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KPÖ gegen weitere Stärkung der Landesfürsten

  • Mittwoch, 22. Januar 2014 @ 14:40
News Österreich braucht keine weitere Stärkung der Landesfürsten, sondern einen Föderalismusabbau meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zur aktuellen Debatte über den Bundesrat. Daher plädiert die KPÖ auch für die ersatzlose Abschaffung des Bundesrates ab. Fakt ist, dass der Bundesrat nichts anderes als ein teures Ausgedinge für abgehalfterte oder ein Wartesaal für zwischengeparkte Politiker_innen darstellt.


Die KPÖ lehnt daher ein Vetorecht der Landtage für Bundesgesetze wie von Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) vorgeschlagen ab. Ebenso aber auch eine Aufwertung des Bundesrates mit einem klaren Vetorecht nach Vorschlägen der Grünen und wie auch im Regierungsprogramm der rotschwarzen Koalition vorgesehen ist. Und Vehement den Ersatz des Bundesrates durch die informelle Landeshauptleutekonferenz wie von den ÖVP-Landeshauptmänner Pühringer (OÖ) und Haslauer (Salzburg) verlangt wurde, weil damit Exekutive und Legislative vermischt und die Macht der Landesfürsten noch mehr gestärkt würde.

Die Debatte über den Bundesrat ist vor dem Hintergrund eines immer stärker überbordenden Föderalismus zu sehen. Spätestens seit dem EU-Beitritt, als dessen Folge heute rund 80 Prozent aller wesentlichen Kompetenzen ohnehin auf EU-Ebene geregelt werden, sind neun unterschiedliche Gesetze für Tierschutz, Naturschutz, Kinderbetreuung, Jugendschutz, Sozialhilfe, Heizungsanlagen, Krankenanstalten, Baurecht, Bodenreform und ähnliche Bereiche in einem so kleinen Land wie Österreich überflüssig und kontraproduktiv.

„Den Länderfürsten genügt es offensichtlich nicht, anstelle bundesweit einheitlicher Regelungen eine überbordende Landesgesetzgebung zu forcieren und notwendige Veränderungen zu blockieren, sie möchten mit einer Aufwertung des Bundesrates, der Landtage oder der LH-Konferenz sowie einer verstärkten Mitsprache und einem Vetorecht bei Bundesgesetzen die Bundespolitik endgültig in Geiselhaft nehmen“, kritisiert Furtlehner.

Die KPÖ tritt daher dafür ein, die Gesetzgebung beim Bund zu konzentrieren und die Kompetenz der Länder auf die Vollziehung zu beschränken. In Folge könnten die Landtage auf den ihnen zustehenden Stellenwert verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der überhöhten Bezüge der Abgeordneten geschrumpft werden und ihrerseits durch Resolutionen oder ein Begutachtungsrecht ähnlich den Kammern Mitsprache bei der Bundesgesetzgebung erhalten.

Gleichzeitig wäre natürlich auch die Abschaffung des (in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und der Steiermark bereits abgeschafften) antiquierten Proporzsystems in den Landesregierungen und deren Halbierung notwendig. Bestandteil einer Föderalismus-Reform muss nach Meinung der KPÖ die Stärkung der Position der Gemeinden, also jener Gebietskörperschaft, wo der Kontakt zwischen Politik und Bevölkerung am direktesten ist, erfolgen. Eine Stärkung der vielgeschworenen Gemeindeautonomie muss vor allem durch eine Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden untermauert werden. Immer wieder wie zuletzt von der Konferenz der Grünen Landesregierungsmitglieder geforderte Landessteuern hält die KPÖ dabei für kontraproduktiv.

De facto dienen die riesigen Politapparate der Länder ebenso wie der Bundesrat ausschließlich dem Erhalt parteipolitischer Pfründe, wie auch die enorme Parteienfinanzierung – 2013 laut dem Politikexperten Hubert Sickinger 127,5 Millionen Euro in den neun Bundesländern gegenüber 60,2 Millionen Euro beim Bund - verdeutlicht.

Angesichts dessen, was für die 61 Bundesrät_innen (25 ÖVP, 22 SPÖ, 9 FPÖ, 4 G, 1 TS) auf Kosten der Steuerzahler_innen an Politikerbezügen zuzüglich der Bürokratie dieses Gremiums aufzuwenden ist und was dem als effektiver politischer Nutzen gegenübersteht, gibt es schon lange keine Rechtfertigung mehr für dieses in der Öffentlichkeit unbekannteste Gremium der Republik. Allein die Bezüge der Mandatar_innen (Präsident 8.307, Vizepräsidenten 5.815, Fraktionsvorsitzende 5.815, Abgeordnete 4.153 Euro, jeweils 14mal im Jahr) betragen jährlich rund 3,7 Mio. Euro, dazu kommen die Kosten für die Infrastruktur und Verwaltung des Bundesrates.


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