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Verwaltungsreform als Ablenkungsmanöver bei Steuerdebatte

  • Montag, 2. Juni 2014 @ 12:33
News Wenn LH Josef Pühringer (ÖVP) eine Verwaltungsreform fordert und dramatisierend meint „sonst holt uns der Teufel“, dann soll er beim Wasserkopf des extremen Föderalismus anfangen, meint KPÖ-Landesprecher Leo Furtlehner. Denn die immer aufgeblasener agierenden Landesfürsten sind mittlerweile zum Blockadefaktor für die österreichische Politik geworden und wenn die Sonne tief steht werfen auch die föderalistischen Zwerge lange Schatten.

Die von Pühringer genannten Maßnahmen sind hingegen durchwegs nur unausgegorene Marginalien. Wenn eine Zusammenlegung der Krankenkassen von 22 auf neun erfolgt muss Pühringer klarstellen, ob er das Personal der damit 13 aufgelösten Kassen auf die Straße setzen will, denn der Abbau im Overhead allein bringt nur geringe Einsparungen.

Warum die Übertragung der Kompetenz für die Bundeslehrer_innen an die Länder eine besondere Einsparung bringen soll bleibt ebenso schleierhaft, außer Pühringer verbindet damit einen Personalabbau. Im Gesundheitswesen zeigt Oberösterreich mit der Spitalsreform ohnehin vor, dass damit längerfristig ein enormer Personalabbau und damit eine Leistungsverdichtung für das verbleibende Personal verbunden sind.

Wenn Pühringer „Mut zur Lücke“ und eine Durchforstung der Gesetzgebung verlangt soll er also mit der Abschaffung der neun Landesgesetzgebungen beginnen. Spätestens seit dem EU-Beitritt, als dessen Folge heute rund 80 Prozent aller wesentlichen Kompetenzen ohnehin auf EU-Ebene geregelt werden, sind neun unterschiedliche Gesetze für Tierschutz, Naturschutz, Kinderbetreuung, Jugendschutz, Sozialhilfe, Heizungsanlagen, Krankenanstalten, Baurecht, Bodenreform und ähnliche Bereiche in einem so kleinen Land wie Österreich überflüssig und kontraproduktiv.

Daher plädiert die KPÖ für die Abschaffung der Landesgesetzgebung zugunsten einer einheitlichen Bundesgesetzgebung und die Reduzierung der Länder auf eine Verwaltungsebene analog den Bezirken und Gemeinden. Ersatzlos kann hingegen der in seiner derzeitigen Form nur als Versorgungsposten für Parteigünstlinge dienende sündteure Bundesrat aufgelöst werden. Enormes Einsparungspotential ist auch bei der überbordenden Parteienfinanzierung vorhanden: Dafür wurden 2013 vom Bund 60,2 Mio. Euro und von den Ländern 127,5 Mio. Euro ausgegeben.

„Pühringers Ansage für eine Verwaltungsreform in Verbindung mit der höchst notwendigen Steuerreform ist letztlich nur ein Ablenkungsmanöver von der dafür erforderlichen Gegenfinanzierung durch höhere Besteuerung von Profiten und Millionenvermögen“ so Furtlehner. Denn es liegt auf der Hand, dass Einsparungen bei „Reformen“ wie von Pühringer genannt im Wesentlichen nur beim Personal erfolgen können. Daher hat der Landeshauptmann Bedarf an Klarstellung wohin seine Vorstellungen wirklich zielen.



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