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Bei Rechtsbruch Parteienförderung streichen

  • Donnerstag, 12. September 2013 @ 11:44
News Als schamlos und demokratieschädigend kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner den Umgang der Parlamentsparteien mit Wahlkampfkosten und Parteienförderung. Ausgelöst durch die eindeutig rechtswidrige Finanzierung von Faymann-Plakaten durch den SPÖ-Parlamentsklub zeigt sich, dass insbesondere die beiden Regierungsparteien mit allen schmutzigen Tricks versuchen das Limit von sieben Millionen Euro zulässiger Wahlkampfkosten pro Partei zu durchbrechen.

„Offenbar genügt es nicht, dass sich wie im Telekom-Prozess zutage getreten ist FPÖ, BZÖ, ÖVP und SPÖ von Konzernen und Banken direkt oder indirekt schmieren lassen“ kritisiert Furtlehner. Auch nicht, dass Österreich im internationalen Vergleich ein Spitzenreiter bei den Bezügen der Politiker_innen und ebenso bei der Parteienförderung ist. Und auch nicht, dass als „Gegenleistung“ für die Verschärfung der Regeln für die Parteienfinanzierung sich die Parlamentsparteien eine kräftige Erhöhung bei der Parteienförderung genehmigt haben. Und nicht einmal, dass sich die Parlamentsparteien den ORF in einer Weise gefügig machen, die dem öffentlich-rechtlichen Charakter Hohn spricht.

Es ist ein Armutszeugnis und Ausdruck der Verlotterung der Politik, wenn SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos und Klubobmann Josef Cap, assistiert von willfährigen Juristen, die Finanzierung der Faymann-Plakate durch den Klub im Ausmaß zwischen 1,5 und vier Millionen Euro nach wie vor als rechtens ansehen. Ebenso aber auch wenn die ÖVP und andere Parteien versuchen das Limit durch zusätzliche Wahlkampfkosten über Personenkomitees zu unterlaufen. Oder wenn der die Käuflichkeit zum Prinzip erhebende Milliardär Frank Stronach meint für ihn bräuchten Gesetze nicht zu gelten weil er sein eigenes Geld einsetzt und der durch später nicht zurückbezahlte Darlehen das Limit unterlaufen will.

Die KPÖ fordert die Streichung der Parteienförderung für jene Parteien, welche das Limit der Wahlkampfkosten nicht einhalten oder versuchen es durch Kostenverlagerung in Personenkomitees und Nebenorganisationen zu umgehen, ebenso bei missbräuchlicher Verwendung von Klubgeldern für den Wahlkampf. Der Rechnungshof soll die Verwendung der Klubförderung der Parlamentsparteien in Hinblick auf einen solchen Missbrauch prüfen.

Das Parteiengesetz sowie das Parteienförderungsgesetz bezeichnet Furtlehner als reparaturbedürftig, weil es keine wirksamen Sanktionen für den Gesetzesbruch im großen Stil vorsieht, dafür aber kleine Parteien mit hohen Kosten für Wirtschaftsprüfer und anderen Schikanen traktiert, auch wenn sie gar keine Parteienförderung erhalten. Überhaupt sollte die Parteienförderung von der Wahlbeteiligung abhängig gemacht werden und alle kandidierenden Parteien pro für sie abgegebener Stimme gefördert werden.

Das geltende System belohnt die Parlamentsparteien in mehrfacher Weise: Einerseits durch das Wahlrecht, das durch Grundmandatshürde und 4-Prozent-Sperrklausel heuer bis zu zehn Prozent der Stimmen unwirksam machen könnte. Andererseits durch das System der Parteienfinanzierung, das den Parteien millionenschwere Förderungen zubilligt, auch wenn die Wahlbeteiligung sinkt.


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