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Gemeindeanteil beim Finanzausgleich erhöhen

  • Montag, 16. Juni 2014 @ 11:05
News Sosehr eine zeitgemäße Anpassung der Grundsteuer notwendig ist, sowenig wäre deren Festlegung nach dem freien Ermessen der Gemeinden für die Lösung der kommunalen Finanznot hilfreich, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zum jüngsten Vorschlag des Gemeindebundes. Dessen Präsident Helmut Mödlhammer bewegt sich damit auf dem dünnen Eis der Vorschläge zur Verländerung der Grundsteuer, wie sie schon früher vom Vorarlberger ÖVP-Landeshauptmann Markus Wallner und der früheren ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter propagiert wurden.

Die KPÖ betont, dass die Grundsteuer eine wichtige Gemeindesteuer ist und auch bleiben muss: „Wiederholt geäußerte Begehrlichkeiten von Bund und Ländern an dieser Steuer müssen daher strikt zurückgewiesen werden“, fordert Furtlehner. Auch künftig ist daher eine bundesweit einheitliche Regelung dieser Steuer notwendig und sinnvoll, statt sie nach Mödlhammers Vorschlag zu einem föderalistischen Flickwerk und zum Zankobjekt eines kommunalen Steuerdumpingwettbewerbs zu machen bei dem letztlich alle Gemeinden nur verlieren können.

Die KPÖ betont aber auch, dass die Überwälzung der Grundsteuer auf die Betriebskosten abgeschafft werden muss und eine Erhöhung durch Umstellung der Bemessung von den überholten Einheitswerten auf die aktuellen Verkehrswerte nicht die ohnehin rasant steigenden Wohnungskosten noch weiter erhöhen darf.

Der Forderung Mödlhammers nach Neuregelung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist zuzustimmen. Im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs bleibt allerdings aufrecht, dass mit der Größe der Gemeinden auch die ihnen zufallenden zentralörtlichen Aufgaben steigen wie dem derzeit mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel Rechnung getragen wird. Eine insbesondere von der ÖVP immer wieder verlangte lineare Aufteilung der Finanzmittel nur nach der Einwohnerzahl würde dem widersprechen, so demokratisch das auch erscheinen mag.

Zur Stärkung der Finanzkraft und Autonomie der Gemeinden ist nach Meinung der KPÖ für den ab 2017 neu zu verhandelnden Finanzausgleich vor allem eine Erhöhung des Anteils der Gemeinden bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben erforderlich. Ebenso die Abschaffung des Vorwegabzuges der Länder beim Anteil der Gemeinden sowie des feudalen Relikts der Landesumlage und die Reduzierung von Transferleistungen wie der Spitalsfinanzierung durch eine Kompetenzbereinigung. Einmal mehr betont die KPÖ auch die Notwendigkeit die Kommunalsteuer als wichtigste Gemeindesteuer nach der gesamten Wertschöpfung statt wie derzeit nur nach der reinen Lohnsumme zu bemessen um der wachsenden Rationalisierung Rechnung zu tragen.

Vorschläge, die letztlich nur auf eine Umschichtung der Finanzmittel zwischen großen und kleinen Gemeinden oder zwischen Städten und Landgemeinden hinauslaufen, lösen die Finanzmisere der Kommunen nicht: „Notwendig ist daher eine Steuerpolitik, welche durch eine angemessene Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen den Topf des Finanzausgleichs insgesamt vergrößert und dadurch auch einen größeren Anteil für die Gemeinden zur Erfüllung ihrer ihnen laufend zusätzlich aufgebürdeten Aufgaben ermöglicht“, so Furtlehner abschließend.


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