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Zehn Euro gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde gerechtfertigt

  • Donnerstag, 26. September 2013 @ 12:50
News Die KPÖ bekräftigt anlässlich der aktuellen Debatte ihre seit langem vertretene Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde: „Es ist pervers, wenn überbezahlte Politiker_innen, Manager_innen und Kapitalvertretungen mit dem Untergang der Wirtschaft durch einen Mindestlohn drohen“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Gerade Menschen mit geringem Einkommen haben zunehmend Probleme angesichts der in den letzten Jahren teilweise enorm gestiegenen Preise und vor allem der Wohnkosten ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Laut Statistik Austria arbeiten in Österreich rund 15 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich, deren tatsächliche Einkommen mit durchschnittlich 7,59 Euro pro Stunde (Stand 2010) deutlich unter der Niedriglohnschwelle von 8,52 Euro liegt. Betroffen sind vor allem Teilzeit- und Leiharbeitsbeschäftigte, Frauen, Junge und Migrant_innen. 5,5 Prozent oder 206.000 Beschäftigte gelten als „Working poor“, weil ihr Haushaltseinkommen inklusive etwaiger Sozialleistungen bei maximal 12.800 Euro im Jahr liegt. Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle liegt aktuell bei monatlich 1.066 Euro netto.

Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre auch ein erster und maßgeblicher Schritt zur Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern: „Dass in Österreich Frauen um durchschnittlich 25,5 Prozent weniger verdienen als Männer ist ein Armutszeugnis sowohl für die Politik der Regierung als auch für die Lohnpolitik des ÖGB“, so Furtlehner zur Schlusslichtrolle Österreichs.

Laut Eurostat gibt es in 20 der 28 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben laut Stand von 2012 mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (10,41 Euro pro Stunde), Frankreich (9,22), Niederlande (8,88), Belgien (8,75), Irland (8,65), Großbritannien (7,01) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn.

Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn würde nicht nur allen Berufsgruppen zugute kommen, sondern auch die Verhandlungsposition der Gewerkschaften stärken. Er wäre keine Preisgabe der KV-Kompetenz der Gewerkschaften, sondern eine Verstärkung dafür. Das ÖGB-Argument, ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn wäre künftig nur schwer weiter anzuheben trifft nämlich genauso auf die alle KV-Verhandlungen zu. Der GLB betont dazu auch, dass bekanntlich auch andere Regelungen wie Arbeitszeit oder Urlaub für Lohnabhängige aus guten Gründen per Gesetz erfolgen.

„Klar ist, dass für die Anpassung eines gesetzlichen Mindestlohnes ebenso wie für allgemeine Lohnerhöhungen ein ständiger Kampf geführt werden muss. Ist doch die Primärverteilung der klassische Konflikt zwischen Lohnarbeit und Kapital und dabei kann sich der ÖGB für die letzten Jahre angesichts einer faktischen Stagnation der Realeinkommen durchaus nicht mit Lorbeeren schmücken“, so Furtlehner.

Ein gesetzlicher Mindestlohn bedeutet auch keine Nivellierung nach unten, sondern sichert nur ab, dass auch für schwächere Wirtschaftsbereiche angemessene Einkommen bezahlt werden und deren Beschäftigte mit dem Einkommen leichter auskommen. Er ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten 15 Jahren zu sehen.

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