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Flucht aus der gemeinschaftlichen Finanzierung öffentlicher Aufgaben

  • Dienstag, 30. Oktober 2012 @ 13:09
News Gegen die vom Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrum (KDZ) und vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) forcierte Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden spricht sich die KPÖ-Oberösterreich aus.

KDZ und Wifo haben in einer kürzlich veröffentlichten Studie eine „geringe fiskalische Verantwortung“ von Ländern und Gemeinden konstatiert die zu „Ineffizienzen“ führen würde, weil der Bund 95 Prozent der Steuern einhebt, die Länder nur ein Prozent und die Gemeinden vier Prozent. Eine Reform des Finanzausgleiches durch mehr Abgabenautonomie für Länder und Gemeinden würde zu „mehr Effizienz und mehr Wettbewerb“ führen, behaupten die beiden Institute.

„Positiv an den Vorschlägen der beiden Institute ist zwar, dass eine Bemessung der Grundsteuer nach dem Verkehrswert und der Kommunalsteuer nach der Wertschöpfung als notwendig erkannt wird. Hingegen sind Rezepte wie kommunale Zuschlagsrechte auf Lohn- und Einkommensteuer sowie eine Gebührengestaltung zur Erzielung von Überschüssen entschieden abzulehnen“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Die KPÖ sieht die Verbesserung der Finanzlage der Gemeinden als sehr dringlich, plädiert jedoch für bundesweit einheitliche Regelungen. Eine Standortkonkurrenz zwischen den Gemeinden, etwa um durch ein Dumping bei Grundsteuer und Aufschließungskosten Betriebsansiedlungen zu forcieren, muss vermieden werden. Und statt kommunalen Alkoholsteuern, wie von KDZ und Wifo vorgeschlagen sollte die bestehende bundesweite Alkoholsteuer den Gemeinden zugute kommen. Ebenso sollte eine durchaus sinnvolle Zweitwohnsitzabgabe bundesweit geregelt werden.

Der Anteil der Gemeinden aus dem Topf der gemeinschaftlichen Bundesabgaben muss deutlich erhöht und dieser Topf durch größere Mittelzuflüsse aus einer wirksamen Profit- und Vermögensbesteuerung vergrößert werden. Der jetzige Aufteilungsschlüssel des Finanzausgleiches (Bund 67,417 Prozent, Länder 20,7 Prozent, Gemeinden 11,883 Prozent) steht im krassen Widerspruch zu den wachsenden kommunalen Aufgaben. Das wird etwa daran deutlich, dass die Gemeinden ohne Wien 39 Prozent der öffentlichen Investitionen tätigen und dazu auf Bittgänge beim Land um Bedarfszuweisungen angewiesen sind.

Notwendig ist eine Aufgabenreform in Richtung eines aufgabenorientierten Finanzausgleiches der die unterschiedlichen Bedingungen entsprechend der Gemeindegröße und überörtlicher Aufgaben gerecht wird: „Wie auch von Seiten des Gemeindebundes festgestellt wird, wäre eine Ausweitung der Steuerautonomie keineswegs zum Vorteil der Gemeinden. Denn ganz offensichtlich steht hinter diesem Vorstoß die Absicht des Bundes, sich aus der gemeinschaftlichen Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu stehlen“, so Furtlehner abschließend.


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