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Beschlüsse der 25. Landeskonferenz der KPÖ-Oberösterreich am 13. April 2013

  • Samstag, 13. April 2013 @ 22:00
Partei Resolution 1: Antifaschismus – Antragsteller: Landesvorstand

Seit Jahren ist Oberösterreich bundesweit die Hochburg rechtsextremer und neonazistischer Umtriebe. Trotz eines eindeutigen antifaschistischen Verfassungsauftrages der 2. Republik, festgeschrieben im NS-Verbotsgesetz und Staatsvertrag, handeln Exekutive, Verfassungsschutz und Justiz nicht mit der notwendigen Konsequenz dagegen, sondern werden erst unter massivem Druck der antifaschistischen Bewegung aktiv.

Die offizielle Landespolitik bagatellisiert den Rechtsextremismus, LH Pühringer bezeichnet regelmäßig die rechtsextreme Gefahr im Landessicherheitsrat als nicht existent. Die Vertreter von SPÖ und Grünen sind ihm dabei bislang nicht entschieden entgegengetreten. Und die FPÖ, selbst ein Teil des Problems, blockiert die Ladung von Antifa-Experten. Der Hintergrund für diese Schönfärberei sind koalitionäre Rücksichtnahmen auf die FPÖ, die mit ihrem Veto zudem die Einbeziehung von Vertretern der Antifa-Bewegung und Experten blockiert.

Die FPÖ ist mit rechtsextremen Kreisen hoffnungslos verfilzt, wie laufende Vorfälle durch Äußerungen von Aktivisten und Mandataren dieser Partei beweisen. Zudem sind führende FPÖ-FunktionärInnen aktiv in weit rechts stehenden Organisationen wie dem Witikobund, dem Turnerbund usw. tätig, die FPÖ-Jugendorganisation RFJ gilt als personell mit der rechtsextremen Szene, etwa mit dem Bund Freier Jugend, verfilzt. Seit der Machtübernahme der Burschenschaften in der FPÖ nach dem Debakel der schwarzblauen Regierung ist eine weitere Steigerung fremdenfeindlicher Akzepte der Strache-Partei festzustellen.

Neben den vom OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus, dem auch die KPÖ als eine von fast 70 Organisationen angehört, geforderten Maßnahmen tritt die KPÖ für die Einstellung von Landes- und Gemeindeförderungen für den personell mit dem illegalen Bund Freier Jugend (BFJ) verfilzten Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) oder dem sich hartnäckig auf „Turnvater“ Jahn als einem der ideologischen Wegbereiter des Nazifaschismus berufenden Turnerbund (ÖTB) ein.

Ebenso müssen die sich dem antifaschistischen Grundkonsens der 2. Republik verpflichteten Parteien klarstellen, dass PolitikerInnen welche das NS-Verbotsgesetz in Frage stellen ihrer Funktion enthoben werden und Parteien die sich nicht eindeutig vom Rechtsextremismus abgrenzen als Koalitionspartner auf allen Ebenen ausgeschlossen werden müssen.

Die Fakten über rechtsextreme Umtriebe sind bekannt und es gibt genug Vorschläge der antifaschistischen Bewegung. Jetzt kommt es darauf an, dass Politik, Exekutive und Justiz auch entsprechend entschlossen handeln um dem antifaschistischen Grundauftrag der 2. Republik gerecht zu werden. Das ist gerade jetzt anlässlich des 75. Jahrestages der Annexion Österreichs durch Hitlerdeutschland im März 1938 höchst aktuell und dem Gedenken an Opfer und Widerstand geschuldet.

Resolution 2: Jugendarbeitslosigkeit – Antragsteller: Landesvorstand

Das vielfach immer noch als international beispielgebend bezeichnete System der Berufsausbildung in Österreich befindet sich seit Jahren in einer deutlichen Krise. Dies beweist die wachsende Zahl Jugendlicher ohne Ausbildung, der Mangel an Lehrstellen und die Durchfallquoten bei den Lehrabschlussprüfungen. Die Wirtschaft ruft zwar ständig nach mehr gut ausgebildeten FacharbeiterInnen, ist jedoch nicht im entsprechenden Ausmaß bereit dafür auch entsprechend zu investieren.

