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FPÖ-Europaabgeordneter Mölzer ist ein Fall für den Staatsanwalt

  • Montag, 24. März 2014 @ 10:11
News Ein Fall für den Staatsanwalt ist der FPÖ-Europaabgeordnete Andreas Mölzer durch seinen Vergleich der EU mit dem Hitlerfaschismus, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Nachdem es sich dabei um ein Offizialdelikt handelt muss eigentlich die Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen gegen Mölzer wegen Verdacht auf Wiederbetätigung durch Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz einleiten.

Laut Paragraph 3h des NS-Verbotsgesetzes wird nämlich auch bestraft, wer „sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht“. Das trifft nach Meinung der KPÖ im Falle Mölzer durch seine zynische Relativierung des verbrecherischen Nazi-Regimes zu.

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ hatte Mölzer bei einer Veranstaltung im Februar 2014 in Wien geäußert, die EU sei doch eine Diktatur und dagegen sei „das Dritte Reich wahrscheinlich formlos und liberal“ gewesen. „Diese Aussage ist mehr als ein politischer Skandal und Geschichtsrevisionismus der übelsten Sorte. Sie bestätigt einmal mehr, wie die FPÖ und deren führende Vertreter_innen gezielt unter missbräuchlicher Berufung auf die Meinungsfreiheit mit verbalen Vergleichen versuchen, die NS-Nostalgie politisch zu nutzen und das verbrecherische Hitler-Regime zu verharmlosen“ meint Furtlehner.

Reaktionen auf diese Mölzer-Aussage die sich in wirkungslosen Aufforderungen nach Rücktritt oder Entschuldigung erschöpfen sind daher unzureichend. Zumal Mölzer auch noch stolz feststellt, er habe Ähnliches – bezogen auf die Überreglementierung und das „Alltagsleben“ – schon mehrfach in Reden gesagt. Einmal mehr gilt für solche Aussagen daher die Erkenntnis „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ und die Justiz ist gefordert, den antifaschistischen Verfassungsauftrag der zweiten Republik, festgeschrieben im Staatsvertrag und NS-Verbotsgesetz, wahrzunehmen.

Es ist völlig unzulässig den bürokratischen Aspekt des Nazi-Regimes von seiner offen terroristischen Seite bis hin zur systematischen Verfolgung politisch Andersdenkender und Ermordung als rassisch unerwünschter Bevölkerungsgruppen wie Juden oder Roma und Sinti zu trennen. Ebenso unzulässig ist es, die Mölzer-Aussage nur auf die „Überreglementierung“ und das Alltagsleben zu beziehen: „Wer das, so wie Mölzer, versucht, will damit gezielt das terroristische Regime des deutschen Nationalsozialismus verharmlosen und seine Anhänger_innen, ob historisch oder aktuell, zu entlasten“ so Furtlehner abschließend.

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