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Videoüberwachung in Linzer Rathäusern und Museen

  • Dienstag, 9. Juli 2013 @ 12:05
News Nur eingeschränkt auskunftsfreudig gibt sich Bürgermeister Franz Dobusch zu einer KPÖ-Anfrage betreffend die Videoüberwachung. Auskunft gibt es nur für die städtischen Gebäuden im eigenen Wirkungsbereich der Stadt, nicht jedoch für die stadteigenen Unternehmen weil dies „keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches“ ist und „daher im Gemeinderat nicht behandelt werden“ kann.

KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn hatte bei der Gemeinderatssitzung am 18. April 2013 gefragt, in welchen Bereichen der Stadt und der Unternehmensgruppe Linz eine Videoüberwachung stattfindet.

Dobusch teilte dazu mit, dass eine Videoüberwachung ohne Aufzeichnung im Neuen Rathaus mit 21 und im Alten Rathaus mit neun Kameras stattfindet und Zugriff auf die Daten die PortierInnen und MitarbeiterInnen der Haustechnik haben. Eine Videoüberwachung mit Aufzeichnung findet im Lentos mit 64 und im Nordico mit 25 Kameras statt, wobei die Daten nach einem Monat wieder überschrieben werden. Zugriff auf die Aufzeichnungen haben der kaufmännische Direktor der Museen sowie vier MitarbeiterInnen der Sicherheitszentrale und der Haustechnik. Weiters erfolgt eine Überwachung mit Aufzeichnung in der Tiefgarage im Volkshaus SolarCity mit drei Kameras, Zugriff auf die Daten hat die Volkshausverwaltung.

Diese Videoüberwachung ist laut Dobusch durch das Datenschutzgesetz gedeckt. Videoüberwachung ohne Aufzeichnung ist demnach gerechtfertigt, wenn sie „nicht im Rahmen der Vollziehung hoheitlicher Aufgaben erfolgt“, sich die Überwachung in einer bloßen Echtzeitwiedergabe erschöpft und sie „zum Zweck des Schutzes von Leib, Leben oder Eigentum des Auftraggebers“ erfolgt.

Überwachung mit Aufzeichnung dann, wenn „das überwachte Objekt oder die überwachte Person das Ziel oder der Ort eines gefährlichen Angriffs werden“ könnte, was in „Museen, wo laufend wertvolle Kunstobjekte ausgestellt werden, als auch in Tiefgaragen der Fall“ ist und zudem „Versicherungen regelmäßig eine professionelle Videoüberwachung zur Bedingung für den Versicherungsschutz“ machen. Die Videoüberwachung in den Museen ist genehmigungspflichtig und wurde beim Datenverarbeitungsregister gemeldet. Videoüberwachungen in Tiefgaragen fallen unter die Standard- und Musterverordnung und sind nicht meldepflichtig.

In der KPÖ-Anfrage wurde darauf verwiesen, dass „die immer umfangreichere Videoüberwachung im öffentlichen Raum eine pauschale Verdächtigung der BürgerInnen“ bedeutet und „die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung faktisch ins Gegenteil“ umkehrt. Auch sind die von den Videokameras angesammelten Datenberge immer weniger zu überblicken und zu kontrollieren.

Überwachungskameras können zwar Sicherheit suggerieren, nicht aber einen tatsächlichen Schutz vor Verbrechen liefern. Laut einer Studie der Uni Graz kommt es durch die Installierung von Videokameras lediglich zu einer Verlagerung von Gewaltdelikten in die umliegenden Seitengassen. Damit wird deutlich, dass es durch Überwachungskameras nur zu einer Symptombekämpfung auf Kosten der Privatsphäre der BürgerInnen kommt, nicht aber zu einer nachhaltigen Lösung.

Darüber hinaus gibt es keine ausreichende Information für die Bevölkerung, wo und in welcher Form diese Überwachung stattfindet. Im Sinne von Transparenz und zum Schutz der Privatsphäre müssen die BürgerInnen darüber informiert werden, wo im Stadtgebiet eine Videoüberwachung stattfindet.


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