Die Defizite bei der Berufsausbildung sind auch ein Ergebnis der Zerschlagung und Privatisierung der Verstaatlichten. Bis Ende der 80er Jahre bildeten die großen Lehrwerkstätten dieser Betriebe weit über ihren eigenen Bedarf hinaus qualifizierte Fachkräfte aus und hatten eine Vorbildfunktion auch für die Privatwirtschaft. Wenn nach Börsegängen oder Verkauf von früher im öffentlichen Eigentum stehenden Unternehmen die Dividende für die AktionärInnen das Maß aller Dinge ist, bleiben Aufgaben wie die Berufsausbildung zwangsläufig auf der Strecke.

Seit 1980 ist die Zahl der Lehrlinge bundesweit von 200.000 auf 126.000 gesunken. Nach wie vor konzentriert sich die Berufsausbildung auf einige wenige Berufsbilder, bislang ist es nur unzureichend gelungen, dass Frauen so genannte „typische Männerberufe“ erlernen. Es zeigt sich aber auch, dass diese Problematik nicht isoliert gesehen und schon gar nicht gelöst werden kann, sondern nur im Kontext mit dem gesamten Bildungssystem.

Wenn nämlich immer mehr Jugendliche von der Wirtschaft als zu leistungsschwach für eine FacharbeiterInnenlehre bezeichnet werden, zeigt dies schwere Defizite im Schulwesen. Die Notwendigkeit einer Gesamtschule für alle bis zum 15. Lebensjahr und damit die Beseitigung der künstlichen Trennung nach der 4. Klasse Volksschule wird damit immer deutlicher. Ebenso die Lernförderung für SchülerInnen mit mangelnden Sprachkenntnissen.

Die Wirtschaft muss in entsprechender Weise zur Berufsausbildung herangezogen werden. Etwa durch ein Lehrlingseinstellungsgesetz, das Betriebe verpflichtet aliquot zur Beschäftigtenzahl Lehrlinge auszubilden und durch eine Berufsausbildungsabgabe zur Finanzierung von überbetrieblichen Lehrwerkstätten beizutragen. Ebenso ist eine grundlegende Reform der Berufsausbildung durch Schaffung von Grund- und Flächenberufen verbunden mit einer gründlichen Entrümpelung der Lehrberufsliste sowie die Eingliederung der Berufsausbildung in das allgemeine Bildungswesen mit Abschaffung der derzeitigen Sackgassen notwendig.

Resolution 3: Existenzsicherung – Antragsteller: Landesvorstand

Laut Armutsbericht sind über eine Million Menschen in Österreich, das sind 13 Prozent der Bevölkerung, armutsgefährdet. Rund eine halbe Millionen Menschen gelten als „manifest arm“. Bis zu zwei Millionen Menschen haben zunehmend Probleme mit ihrem Einkommen auszukommen und ihr tägliches Leben zu finanzieren. Ohne Sozialleistungen wären in Österreich 43 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet.

Armut betrifft also schon längst nicht mehr sogenannte Randgruppen. Sie wird immer mehr zur Massenerscheinung und ist Ausdruck einer wachsenden sozialen Polarisierung sowie der rapide voranschreitenden Prekarisierung durch atypische Beschäftigung, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Kurzarbeit, Leiharbeit etc. Ein Ausdruck davon ist auch, dass nur mehr 57 Prozent der Unselbständigen in „Normalarbeitsverhältnissen“ beschäftigt sind, hingegen 230.000 Menschen, vor allem Frauen und Alleinerzieherinnen, als „working poor“ gelten und trotz Vollzeitarbeit als arm gelten.

