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Landesspitäler stehen mit dem Gesetz auf Kriegsfuß

  • Montag, 7. Juli 2014 @ 11:57
News Mit dem Gesetz auf Kriegsfuß steht offensichtlich die landeseigene Spitalsgesellschaft Gespag und damit auch die schwarzgrün geführte oö Landesregierung kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die Kündigung eines Gespag-Oberarztes, weil dieser in seiner privaten Praxis Abtreibungen durchführt.

Laut Paragraph 97 des Strafgesetzbuches ist ein von einem Arzt nach vorhergehender ärztlicher Beratung vorgenommener Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nicht strafbar. Es ist laut Gesetz zwar kein Arzt verpflichtet einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, aber laut Absatz 3 darf auch niemand wegen der Durchführung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs „in welcher Art immer benachteiligt werden“. Das ist mit einer Kündigung sehr wohl der Fall.

Die Gespag kann im gegebenen Falle auch keine Konkurrenzklausel geltend machen, da seit ihrer Gültigkeit im Jahre 1975 in den landeseigenen Spitälern im Gegensatz zum städtischen Linzer Allgemeinen Krankenhaus die Fristenlösung auf politische Weisung systematisch boykottiert wird. Hinter der Kündigung des Gynäkologen steht also nicht der Vorwurf zu viel in seiner privaten Praxis tätig zu sein, sondern die Gespag will damit Ärzt_innen auch außer Haus verbieten Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.

Die KPÖ fordert die Gespag auf, die Kündigung des Arztes zurückzunehmen und verlangt auch von LH Josef Pühringer eine Klarstellung zur systematischen Missachtung geltender Gesetze durch Weigerung der landeseigenen Spitäler die Fristenlösung durchzuführen. Furtlehner erinnert auch an eine Ansage von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) im Jahre 2011, die Länder in die Pflicht zu nehmen, damit Abtreibungen in öffentlichen Spitälern in ganz Österreich möglich sind.

Konkret werden derzeit in Tirol und Vorarlberg in keinem öffentlichen Krankenhaus Abtreibungen durchgeführt und in Oberösterreich wird die Fristenlösung in allen Landeskrankenhäusern der Gespag torpediert. Durch die Spitalsreform war sogar die Durchführung der Fristenlösung im Linzer AKH gefährdet. Erst unter massiven Druck gelang es, dies zu verhindern.

Wie die Linzer Gesundheitsreferentin VBgm. Christiana Dolezal (SPÖ) in Beantwortung einer KPÖ-Anfrage mitteilte, wurde im Zuge der Verhandlungen über die Spitalsreform die Überführung der gesamten AKH-Gynäkologie in das Landes-Frauen- und Kinderkrankenhaus der Gespag bis Jahresbeginn 2013 vereinbart. Im AKH verblieb demnach ein Sozialmedizinisches Zentrum für Frauenheilkunde mit einer Tagesklinik mit sechs Betten in welchem weiterhin die Fristenlösung durchgeführt sowie Beratung und die First Love Ambulanz integriert werden. Die organisatorische Verantwortung obliegt der AKH-Leitung, die ärztliche Versorgung erfolgt jedoch durch die Gespag, die damit auch die Personalhoheit hat, wodurch längerfristig auch im AKH die Fristenlösung gefährdet ist.

Die KPÖ hatte daher die Zukunft der AKH-Gynäkologie als eine der Schlüsselfragen der oö Spitalsreform bezeichnet und davor gewarnt, dass die Integration in die benachbarte Landes-Frauen- und Kinderklinik (LFKK) weitreichende Folgen für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen hat. Laut dem aktuellen Linzer Frauenbericht ist der Bedarf nach dem Angebot für Abtreibungen im Linzer AKH seit Jahren konstant gegeben.

In einem Interview meinte LH Josef Pühringer vor einigen Jahren, dass die Fristenlösung als Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung in öffentlichen Spitälern angeboten werden müsse und er kein Interesse an Hinterzimmerabbrüchen habe: „Wenn Pühringer diese Aussage ernst meint, muss er sofort Weisung erteilen, dass die landeseigenen Gespag-Krankenhäuser die Fristenlösung in ihr Angebot aufzunehmen und damit eine flächendeckende Versorgung gewährleisten. Minister Stöger sollte Pühringer beim Wort nehmen“, fordert Furtlehner.

Wie Minister Stöger zu Recht feststellt, haben Frauen das Recht selbst zu entscheiden, ob sie einen Abbruch wollen oder nicht. Sie brauchen daher keine Bevormundung und Stöger lehnt zu Recht ab, dass „man Schwangerschaftsabbrüche aus ideologischen Gründen prinzipiell nicht anbietet.“ Der Standpunkt Stögers, die Realisierung der Fristenlösung als eine Mindestanforderung für Spitäler zu definieren und dies auch bei der Finanzierung zu berücksichtigen wird von der KPÖ begrüßt.


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