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Stärkung der kommunalen Finanzbasis notwendig

  • Mittwoch, 4. Dezember 2013 @ 09:06
News Als ernüchternd muss die Bilanz des Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrums (KDZ) zur Lage der Gemeindefinanzen bewertet werden, stellt KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner fest. Damit wird auch der Jubel von Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) über eine angebliche Gesundung der kommunalen Finanzen deutlich relativiert.

Laut KDZ haben die Städte und Gemeinden zwar enorme Anstrengungen unternommen um ihre Finanzsituation zu verbessern und 2012 durch einen Einmaleffekt mit einem Überschuss von 1,6 Mrd. Euro in der laufenden Gebarung nach einem Tiefstwert von 0,87 Mrd. Euro 2009 wieder das Niveau von 2007 (1,59 Mrd. Euro) erreicht. Unter Einrechnung der Inflation bedeutet das allerdings einen realen Rückgang um zwölf Prozent.

Nach den aktuellen Prognosen ist bis 2017 mit einem Rückgang der Ertragsanteile zu rechnen, was ein Minus von 25 Prozent gegenüber dem Vorkrisenniveau von 2007 bedeutet. Die Entlastungen bei den Umlagen gehen mit Vorwegabzügen bei den Ertragsanteilen von 140 Mio. Euro einher. Laut den Prognosen des KDZ wachsen bis 2017 die Transferzahlungen an die Länder mit durchschnittlich fünf Prozent weitaus stärker als die Ertragsanteile. Die Schulden (11,4 Mrd. Euro) wurden faktisch nur ausgelagert, ihre Reduzierung im Budget wird durch den Anstieg von Haftungen (5,9 Mrd. Euro) für ausgegliederte Gesellschaften aufgehoben.

Das KDZ bestätigt die Kritik der KPÖ, dass der Finanzausgleich „weiterhin eine Schieflage zu Ungunsten der Gemeinden“ aufweist. Bestätigt wird auch die Auffassung der KPÖ, dass es nicht gilt „kleine gegen große Gemeinden auszuspielen, sondern eine sinnvolle bundesweite Verteilungswirkung durch einen adäquaten Finanzausgleich umzusetzen“. Die Forderung nach einem Finanzausgleich, welcher „zentralörtliche Funktionen oder besondere Anforderungen aufgrund sozio-demografischer wie auch topografischer Lasten“ ausreichend berücksichtigt ist demnach höchst aktuell.

Auch wenn die kommunalen Investitionen 2012 auf 1,6 Mrd. Euro zugenommen haben, liegen sie noch immer um 440 Mio. Euro unter dem Spitzenwert von 2008: „Damit wird deutlich, dass die Finanzkraft der Gemeinden gestärkt werden muss um durch mehr öffentliche Auftrage für den Wohnbau, Nahverkehr, der sozialen Infrastruktur etc. auch der rasant steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken“, so Furtlehner.

Dass die Gemeinden im Gegensatz zum Bund 2012 ein positives Maastricht-Ergebnis von 377 Mio. Euro aufweisen konnten zeigt den enormen Druck, der auf die unterste Gebietskörperschaft von EU, Bund und Ländern weitergegeben wird, aber auch dass die Maastricht-Kriterien der EU und der damit verbundene österreichische Stabilitätspakt als Knute dienen um laufend weitere Belastungen durchzusetzen.

Wenn Kommunalkredit-Boss Alois Steinbichler meint, dass „der Stabilitätspakt 2012 ganz offensichtlich gelebt wird“, dann erfolgt das freilich auf Kosten der Gemeindebevölkerung. Und auch wenn der Negativsaldo niedriger geworden ist, muss der Anstieg der Abgangsgemeinden, das sind solche die ihren ordentlichen Haushalt nicht mehr mit eigenen Mitteln ausgleichen können, im Jahre 2012 auf 805 – das sind 34 Prozent aller österreichischen Gemeinden – als Alarmsignal gesehen werden.

Ein wesentlicher Prüfstein für das Ergebnis der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP wird daher die Stärkung der Finanzbasis der Gemeinden sein. Aus der Sicht der KPÖ geht es dabei um eine aufgabenorientierte Reform des Finanzausgleichs zugunsten der Gemeinden und die Abschaffung von Landesumlagen und Spitalsbeiträgen. Gleichzeitig ist die Umstellung der Bemessung der Kommunalsteuer nach der gesamten Wertschöpfung statt nach der durch die Rationalisierung schrumpfenden reinen Lohnsumme notwendig.

Auch fordert die KPÖ die Wiedereinrichtung von Fonds des Bundes, aus welchen zinslose oder niedrigverzinste Darlehen für wichtige Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Statt von oben verordneten Gemeindezusammenlegungen unter dem Stichwort Verwaltungsreform sollen kommunale Kooperationen gefördert und dürfen diese nicht steuerlich benachteiligt werden, wie das aktuell der Fall ist.




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