Risikofaktoren für Armut sind zu hohe Wohn- und Energiekosten – die schlechtesten Wohnungen verbrauchen am meisten Energie –, Handyschulden, Spielschulden, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit. Sowohl die erste Säule sozialer Sicherheit, nämlich der Sozialstaat als soziale Sicherung über Versicherungsleistungen als Berufstätige, als auch die zweite Säule, nämlich der ohnehin mit Bedarfsprüfungen verbundene Wohlfahrtsstaat mit Leistungen aus staatlichen Mitteln, also Steuern, stehen unter massiven Beschuss der neoliberalen Politik. Überschüssiges Kapital sucht hier neue Anlage- und damit Profitmöglichkeiten, daher der Ruf nach Privatisierung.

Anders als bei herkömmlichen Rettungsaktionen sind die Hilfen bei Menschen die in die Armutsfalle geraten unzureichend. Vielfach werden betroffene Menschen unter Berufung auf eng ausgelegte Vorschriften abgewiesen. Sozialvereine, Sozialmärkte, Beratungen, Sozialfonds etc. können zwar die Probleme nicht aus der Welt schaffen sondern nur mildern, sie sind aber als Soforthilfe unentbehrlich und brauchen entsprechende Unterstützung durch die Gebietskörperschaften.

Der politisch und medial geschürte Sozialmissbrauch liegt bei nur ein bis zwei Prozent, hingegen nehmen bis zu 61 Prozent der Betroffenen ihnen zustehende soziale Leistungen aus Unwissenheit, Scham oder sozialem Druck nicht in Anspruch. Die Politik bekämpft Arbeitslose statt die Arbeitslosigkeit, Bettler statt Armut. Nach wie vor wird gestützt auf die neoliberale Hegemonie Armut vielfach als Versagen und eigene Schuld der Betroffenen angesehen. Darauf baut auch der Zwang zu verstärkten Restriktionen wie sie durch die Praktiken des AMS bei der Arbeitsvermittlung, durch Bettelverbote, den reaktionären Sicherheitsdiskurs, Alkoholverbote, Aussperrungen, Bedarfsprüfungen, Regress usw. Ausdruck finden.

Insbesondere von konservativer Seite wird mit Verweis auf Leistungsbereitschaft und Sozialmissbrauch die Differenz zwischen Sozialhilfe und geringstem Lohn betont. 2,7 Millionen Menschen zahlen keine Lohnsteuer. Was WKO-Chef Leitl als Errungenschaft bezeichnet ist freilich in Wahrheit ein Armutszeugnis, weil viel zu viele Menschen in diesem Land viel zu wenig verdienen. Daher ist ein gesetzlicher Mindestlohn eine dringende Notwendigkeit für die Existenzsicherung.

Die Lohnquote, also der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen, sinkt seit Ende der 70er Jahre. Von 1994 bis 2011 ist laut Arbeiterkammer zwar die Produktivität um 21,6 Prozent gestiegen, jedoch sind die Realeinkommen um 0,6 Prozent gesunken. Daraus wird deutlich, dass auch immer mehr bisherige „Normalarbeitsverhältnisse“ und damit auch der sogenannte „Mittelstand“ in die Armutsfalle abgedrängt werden.

Die Kehrseite dieser Entwicklung sind laut DACH-Report 74.100 Euro-MillionärInnen mit einem Vermögen von 223 Milliarden Euro (Stand 2011). Der World Wealth Report von Capgemini und Merrill Lynch weist für Österreich 88.300 Dollar-MillionärInnen aus. Und mit acht Superreichen (Vermögen von mehr als 100 Millionen US-Dollar) auf 100.000 Haushalte liegt Österreich nach der Schweiz (11) und Singapur (10) auf Platz 3 weltweit. Laut „trend“ besitzen die TOP10 67,3 Milliarden, die TOP100 118,8 Milliarden Euro (Stand 2012). Für sich spricht auch das Wachstum der Zahl der vom damaligen SPÖ-Finanzminister Lacina geschaffenen steuerschonenden Privatstiftungen (in welchen geschätzte 100 Milliarden Euro veranlagt sind) auf mittlerweile 3.293 (Stand 2011).

