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Freifahrt als Zukunftsorientierung für Pendelförderung

  • Mittwoch, 31. Oktober 2012 @ 12:15
News Eine Umstellung auf eine kilometerbezogene Pendelförderung für Berufstätige ist zwar ein Fortschritt zur bisherigen Pendlerpauschale, welche das Autofahren, weite Wege und hohen Energieverbrauch unterstützt, bleibt aber verkehrspolitisch hinter den Anforderungen der Zeit zurück kritisiert die KPÖ-Oberösterreich.

Von der bisherigen Pendlerpauschale, die im Rahmen der Werbungskosten steuerlich geltend gemacht wird, profitieren Besserverdienende überdurchschnittlich. Allein in Oberösterreich haben rund 100.000 Menschen keinen Zugang zum Pendlerpauschale, da sie nicht lohnsteuerpflichtig sind.

Laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) verdient ein Drittel der BezieherInnen einer Pendlerpauschale mehr als 45.000 Euro im Jahr. Der VCÖ will daher eine Einkommensobergrenze für die Arbeitswegförderung und die Möglichkeit, dass Unternehmen allen Beschäftigen ein lohnsteuerfreies Jobticket geben.

„Im Sinne einer sozial gerechten und ökologisch verträglichen Reform der Arbeitswegförderung müßte allerdings die Einführung einer generellen Freifahrt für die Wege zur und von der Arbeit in Angriff zu nehmen, zumal Autofahren ohnehin zunehmend teurer und stressiger wird“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Eine Freifahrt würde insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Prekarisierte und Beschäftigte mit geringem Einkommen eine wesentliche Entlastung vom teuren Autofahren sein. Zur Finanzierung sollten die Aufwendungen für Pendlerpauschale und Pendelförderungen, Mineralölsteuer sowie eine allgemeine Verkehrsabgabe der Unternehmen analog der Wiener U-Bahn-Steuer herangezogen werden.

Gleichzeitig sind allerdings wirksame Maßnahmen bei der Anpassung von Arbeitszeiten sowie in der Raumplanung und Verkehrspolitik notwendig, um der wachsenden Zersiedelung entgegenzuwirken und den öffentlichen Verkehr entsprechend leistungsfähig auszubauen.

Die KPÖ versteht Mobilität als wichtiges Grundrecht und die Forderung nach Freifahrt analog wie die von ihr vertretene Forderung nach einer Energiegrundsicherung als Teil einer Mindestsicherung: „Dabei werden bewusst ökologische und soziale Aspekte miteinander verknüpft“, so Furtlehner.

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