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Umfaller der SPÖ auf Kosten von Frauen und Kindern

  • Donnerstag, 11. Oktober 2012 @ 10:28
News Ein Umfaller der Frauenministerin auf Kosten der Frauen und Kinder bedeutet das Einschwenken der SPÖ in punkto einer von oben verordneten gemeinsamen Obsorge, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Dass Heinisch-Hosek dabei den Beifall der FPÖ erhält muss zu denken geben.

Wie Vertreterinnen der Frauenbewegung, die Grünen und auch JuristInnen zu Recht kritisieren ist es eine Illusion anzunehmen, dass zerrüttete Beziehungen auf dem Gerichtswege gekittet werden könnten: „Wenn das entsprechende Einvernehmen versagt, hilft eine Delegierung an Gerichte, BesuchsvermittlerInnen, SozialarbeiterInnen usw. auch nicht wirklich weiter“, so Furtlehner.

Wie vom Österreichischen Frauenring treffend festgestellt wird ist die künftig verordnete „Abkühlphase“ nur eine Verlängerung des Rosenkrieges auf Kosten der Kinder. Allein schon die dabei einem Elternteil zugesprochene Hauptverantwortung ist Konfliktstoff und zeigt, dass eine gemeinsame Obsorge nur im Einvernehmen funktionieren kann.

Eltern die sich im Einvernehmen trennen haben erfahrungsgemäß kein Problem mit einer gemeinsamen Obsorge. Mit einer gerichtlich durchgesetzten und somit aufgezwungenen gemeinsamen Obsorge geht es hingegen erfahrungsgemäß nur um Machtansprüche auf Kosten der betroffenen Kinder, die offensichtlich als Eigentum und Prestigeobjekt betrachtet werden, so die Kritik der KPÖ.

Wenn militante Väterrechtler die jetzt zwischen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) getroffene Vereinbarung als ungenügend kritisieren wird bestätigt, dass die getroffene Regelung der Einstieg in eine noch umfassendere aufgezwungene gemeinsame Obsorge ist.

Der jetzt auf Regierungsebene getroffenen Neuregelung liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahre 2011 zugrunde, wonach dem Vater eines außerehelich geborenen Kindes die Möglichkeit zur gemeinsamen Obsorge zugesprochen wurde. Dem hat sich der österreichische Verfassungsgerichtshof 2012 angeschlossen: „Ein Beispiel für juristischen Schwachsinn zugunsten einer Lobby politisch und medial einflussreicher Väterrechtler“, kritisiert Furtlehner.

Laut Statistik Austria werden in Österreich 42 Prozent aller Ehen geschieden. Jährlich sind rund 20.000 Kinder von Scheidungen betroffen. 121.000 unverheiratete Paare leben mit Kindern. 92.000 Kinder leben in Patchworkfamilien. Bei Scheidung bzw. Trennung wird in den meisten Fällen von den Kindeseltern eine gemeinsame Regelung über das Sorgerecht gefunden, ohne dazu Gerichte bemühen zu müssen. Nur in etwa 2.000 Fällen kommt es zu keiner solchen Einigung zwischen den Eltern.

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