Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien unterstützen

  • Mittwoch, 10. April 2013 @ 12:58
News Zur Unterstützung des vom 15. bis 22. April 2013 bei den Gemeinden zur Unterzeichnung aufliegenden Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien ruft die KPÖ auf.


„Die aufgeregten Reaktionen der Religionsgemeinschaften zeigen die Notwendigkeit von ihnen selbst mit massiver politischer und medialer Unterstützung als selbstverständlich betrachteten Vorrechte in Frage zu stellen“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Dabei greifen die Verfechter der Kirchenprivilegien tief in den Mistkübel des „Dirty Campaigning“: Etwa wenn der Grazer Historiker Rudolf Höfer die Kritik am Konkordat mit dem „Kulturkampf“ der Nazis vergleicht. Oder wenn die Vorsitzende der Laieninitiative, Margit Hauft, das Volksbegehren als „populistisch“ abkanzeln will. Auch der Versuch von „Standard“-Kommentator Hans Rauscher, die Privilegien der Kirche mit dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Kammern gleichzustellen geht vom Anspruch aus, dass Religion eine öffentliche Aufgabe und nicht Privatangelegenheit ist.

Die Parlamentsparteien sehen mehrheitlich keinen Änderungsbedarf beim Konkordat, SPÖ und ÖVP lehnen sogar dezidiert jede Änderung oder gar Abschaffung dieses abstrusen Vertrages ab, einzig die Grünen sind dafür.

Für die KPÖ sind hingegen Kreuze in Schulen und Kindergärten, bei Gericht, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Steuervorteile und öffentliche Subventionen für die Religionen und steuerzahlerfinanzierte staatliche religiöse Grundausbildung für den Mitgliedernachwuchs von Religionsgemeinschaften Relikte der Vergangenheit und daher abzuschaffen.

„Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber keine Aufgabe des Staates. Die Trennung von Kirche und Staat ist ein Akt der demokratischen Hygiene eines Landes, was aber noch nicht ins Bewusstsein der politischen Eliten vorgedrungen ist“, meint Furtlehner.

Die klare Trennung von Staat und Kirchen bedeutet, dass die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften gewährleistet wird und der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften keinen Beschränkungen unterliegt. Jedoch müsste dann jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der gesetzlichen Schranken ohne Mitwirkung des Staates ordnen und verwalten und ihre Rechtsfähigkeiten würden sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes wie bei Vereinen richten.

Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien fordert die Abschaffung kirchlicher Privilegien, eine klare Trennung von Kirche und Staat und die Streichung der Subventionen an die Kirche durch ein Bundesverfassungsgesetz und darüber hinaus ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen.

Themen