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Wahlkostenbegrenzung mit vielen Löchern

  • Donnerstag, 18. Juli 2013 @ 11:18
News Als Schmierenkomödie bezeichnet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die mit der Neuregelung der Parteienfinanzierung eingeführte Wahlkampfkostenbegrenzung, wenn im Ergebnis die Parlamentsparteien mehr ausgeben als bisher. Nach der Neuregelung sind als Obergrenze sieben Millionen Euro Wahlkampfkosten pro Partei vorgesehen. Nach Eigenangaben wollen die Parlamentsparteien etwa 34,4 Millionen Euro im Intensivwahlkampf ausgeben (SPÖ, ÖVP und Team Stronach jeweils 7,0, FPÖ geschätzte 5,0, Grüne 4,4, BZÖ 4,0). 2008 gaben die Parteien 33,0 Mio. Euro aus (ÖVP 12,4, SPÖ 10,0, FPÖ 4,3, BZÖ 3,3, Grüne 3,0).

Die Ausgabenobergrenze gilt allerdings nur für den Zeitraum zwischen Stichtag (9.7.) und Wahltag (29.9.), daher haben die Parteien bereits vorher massiv Wahlkampf betrieben. Laut eigenen Angaben haben die Parlamentsparteien bereits von Jänner bis Mai insgesamt 16,4 Millionen Euro als Vorwahlkampf ausgegeben (ÖVP 5,6, SPÖ 3,6, TS 3,2, FPÖ 2,9, Grüne 0,6, BZÖ 0,5). Als Frechheit ersten Ranges ist dabei die Ansage von TS-Klubchef Robert Lugar zu bewerten, der meint für Stronach dürfte die Begrenzung nicht gelten, da seine Partei den Wahlkampf aus privaten Mitteln bestreitet: „Damit wird die Käuflichkeit der Politik durch einen Milliardär in einer bislang nicht gekannten Offenheit und der Anspruch sich über alle Regeln hinwegzusetzen verdeutlicht“ kritisiert Furtlehner.

Dass die von den Parteien beschlossene Obergrenze nicht sehr ernst gemeint ist geht auch daraus hervor, dass Ausgaben von KandidatInnen bis 15.000 Euro, Umfragen, ständiges Personal sowie Wahlkampfaktivitäten von Vorfeldorganisationen der Parteien und von Personenkomitees nicht berücksichtig sind. Zudem gibt es keine wirkliche Kontrolle, der Rechnungshof kann die Eigenangaben der Parteien faktisch nur absegnen. Und als Sanktionen ist nicht etwa die Streichung der Parteienförderung, sondern lediglich eine Geldstrafe, bis 25 Prozent Überschreitung zehn Prozent des Überschreitungsbetrages, vorgesehen.

„Mit dieser Regelung haben die Parlamentsparteien ihre Exklusivrechte weiter ausgebaut“ kritisiert Furtlehner. Die zusätzlich zur Parteienförderung bis 2008 erfolgte Wahlkostenerstattung wurde zwar abgeschafft, dafür haben die Parlamentsparteien aber einträchtig ihre Förderung deutlich aufgestockt. 2013 sind allein auf Bundesebene 60,2 Mio. Euro für Parteien- und Klubförderung vorgesehen, auf Länderebene weitere 135,1 Mio. Euro. Wahlkostenerstattung erhalten einmalig nur Parteien, die mehr als ein Prozent der Stimmen erhalten: „Im Sinne einer vielfältigen und lebendigen Parteienlandschaft müssten eigentlich die Parteien entsprechend ihrer Stimmenzahl bei der jeweils letzten Wahl eine Parteienförderung für die ganze Periode erhalten“, meint Furtlehner.

Die Privilegien der Parlamentsparteien sind aber nicht auf die Finanzen beschränkt. So reicht ihnen die Unterschrift von nur drei Abgeordneten um bundesweit kandidieren zu können, während alle anderen Parteien dafür 2.600 vom Gemeindeamt bestätigte Unterstützungserklärungen benötigen, was dem vielzitierten Gleichheitsgrundsatz extrem widerspricht. Ebenso erhalten die Parlamentsparteien im Wahlkampf über ihre parlamentarische Tätigkeit hinaus enorme Sendezeiten vom öffentlich-rechtlichen und aus Gebühren der SteuerzahlerInnen finanzierten ORF eingeräumt, während andere Parteien mit bestenfalls einer Mini-Runde abgespeist werden.

Und als wesentliches Privileg gilt schließlich das Wahlrecht, das ein Grundmandat (ca. 26.000 Stimmen in einem der 39 Regionalwahlkreise) oder bundesweit mehr als vier Prozent der Stimmen für einen Parlamentseinzug erfordert. Die Zusammensetzung des Nationalrates (2008: SPÖ 57, ÖVP 51, FPÖ 34, BZÖ 21, Grüne 20 Mandate) wäre ohne diese Hürden durch die Vertretung von fünf weiteren Parteien deutlich bunter gewesen (SPÖ 55, ÖVP 48, FPÖ 32, BZÖ 20, Grüne 19, LIF und FRITZ jeweils drei, KPÖ, RETTÖ und DC jeweils ein Mandat).

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