Weitergabe der Daten von Personen, welche rechtsextreme Umtriebe bei der Meldestelle für NS-Wiederbetätigung des Innenministeriums angezeigt haben an die neonazistische Website Alpen-Donau-Info durch die zuständige Staatsanwaltschaft verdeutlicht einmal mehr, dass die Justiz als dritte Macht im Staate selber zunehmend zur Gefahr für die Demokratie wird, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Die Veröffentlichung dieser Daten auf der Nazi-Website mit der Aufforderung „Fanpost“ an die betroffenen Personen zu versenden muss als gefährliche Drohung und indirekte Aufforderung zu Gewalttaten verstanden werden. Der Betreiber der Website ist ein amtsbekannter Neonazi, der 2012 in erster Instanz wegen NS-Wiederbetätigung und wegen schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung verurteilt wurde.

„Mit der Weitergabe persönlicher Daten leistet die Staatsanwaltschaft de facto neonazistischen Kreisen Schützenhilfe bei der Denunzierung von Antifaschist_innen. Denn wer mit rechtsextremen Drohungen rechnen muss wird künftig wohl zweimal überlegen, ob rechtsextreme Umtriebe zur Anzeige gebracht werden“ kritisiert Furtlehner.

Während die Justiz analog der Exekutive bei Wirtschaftsdelikten, bei Korruption wie etwa im Umfeld von Ex-Finanzminister Grasser und bei rechtsextremen Umtrieben höchst nachsichtig agiert und meist erst unter massivem öffentlichen Druck überhaupt zum Handeln zu bewegen ist, haben sich Staatsanwälte und Richterschaft in letzter Zeit durch eine völlig überzogene Rechtspraxis gegenüber berechtigten Protesten im Sinne der verfassungsmäßig gesicherten Meinungsfreiheit ausgezeichnet.

Ein krasses Beispiel dafür ist die völlig willkürliche Verurteilung des deutschen Studenten Josef S. als angeblicher „Rädelsführer“ eines ständig zur Gefahr hochstilisierten „Schwarzen Blocks“ wegen Landfriedensbruch die sich lediglich auf die fragwürdige Aussage eines einzelnen Polizisten stützte. Ein weiteres Beispiel ist der über Jahre hinweg geführte und letztlich trotz dubiosen Ermittlungsmethoden gescheiterte Prozess gegen Tierschützer_innen und kürzlich die Abweisung der Klage deren Sprecher Balluch auf Entschädigung mit dem Argument, er hätte diese Klage schon während der Untersuchungshaft einbringen müssen.

Die allergische Reaktion der Richtervereinigung auf Kritik an solchen Urteilen zeigt, dass sich die Justiz auf einem höchst bedenklichen Weg befindet, weil mit solchen Urteilen berechtigte Proteste kriminalisiert werden, das Vertrauen in den Rechtsstaat zunehmend untergraben wird und die Justiz als Lakai der herrschenden Klasse zur Sicherung deren Macht agiert. Richter_innen und Staatsanwält_innen, die gestützt auf ihre Weisungsfreiheit und Unabsetzbarkeit gottgleich agieren und dabei zunehmend ein allgemein verständliches Rechtsempfinden verlieren, werden aber zu einer Gefahr für die Demokratie.

Staatsanwälte die nicht objektiv entsprechend dem Gesetzesauftrag agieren oder gar Zuträgerdienste für Rechtsextremisten leisten und Richter, welche nicht imstande sind entsprechend der ihnen aufgetragenen Objektivität Urteile zu sprechen haben offensichtlich ihren Beruf verfehlt und sollten sich anderweitig betätigen. Denn es gibt sehr wohl eine bestimmte Erwartungshaltung der Öffentlichkeit gegenüber der Justiz, nämlich jene dass diese gesetzestreu und objektiv agiert und damit den Rechtsstaat stützt und nicht zersetzt.

Recht und Gerechtigkeit sind bekanntlich nicht identisch. Aber wenn der Widerspruch zu groß wird, schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat und das verstärkt die Zersetzung der Gesellschaft. Daher ist eine fragwürdig agierende Justiz genauso wenig wünschenswert wie der zunehmende Trend einer Vorverurteilung durch bestimmte Medien.

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