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Entschiedenes Vorgehen gegen rechtsextreme Umtriebe gefordert

  • Mittwoch, 8. August 2012 @ 09:53
News Anlässlich des Jahrestages der Hinrichtung des Nazi-Gegners und Kriegsdienstverweigerers Franz Jägerstätter fordert die KPÖ-Oberösterreich als eine von über 60 Mitgliedsorganisationen des OÖ Netzwerkes gegen Rassismus und Rechtsextremismus neuerlich ein entschlossenes Handeln von Exekutive und Justiz gegen neonazistische und rechtsextreme Umtriebe.

„Die gebetsmühlenartige Behauptung bei einschlägigen Vorfällen, ein politisches Motiv sei auszuschließen, wie sie von Verfassungsschutz-Chef Peter Gridling abwärts ständig verwendet wird, ist politisch unerträglich und absolut kontraproduktiv“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Das gilt auch für die Äußerungen von Polizeisprechern in Wels und Braunau in ihren Bezirken gäbe es keine rechtsextreme Szene, obwohl die Fakten laufend das Gegenteil beweisen.

Ein absolutes Negativbeispiel ist, dass die Staatsanwaltschaft noch immer keine Anlage wegen NS-Wiederbetätigung und Holocaust-Leugnung gegen den Rechtsextremisten Fred Duswald aus Neumarkt-Kallham (Bezirk Grieskirchen) eingeleitet hat, der im Juni 2011 in der Zeitschrift „Die Aula“ die Existenz von Krematorien im KZ Auschwitz und die Ermordung von Anne Frank bestritten und KZ-Häftlinge als „Landplage“ und „Kriminelle“ diffamiert hat.

Schon in den letzten Jahren dauerte es oft Jahre und des beharrlichen Drucks der antifaschistischen Bewegung bis es endlich zu Ermittlungen bzw. Anklagen gegen den Bund Freier Jugend, die Nationale Volkspartei, den Jugendclub Objekt 21 in Desselbrunn und die Liste „Die Bunten“ des Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler kam.

Die auffallend zögerliche Haltung der Behörden und damit verbundene Verharmlosung als Kavaliersdelikte bei rechtsextremen Aktivitäten zerstört ebenso wie eine ähnliche „Zurückhaltung“ bei Wirtschaftskriminalität und Korruptionsdelikten das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und damit in die Demokratie, warnt die KPÖ: „Ein entschiedeneres Vorgehen entsprechend dem antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik, festgeschrieben im Staatsvertrag und NS-Verbotsgesetz, ist daher notwendig“, so Furtlehner.

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