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ÖVP will Wahlrecht „Marke Landesfürst“ für ganz Österreich

  • Donnerstag, 6. Februar 2014 @ 09:18
News Der Vorstoß von ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel für eine Wahlrechtsreform nach dem Grundsatz „Vorzugsstimme sticht Parteistimme“ wird von der KPÖ energisch zurückgewiesen: „Damit würde das perverse Wahlsystem der Landtagswahl in Niederösterreich und im Burgenland zum bundesweiten Standard und politische Inhalte noch stärker zugunsten einer vom finanziellen Mitteleinsatz abhängigen Personalisierung des Wahlrechts geopfert“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.


Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung nach einer Beschwerde der Grünen, wonach ein Wahlrecht nach dem Grundsatz „Name sticht Partei“ legitim sei, der Demokratie einen denkbar schlechten Dienst erwiesen. Die Grünen hatten das in Niederösterreich geltende System als verfassungswidrig bezeichnet, weil eine Vorzugsstimme auch als Stimme für die jeweilige Partei zählt, selbst wenn eine andere Partei angekreuzt ist. Der Grundsatz „Vorzugsstimme schlägt Parteistimme“ widerspricht somit dem wahlrechtlichen Homogenitätsprinzip, wonach keine Landeswahlordnung enger gefasst sein darf als jene der Nationalratswahl.

Mit der Entscheidung des VfGH, dass eine Landeswahlordnung nicht zwingend jener des Nationalrats entsprechen muss und jedes Land für sich den „praktischsten“ Wahlmodus definieren kann wird Wähler_innentäuschung leicht gemacht. Das führt zur absurden Situation, dass in der Regel als Sympathieträger_innen verkaufte Politiker_innen, die ohnehin an erster Stelle kandidieren, Vorzugsstimmen erhalten die sie gar nicht nutzen können, diese Stimmen aber gar nicht anderen Kandidat_innen zugutekommen sondern nur der jeweiligen Partei.

Extrembeispiel dafür ist die letzte nö Landtagswahl, bei welcher LH Erwin Pröll (ÖVP) 267.842 Vorzugsstimmen erhalten hat, was (bei einer Wahlzahl von 16.175 Stimmen für eines der 56 Landtagsmandate) fast 17 Mandaten entspricht, der zweitgereihte ÖVP-Kandidat Wolfgang Sobotka mit 2.621 Vorzugsstimmen hingegen völlig bedeutungslos abgeschlagen war: „Es ist eine Verhöhnung der Wähler_innen, wenn Kandidat_innen mit einem sicheren Listenplatz um Vorzugsstimmen werben“ kritisiert Furtlehner.

Wesentlich demokratischer im Vergleich zu diesem feudalistischen Modell „Marke Landesfürst“ ist etwa das deutsche Modell mit zwei Stimmen, bei dem die Hälfte des Bundestages als Direktkandidat_innen in jedem Wahlkreis gewählt werden, die zweite Hälfte über die Zweitstimme die auch einer anderen Partei gegeben werden kann über Landeslisten, allerdings mit einer Sperrklausel von fünf Prozent.

Fakt ist, dass mit dem geltenden Wahlrecht für Bund und Länder der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss, mit Füßen getreten wird. Derzeit erhalten nur Parteien eine Vertretung im Nationalrat, die entweder ein Grundmandat in einem der 39 Regionalwahlkreise oder bundesweit mehr als vier Prozent der Stimmen erhalten. Analog sind für eine Landtagsvertretung ein Grundmandat in einem der vier bis 21 Wahlkreise oder eine Hürde von vier Prozent oder sogar fünf Prozent (Wien) erforderlich.

Ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und eine gezielte Ausgrenzung kleiner bzw. neuer Parteien durch bürokratische Hürden ist auch die Regelung, dass für Parlamentsparteien die Unterschrift von drei Abgeordneten die Unterstützung von 2.600 Bürger_innen – die zudem beim Wohnsitzgemeindeamt vorstellig werden müssen – ersetzt. Die KPÖ fordert daher die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens von Unterstützungswilligen beim Wohnsitzgemeindeamt oder Magistrat abzuschaffen. Auch darf die für die Kandidatur bei einer Landtagswahl erforderliche Zahl von Unterstützungserklärungen nicht höher sein als jene für eine Nationalratswahl und sollte die Funktionsperiode vereinheitlicht werden.

Weiters fordert die KPÖ ein Wahlrecht für alle die in Österreich leben, arbeiten sowie Steuern und Abgaben zahlen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die KPÖ tritt auch für ein bundesweit einheitliches Landtagswahlrecht mit einheitlichen Funktionsperioden, Wahlkreisen analog der Nationalratswahl und Aufhebung der Sperrklauseln sowie für die Mandatsvergabe nach dem d´Hondtschen System, also nach einem strikten Verhältniswahlrecht ein, bei welchem jede Stimme gleich viel wert ist.

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