Die Besteuerung der Erwerbsarbeit und Einkommensverwendung ist weitaus stärker gestiegen ist als jene auf Vermögen bzw. Vermögenseinkommen. Mit dem Bankgeheimnis, dem Privatstiftungsgesetz und der Gruppenbesteuerung gehört Österreich zu den Steueroasen für Kapital und Superreiche. Für die KPÖ ist eine wirksame Umverteilung nach den Grundsätzen „Es ist genug für alle da“ und „Gleiche Rechte für alle“ gerade angesichts der jetzt immer deutlicher werden Auswirkungen der globalen Krise ein Gebot der Stunde.

Daher fordern wir als Aktionsprogramm für eine Existenzsicherung:
+ Teuerungsausgleich bei Löhnen, Gehältern und Pensionen
+ gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde
+ armutsfeste Mindestpensionen und Mindestsicherungen
+ amtliche Preisregelungen für Treibstoff, Energie und Grundnahrungsmittel
+ Mietzinsstopp, Mietzinsobergrenzen und Abschaffung der Richtwertzuschläge
+ Valorisierung von Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Stipendien und Kinderbetreuungsgeld
+ Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten, Tarife und Medikamente
+ Stopp für Tarif- und Gebührenerhöhungen
+ Stopp von Energieabschaltungen und Energiegrundsicherung
+ freie Fahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln und
+ Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche
+ Einschränkung der Leiharbeit
+ Längerfristig ein bedingungsloses und existenzsicherndes Grundeinkommen für alle

Im Gegenzug fordern wir zur Finanzierung solcher Maßnahmen
+ höhere Besteuerung von Profiten, Millionenvermögen und Spekulationen
+ Aufhebung von Steuerprivilegien für Privatstiftungen oder Gruppenbesteuerung
+ Einführung einer Wertschöpfungsabgabe
+ Vergesellschaftung der Banken
+ Schluss mit der unsozialen Politik von Belastungen und Sozialaabau
+ Erhaltung und Ausbau des öffentlichen Eigentums, insbesondere in der Daseinsvorsorge sowie
+ Abschaffung des teuren Bundesheeres.

Resolution 4: Daseinsvorsorge – Antragsteller: Landesvorstand

Die heftige Debatte über die EU-Richtlinie zur Liberalisierung der Wasserversorgung hat einmal mehr die Bedeutung des öffentlichen Eigentums bei der Daseinsvorsorge deutlich gemacht. Bereits mehr als eine Million Unterstützungserklärungen für die noch bis September 2013 laufende und auch von der KPÖ unterstützte Europäische Bürgerinitiative „Right2water“ zum Schutz der Wasserversorgung sind ein klares Signal dafür, dass die Wasserversorgung als wesentlichere Teil der öffentlichen Infrastruktur nicht dem Liberalisierungs- und Privatisierungswahn der EU-Kommission als Handlager der Konzerne ausgeliefert werden darf. Dabei ist auch die Beschwichtigungspolitik von ÖVP und Gemeindebund zurückzuweisen, die unter dem Titel „Es gibt keinen Zwang zur Privatisierung, nur die Option“ die verfehlte EU-Politik bei der Daseinsvorsorge bagatellisieren wollen.

Auch wenn die Richtlinie keine Gemeinde zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung zwingt gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Denn faktisch läuft es so, dass die Gebietskörperschaften, insbesondere die Gemeinden durch die fiskalischen und budgetären Auflagen – Stichwort Maastricht-Kriterien, Fiskalpakt etc. – finanziell ausgehungert werden. Als Konsequenz daraus werden dann aus budgetären Zwängen neben Tariferhöhungen, Personalabbau etc. zunehmend auch kommunale Leistungen an externe, meist private Betreiber vergeben und kommunale Einrichtungen ausgegliedert oder privatisiert.

