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Margarethe Müller (1914-1957): „Hielt mit abträglichen Äußerungen nicht zurück…“

  • Montag, 3. Februar 2014 @ 08:00
Biografien Am 3. Februar 1944 wurde Margarethe Müller vom Oberlandesgericht Wien wegen „Tragen eines Ringes mit dem kommunistischen Abzeichen“ sowie hochverräterischer Propaganda und weil sie „überdies durch defaitistische Äußerungen die Wehrkraft zersetzt“ habe zu vier Jahren Zuchthaus verbunden mit Ehrverlust verurteilt, die sie bis Kriegsende im Frauenzuchthaus im bayerischen Aichach verbüßte.

Auslöser für die Verhaftung der die am 16. November 1914 in Pasching geborene Zeichnerin im Linzer Stadtbauamt war, dass sie „für kommunistische Belange Stimmung gemacht hat“, wie es im Urteil heißt: „Im Sommer 1943 trug die Angeklagte einen eisernen Ring, auf welchem ein Messingplättchen aufgelötet ist, das über der aufgehenden Sonne einen Erdball mit Sichel und Hammer zeigt. Bei der vorgenommenen Hausdurchsuchung wurden bei der Angeklagten drei Bücher ausgesprochen marxistisch-revolutionärer Richtung vorgefunden. Ferner wurden auf Grund der Angaben der Angeklagten auch ein Sowjetstern und ein Sowjetfähnchen aus Email sichergestellt.“

Margarethe war seit 1940 mit dem Angestellten Alfred Müller verheiratet, der ab 1943 an der Ostfront in Stalingrad vermisst war. Wohl auch in diesem Zusammenhang tätigte sie „staatsabträgliche“ Äußerungen, etwa als sie im Frühjahr oder Sommer 1943 meinte „dass unsere Soldaten nicht wissen, wofür sie eigentlich kämpfen“ oder zu ihren Arbeitskolleginnen meinte, ob „sie als junge Mädchen denn glauben, dass für sie wirklich einmal bessere Zeiten kommen“ würden.

Diese „staatsabträglichen Äußerungen“ störten ihre Kolleginnen sowie den Abteilungsleiter Oberinspektor Loimer: „An ihrem Dienstorte hielt die Angeschuldigte mit abträglichen Äußerungen nicht zurück. Aus ihren Reden schlössen ihre Arbeitskameraden, dass die Angeschuldigte kommunistisch eingestellt ist umso mehr als sie sich wiederholt dahin äußerte, dass Deutschland unter der heutigen Regierung nur ein schlechtes Ende erwarten könne.“

Margarethe Müller, geborene Gröblinger entstammte einer Linzer Arbeiterfamilie. Ihr Vater war 1911 Streikführer in der Linzer Schiffswerft, er fiel 1914 bald nach seiner Einberufung im Ersten Weltkrieg. Seine Frau Rosalia Gröblinger blieb mit sechs Kindern zurück, von denen Margarethe das jüngste war. Die vier Töchter und zwei Söhne wurden politisch erzogen und waren in der sozialdemokratischen, nach 1934 in der kommunistischen Parteijugend aktiv.

Das familiäre Umfeld von Margarethe Müller war auch Thema beim Sondergerichtsprozess: „Die Angeklagte Margarethe Müller wurde im Elternhaus im marxistischen Sinn erzogen. Sie nahm schon in ihrer Kindheit an den Veranstaltungen des sozialdemokratischen Vereines ,Freie Schule Kinderfreunde’ teil und war dann durch einige Jahre Mitglied der marxistischen Jugendorganisation „Sozialistische Arbeiterjugend“ (SAJ). Seither ist die Angeklagte, soweit erweislich, politisch nicht in Erscheinung getreten. Ihre beiden Brüder Friedrich und Alois Gröblinger waren am marxistischen Feberaufstand 1934 aktiv beteiligt.“

Margarethes Bruder Alois Gröblinger war am „marxistischen Februaraufstand 1934 aktiv beteiligt“ und anschließend für die KPÖ tätig und deshalb „mehrfach polizeilich und gerichtlich bestraft“. Auch Margarethe Müllers 1911 geborene Schwester Theresia, verheiratet mit dem Eisenbahner Karl Reindl, war von Anfang an überzeugt von der Notwendigkeit, Widerstand zu leisten. Sie arbeitete in einem Krankenhaus und konnte nach dem „Anschluss“ nur mehr mit wenigen Kolleginnen über ihre Ablehnung des politischen Systems sprechen.

Nach der Befreiung vom Faschismus arbeitete Margarethe Müller wieder im Magistratsdienst und verheiratete sich mit Hans Gepperth. Sie starb viel zu früh nach langem schwerem Leiden im 44. Lebensjahr am 20. November 1957.

Quelle: Gugglberger Martina, „Versuche, anständig zu bleiben“...


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