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Klare Absage der KPÖ für EU-Wasserrichtlinie

  • Mittwoch, 12. Dezember 2012 @ 16:09
News Die Aufforderung des EU-Abgeordneten Othmar Karas (ÖVP), Bundeskanzler Werner Faymann sollte den Wiener Bürgermeister Michael Häupl und den SPÖ-Europaabgeordneten Josef Weidenholzer einen „Ordnungsruf“ in der Causa Wasserliberalisierung erteilen, zeigt dass mit der jetzt diskutierten EU-Regelung sehr wohl ein Angriff auf die öffentliche Wasserversorgung geplant ist.

Karas meint nämlich, dass die Richtlinie für EU-weit einheitliche Verfahrensregeln für öffentliche Konzessionsvergaben notwendig ist, damit österreichische Firmen im Ausland Geschäfte mit der Wasserversorgung machen können: „Das heißt im Umkehrschluss allerdings, dass auch ausländische Firmen Geschäfte mit dem Wasser in Österreich machen dürfen. So sieht es nämlich ganz grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit als eine der vier EU-Grundfreiheiten vor und das dürfte Karas wohl bekannt sein“, meint KPÖ-Kommunalsprecher Leo Furtlehner. Der Vorwurf über die Verbreitung von Unwahrheiten und Schüren von Ängsten mit Falschinformationen fällt somit auf Karas zurück.

Die Einführung der neuen Richtlinie wird vom französischen EU-Binnenmarktkommissar Mechel Barnier vorangetrieben, der als Lobbyist französischen Konzernen wie Veolia Environnement den Zugriff auf das Trinkwasser EU-weit erleichtern will.

Bekräftigt wird die Verteidigung der öffentlichen Wasserversorgung auch durch die vom Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den öffentlichen Dienst (EGÖD) initiierte Europäischen Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht und keine Handelsware", die sich ebenfalls gegen die Bestrebungen der EU-Kommission zum wiederholten Male versucht über den Entwurf zu Dienstleistungskonzessionen die kommunale Wasserwirtschaft durch die Hintertür zu liberalisieren.

Nach Meinung der KPÖ gehört die Wasserversorgung zu den elementaren Bestandteilen der Daseinsvorsorge und soll daher grundsätzlich im öffentlichen Eigentum stehen: „Alle bisherigen Erfahrungen mit der Privatisierung der Wasserversorgung haben gezeigt, dass dies zu wesentlichen Verteuerungen, Verschlechterung der Qualität, Vernachlässigung der Leitungen und Versorgungsproblemen geführt hat und in einigen Fällen eine Rekommunalisierung und Wiederherstellung auf Kosten der Allgemeinheit notwendig wurde“, so Furtlehner.

Es ist bekannt, dass die Liberalisierung darauf abzielt dem überschüssigen Kapital Zugang zu bislang öffentlichen Bereiche der Infrastruktur zu verschaffen. Damit soll anstelle der Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs aller BürgerInnen zu Wasserdienstleistungen unter Wahrung der Versorgungssicherheit und Kontinuität der schnelle Profit einiger AktionärInnen treten.

„Aber Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser darf nicht zum Privilegium für Reiche verkommen. Die Wasserversorgung ist ein wichtiger Faktor der Lebensqualität und daher politisch sensibel zu behandeln“, meint Furtlehner und weist darauf hin, dass Liberalisierung erfahrungsgemäß der erste Schritt zur Privatisierung ist.

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