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Geschäfte mit NS-Nostalgie, Hass, Gewalt und Hetze

  • Dienstag, 2. Oktober 2012 @ 11:07
News Seit 2008 vertreibt ein Unternehmen namens Talheim Records mit Sitz in Wien Tonträger von Vertretern des rechtsextremen, antisemitischen und neonazistischen Spektrums der Black Metal-Szene sowie dazugehörige Merchandisingartikel wie T-Shirts und Aufnäher.

Deswegen hat nun die KPÖ-Oberösterreich Anzeige wegen des Verdachts der Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz bzw. des Verdachts der Verhetzung laut Strafgesetzbuch bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet.

Im Angebot von Talheim Records befinden sich etwa Pullover von Neonazibands mit so eindeutigen Namen wie „Aryan Art“, „Ziontod“ oder „Blutschuld“. Auf Tonträgern wie etwa der Band „Massensterben“ finden sich so eindeutige Titel wie „Hass, Krieg, Sieg“, „Gaskammertod“, „Kristallnächte“ und „Vernichtungsschlag“. Im Logo der Band „Nibelungenheim Moonlight“ wird die in der Neonaziszene als Ersatz für das verbotene Hakenkreuz übliche Schwarze Sonne verwendet.

Auf einem Tonträger der Band „Blutschuld“ finden sich mehrere Lieder von Neonazi-Bands wie etwa das Lied „Werwolf“ der Band „Absurd“ mit dem Text „Ich stille meine Gier, mit Menschenfleisch, mit Zyklon B, mit Gift und Blut“. Vertrieben wird ein T-Shirt der Band „Ziontod“, die auf einem Tonträger das abgewandelte SS-Motto „Ehre durch Treue“ propagiert, mit der Aufschrift „Vernichtungskommando“.

Die Band „Stolthet“ wiederum fällt mit Titeln wie „Für ein reines Reich“, „Flamme der Reinheit“, „Zäh wie Leder“ und „Endlösung“ auf. Weiters werden Aufnäher der Band „Herrscher“, bekannt mit dem Lied „Der Hammer fällt auf Zion“, sowie der Band „Eingar“, bekannt mit dem Coverbild „Die Waffe gegen Zion“, vertrieben.

„Wir sehen im Angebot dieses Unternehmens den Tatbestand des Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz sowie der antisemitischen Verhetzung sowie der Gewaltverherrlichung“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Die KPÖ hat der Staatsanwaltschaft Wien eine Dokumentation über verschiedene von diesem Unternehmen vertriebene Artikel übermittelt. Die Staatsanwaltschaft wird aufgefordert, den dargestellten Sachverhalt zu überprüfen und entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten die notwendigen Schritte einzuleiten und über die Ergebnisse zu informieren.

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