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Nachtwerft: Antifa-Netzwerk und ZARA fordern Konsequenzen

  • Dienstag, 30. Oktober 2012 @ 08:19
Antifa Die Gleichbehandlungskommission (Antidiskriminierungskommission) hat nach umfangreichen Verfahren klare Entscheidungen über Rassismusvorwürfe gegen die Linzer Diskothek „Nachtwerft“ getroffen.

„Die Diskriminierung meiner beiden Mandanten wurde eindeutig bestätigt“, sagt Rechtsanwalt Heinz Oppitz. „Die Kommission trägt der Geschäftsführung der Diskothek auf, sich mit der Rechtslage vertraut zu machen und künftig das Gleichbehandlungsgebot zu respektieren. Außerdem haben meine Mandanten Anspruch auf einen Schadenersatz, der „wirksam und abschreckend“ sein muss. Die genaue Höhe ist noch auszuhandeln.“

„Auch in dem Fall, in dem wir die Vertretung übernommen haben, wurde einer Person wegen ihrer Herkunft der Zutritt zur „Nachtwerft“ verweigert“, stellt Dina Malandi, Juristin der Wiener Beratungsstelle ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), fest. „Die Gleichbehandlungskommission hat in diesem Verfahren ebenfalls klar entschieden, dass eine rassistische Diskriminierung vorliegt.“

Die Vorgeschichte: Am 17. Dezember des Vorjahres wollte eine Gruppe junger Leute die Linzer Diskothek „Nachtwerft“ besuchen. Doch zwei dunkelhäutigen Männern aus der Gruppe verweigerte der Türsteher den Zutritt. Am selben Tag wurde ein in Wien lebender Unternehmensberater türkischer Herkunft nicht eingelassen. Wiederholt begründete der Türsteher: „Ausländer dürfen nicht hinein!“

Auf Ersuchen des OÖ. Antifa-Netzwerks vertrat der Welser Rechtsanwalt Heinz Oppitz die diskriminierten Jugendlichen, wobei er selbst das Kostenrisiko übernahm. Er wandte sich an die Gleichbehandlungskommission. Das tat auch ZARA im Auftrag des dritten, in Wien lebenden Opfers. „Selbstverständlich gilt das Diskriminierungsverbot auch für Ausländer“, so Oppitz. „Noch absurder wird die Vorgangsweise aber dadurch, dass die Betroffenen österreichische Staatsbürger und völlig unbescholten sind.“

Das OÖ. Antifa-Netzwerk und ZARA fordern Konsequenzen. Denn rassistische Einlasspolitik ist weit verbreitet, wie ZARA anhand vieler dokumentierter Fälle nachweisen kann. Beispielsweise hat die Gleichbehandlungskommission erst 2011der Welser Diskothek „Fifty-Fifty“ Diskriminierung bescheinigt. „Wirtschaftskammer und Wirteinnung müssen endlich aufhören, zu leugnen und den Gesetzesbrechern die Mauer zu machen“, verlangt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. „Auch die Landespolitik muss eingreifen: Es ist Zeit für konkrete Maßnahmen gegen Diskriminierung. Wir werden in naher Zukunft einen unangemeldeten Lokaltest machen und jeden Verstoß anzeigen.“

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