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Instrumente der direkten Demokratie verbessert

  • Donnerstag, 10. Januar 2013 @ 09:33
News Die verschwindend geringe Zahl amtlicher BürgerInneninitiativen seit deren Einführung im Statut Linz von 1980 hat Handlungsbedarf deutlich gemacht. Die Linzer KPÖ begrüßt daher die Absicht amtliche BürgerInneninitiativen zu erleichtern als Verbesserung der BürgerInnenmitsprache auf kommunaler Ebene.

Nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen der vier Stadtsenatsparteien SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne soll künftig mit rund 1.500 Unterstützungserklärungen, das entspricht der Wahlzahl für ein Gemeinderatsmandat, das Anliegen einer solchen Initiative im Gemeinderat behandelt werden müssen. Derzeit sind dazu in einem zweistufigen Verfahren 800 frei gesammelte und 3.000 während einer Eintragungswoche beim Amt zu leistende Unterschriften erforderlich.

Erleichtert werden soll auch eine BürgerInnenbefragung: Dafür sollen künftig rund 9.000 Unterschriften, was vier Mandaten entspricht, erforderlich sein. Ebenso soll mit rund 11.000 Unterschriften, was einem Sitz im Stadtsenat entspricht, eine Volksabstimmung durch die BürgerInnen beantragt werden können. Bisher konnten BürgerInnenbefragung und Volksabstimmung nur vom Gemeinderat beschlossen werden.

Im Sinne eines unbürokratischen Zuganges sieht die KPÖ jedoch als erforderlich, dass die Unterschriften für diese drei direktdemokratischen Instrumente frei gesammelt oder auch per Internet abgegeben werden können und von Amts wegen auf die erforderliche Gültigkeit in Bezug auf Hauptwohnsitz und Wahlberechtigung geprüft werden.

Positiv ist auch die Absicht, die Vertraulichkeit der Gemeinderatsausschüsse (ausgenommen bei Behandlung personenbezogener Angelegenheiten aus Datenschutzgründen) aufzuheben und deren Sitzungsprotokolle öffentlich zugänglich machen. Dies muss nach Meinung der KPÖ allerdings auch für den Stadtsenat gelten, der bislang ebenfalls unter Ausschuss der Öffentlichkeit tagt und der Vertraulichkeit unterliegt.

Darüber hinaus verlangt die KPÖ auch eine Reform des Stadtstatuts in Hinblick auf die Rechte der gewählten GemeinderätInnen: „Wenn die Wahlzahl als Maßstab für eine amtliche BürgerInneninitiative zur Einbringung eines Antrages in den Gemeinderat genommen wird, dann müssen auch einzelne GemeinderätInnen selbständig Anträge einbringen können“, meint KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn. Derzeit sind dazu mindestens zwei MandatarInnen notwendig. Analog dazu ist eine beratende und nicht bloss geduldete Vertretung aller im Gemeinderat vertretenen Parteien in allen Ausschüssen sowie deren stimmberechtigte Vertretung im Kontrollausschuss notwendig.

Darüber hinaus sieht die KPÖ die Kompetenz des Gemeinderates auch für Angelegenheiten städtischer Unternehmen, die Aufhebung des Zwangsproporzes im Stadtsenat (dafür dessen Verkleinerung von acht auf fünf Mitglieder) und ein kommunales Wahlrecht für MigrantInnen unabhängig von der Staatsbürgerschaft als notwendig an. Abgelehnt wird von der KPÖ die verschiedentlich geforderte Verkleinerung des Gemeinderates, auch weil Linz im Gegensatz zu Graz über keine gewählten Bezirksvertretungen verfügt.


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