Die kommunale Wasserwirtschaft und andere wesentliche Bereiche der Infrastruktur einem Liberalisierungszwang zu unterwerfen, hätte gravierende negative Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge. Die Richtlinie ist daher nur der berühmte erste Schritt. Dahinter steht die Absicht, die öffentliche Daseinsvorsorge generell zu öffnen und privaten Profitinteressen zugänglich zu machen. Das entspricht schließlich den vier Grundfreiheiten der EU und allen bisherigen Liberalisierungsbestrebungen, wie sie etwa bei Post, Telekom, Bahn, Pensionsvorsorge und anderen wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge erfolgt sind.

Wie alle bisherigen Erfahrungen mit solchen Privatisierungen hinreichend bewiesen haben, profitieren davon nur die AktionärInnen, während die Beschäftigten durch Arbeitsplatzvernichtung sowie Lohn- und Sozialdumping, die Allgemeinheit durch Tariferhöhungen, Qualitätsverschlechterungen und unsichere Versorgung und die politischen Gremien durch Verlust von Gestaltungsmöglichkeiten dabei die VerliererInnen sind.

Nach dem Plan von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, der ganz unverhüllt den „Markt neu ordnen“ will, sollen die Kommunen ihre Konzessionen für Dienstleistungen wie zum Beispiel Wasser, Energie, Abfall, Gesundheitsdienste oder öffentlicher Verkehr generell EU-weit ausschreiben. Mit dieser Liberalisierung droht ein genereller Ausverkauf aller Leistungen der Daseinsvorsorge, warnen auch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in der EU.

Hinter jeder derartigen EU-Richtlinie stehen konkrete Profitinteressen die über ihre Lobbys Marke Strasser ihren Einfluss auf die politischen Entscheidungsgremien geltend machen. Im Falle der Wasserliberalisierung sind es Konzerne wie Suez, RWE und Veolia, die mit Wasser Milliardenprofite scheffeln. Wenn also die Liberalisierung nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird, kann von einer wirkungsvollen Verteidigung der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht die Rede sein. Die Wasserversorgung darf aber ebenso wie die gesamte öffentliche Infrastruktur keine Spielwiese für Konzerne und ihnen hörige PolitikerInnen sein. Wasser und andere öffentliche Dienstleistungen sind keine Handelsware, sondern ein grundlegendes Bedürfnis für alle.

Im Sinne einer solidarischen Gesellschaft, deren wesentlicher Bestandteil auch eine funktionierende Daseinsvorsorge ist, lehnt die KPÖ eine Gleichstellung der öffentlichen Infrastruktur (Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Nahverkehr, Bahn, Post und Telekom, Sozialwohnungen, Müllabfuhr, Bildung, Gesundheit etc.) mit privaten Unternehmen grundsätzlich ab und lehnt daher alle Liberalisierungsbestrebungen für diesen Bereich ab und tritt für die Rückführung bereits privatisierter Bereiche der Daseinsvorsorge in öffentliches Eigentum ein. Gleichzeitig tritt die KPÖ dafür ein, das Auslandsengagement von Unternehmen der Daseinsvorsorge wie etwa der teilprivatisierten Energie AG im Wasser-, Abfall- oder Energiesektor in Osteuropa zu beenden, damit diese Bereiche im jeweiligen Land von der öffentlichen Hand übernommen werden können.

Die Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe. Die politischen Gestaltungsmöglichkeiten für diesen enorm wichtigen Sektor, wozu etwa Spielräume für Modernisierung und Effektivierung, die Tarifgestaltung und kommunale Kooperationen gehören, müssen erhalten und ausgebaut werden und dürfen nicht durch die leicht durchschaubare Absicht diesen Sektor für überschüssiges Kapital und dessen Profitinteressen zu öffnen unterlaufen werden.

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