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Spekulationsverbot ist notwendig, aber zuwenig

  • Mittwoch, 19. Dezember 2012 @ 14:39
News Als Tanz um das Goldene Kalb interpretiert KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner die mit dem Salzburger Finanzskandal ausgelösten Beteuerungen der Regierungsparteien die Spekulation mit Steuergeldern zu unterbinden, sich gleichzeitig aber die Hintertür für fragwürdige Finanzgeschäfte auch künftig offen zu halten.

Der Ruf nach bundesweit einheitlichen Regeln, nach Transparenz und Kontrolle, die Forderungen die Finanzen von Ländern und Gemeinden dem Kuratel der Bundesfinanzagentur zu unterwerden, Bestrebungen solche Spekulationen verfassungsrechtlich zu verbieten oder gar die Budgetgestaltung vom Prinzip der Kameralistik auf jenes der Doppik umzustellen, klären nämlich nicht das Grundproblem warum sich Gebietskörperschaften überhaupt auf dieses Glatteis begeben haben.

„Weil die öffentlichen Finanzen durch eine falsche Steuerpolitik zunehmend ausgedünnt werden, gleichzeitig aber die Aufgaben zunehmen, fiel der von der Finanzwelt und Experten propagierte Irrglaube, das wachsende finanzielle Loch durch Spekulationen am Finanzmarkt ausgleichen zu können, auf fruchtbaren Boden“, kritisiert Furtlehner.

Auch für Laien ist klar, dass Veranlagungen und Finanzierungen die auf Wettgeschäften wie etwa Wechselkurse beruhen oder die Substanz dafür verwendeter Gelder gefährden für öffentliche Gelder grundsätzlich unzulässig sein müssen. Extreme Risiken werden bei Spekulationen auf die Spekulation, etwa bei Swap-Geschäften zur Zinssicherung von Fremdwährungskrediten eingegangen. Die Schlussfolgerung kann nur sein, dass nicht nur Swaps und ähnliche Derivate, sondern auch Fremdwährungskredite oder Aktienkäufe für öffentliche Gelder ausgeschlossen sein müssen. Ebenso sind windige Finanzierungsmodelle wie Cross Border Leasing oder Public Private Partnership, der Verkauf von Wohnbaudarlehen an Banken oder die Auslagerung von Finanzvermögen in jeder Kontrolle entzogene Stiftungen untragbar.

„Die Kritik der KPÖ an der Abschaffung der früher bestehenden Bundesfonds, aus denen Gemeinden zinsgünstige oder zinslose Kredite für öffentliche Aufgaben erhalten haben, wird jetzt anschaulich bestätigt“, meint Furtlehner. Die Flucht in riskante Finanzierungen über den Kapitalmarkt, die den zunehmend kapitalistischen Unternehmen gleichgestellten Gebietskörperschaften hat spätestens mit der Finanzkrise von 2008 eindeutig Schiffbruch erlitten. Als Fehler erweist sich dabei auch, dass die früher notwendige Genehmigungspflicht für Fremdwährungskredite etc. aufgehoben wurde, wie überhaupt die Risiken des Finanzmarktes im selben Ausmaß gestiegen sind als die Kontrolle des Kapitalverkehrs aufgehoben wurde.

Wenig vertrauenswürdig ist in diesem Zusammenhang die Bundesfinanzagentur, die selbst mit der Finanzkrise rund 300 Millionen Euro Spekulationsverluste erlitten hat, sondern auch völlig unkritisch dem Land Salzburg 1,8 Mrd. Euro als Spekulationsgeld zur Verfügung stellte. Auch die Rechnungshöfe haben sich nicht mit Ruhm bekleckert, wurde von ihnen doch das zeitgeistige Schuldenmanagement ausdrücklich empfohlen und ist in der Kritik an den schiefgegangenen Geschäften nur davon die Rede, die Risiken zu begrenzen.

Gemeinsam dürfte den Spekulationsgeschäften sein, dass sie mit einer weitgehenden Ausschaltung selbstverständlicher demokratischer Mechanismen verbunden ist. Das Swap-Geschäft in Linz war nur möglich, weil der Gemeinderat 2004 die Kompetenz dafür an die Finanzverwaltung abgetreten hat. Ähnlich waren die Salzburger Spekulationsgeschäfte nur möglich, weil Einzelpersonen mit viel zu weitreichenden Vollmachten ausgestattet wurden. Daran konnten die Banken anknüpfen, die den Gebietskörperschaften entsprechende „Angeboten“ schmackhaft machten, die sich jetzt als Zeitbomben herausstellen.

„Wenn als Schlussfolgerung aus den diversen Spekulationsgeschäften nicht eine bessere Dotierung der Gemeinden im Finanzausgleich, verbunden mit einer sozial gerechten Steuerpolitik die durch entsprechende Besteuerung von Profiten und großen Vermögen, erfolgt wird die Finanzmisere der Gebietskörperschaften prolongiert“, so Furtlehner abschließend.


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