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Franz Schöringhumer (1903-1944)

  • Freitag, 22. Juni 2012 @ 23:00
Biografien Einer, der dem Einmarsch des „Führers“ nicht im Spalier „Heil“ rufender Massen entgegenblickte, war der Welser Kommunist Franz Schöringhumer. Er befand sich in den Märztagen 1938 in Schutzhaft. Die Herren des Dritten Reiches wußten offensichtlich von Anbeginn an, von welcher Seite sie erbitterten Widerstand zu erwarten hatten.

Schöringhumer, 1903 geboren, Sohn einer Arbeiterfamilie, war von 1922 bis 1924 Mitglied der sozialistischen Partei und trat 1928 der Kommunistischen Partei bei. Er erlernte den Beruf des Waagenbauers und richtete sich 1935 eine Werkstätte für den Bau von mechanischen Waagen ein. Er arbeitete von 1928 an aktiv gemeinsam mit anderen KommunistInnen in der „Roten Hilfe“ mit, wo er Beiträge zur Unterstützung von inhaftierten KommunistInnen und deren Angehörige sammelte.

Die „Rote Hilfe“ wurde auch nach dem Einmarsch Hitlers in Österreich aufrechterhalten und kam den Verfolgten des NS-Regimes zugute. Schon 1936 wurde Schöringhumer von den Austrofaschisten wegen seiner Tätigkeit für die illegale KPÖ mit sechs Wochen Arrest bestraft. Beim sogenannten Umbruch (Hitlers Einmarsch in Österreich) wurde er zehn Tage in Schutzhaft genommen.

Im Dezember 1940 wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Seine Einheit war anfangs in Frankreich eingesetzt und übersiedelte im Frühjahr nach Allenstein in Ostpreußen. Am 25. September 1941 wurde Schöringhumer in Allenstein verhaftet und nach Wels in die Untersuchungshaft überstellt.

Der Haftbefehl lautete: „Der Soldat Franz Schöringhumer von der Veterinär-Kompanie 340 ist in Untersuchungshaft zu nehmen, weil er ... den organisatorischen Zusammenhalt der Kommunistischen Partei dadurch aufrecht erhalten hat, daß er durch den früheren kommunistischen Funktionär Ludwig Gföller Beiträge für die Rote Hilfe, Mitglieder für diese Organisation werben und sich die Gelder abliefern ließ. Die Gelder hat Schöringhumer weitergeleitet ... Verbrechen strafbar nach dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14.7.1933, RGBl.I, S.479, 2. Militärische Belange erfordern die Verhaftung.“

Mit Schöringhumer wurden weitere neun Mitglieder der Roten Hilfe verhaftet, darunter auch sein Freund, der Kommunist Johann Klausmaier, aus Wels. An Klausmaier, der nach der Einberufung Schöringhumers dessen Aufgabe in der Roten Hilfe übernahm, schrieb Schöringhumer - wie der Anklageschrift zu entnehmen ist - im Januar 1941 folgenden Brief: „...über meine derzeitige Lage viele Worte zu verlieren wäre Quatsch, nachdem Du ja selbst zur Genüge diesen ganzen Mist miterlebt hast. Doch eines ist sicher, daß nämlich die Tage für dieses Otterngezücht gezählt sind, was mich oftmals mit ganz besonderer Freude erfüllt. So wäre in großem Umfang alles gesagt und die Faust der Zukunft muß stahlhart sein, um richtig durchzugreifen.

Mein lieber Hans, betreffs des Durchhaltens braucht Ihr in Bezug auf meine Wenigkeit keine Sorgen haben. Du weißt ja, ein B.... (Bolschewik, d.Red.) sei er in was immer für einer Lage, hat seine vornehmste Pflicht, sich über alle Hindernisse mit größtmöglichster Zähigkeit und Ausdauer hinwegzusetzen im Bewußtsein der großen Idee. Selbst familiäre Angelegenheiten spielen hier bei uns nur eine untergeordnete Rolle, entsprechend dem kommenden großen Morgen. Über den gegenwärtigen Stand der P. Lage (Politische Lage, d.Red.) bin ich zwar äußerst mangelhaft unterrichtet, doch das stört mich in meiner Auffassung bzw. Überzeugung nicht im geringsten. Die Sache geht ihren ehernen Lauf und daran können Hunderttausende oder Millionen ‘Holländer’ (Nazis, d.Red.) nichts ändern.

Lieber Hans, wie sieht jetzt die P. Lage im lokalen Maßstab aus? Ist eine Verbindung schon Tatsache geworden? Es wäre für mich interessant zu wissen, welche Fortschritte diesbezüglich zu verzeichnen sind...“

Verhaftet und verurteilt

Schöringhumer, Klausmaier und Genossen wurden am 6. Mai 1942 wegen Hochverrats zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Schöringhumer erhielt sechs Jahre und sein Freund Klausmaier wurde zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Am 5. Juli 1942 teilte Schöringhumer seinen Angehörigen mit, daß er sich im Zuchthaus Schneidemühl (Ostpreußen) befindet. Seine Briefe aus Schneidemühl drücken in erster Linie seine Sorgen über das Befinden seiner Eltern und seiner Geschwister aus. Wegen der Zensur geben die Briefe leider keinen Aufschluß über die wahren Bedingungen seiner Haft.

Aus seinem letzten Brief vom 16. Oktober 1944, in dem er mitteilte, daß er nur mehr alle vier Monate einen Brief schreiben dürfe, wird aber deutlich, welch psychisches und physisches Martyrium die Zuchthausinsassen durchleben mußten.

Nach diesem letzten Brief kam nur mehr eine Nachricht, die die Familie Schöringhumers erreichte - eine Postanweisung aus Stettin mit dem Vermerk, daß es sich bei dem übersandten Geld um den Nachlaß Schöringhumers handelte.

Im Juni 1946 erreichte die Angehörigen der Brief eines Haftkollegen aus Holland, der von einer Flucht seines Freundes aus einem Güterzug in der Nähe Stettins berichtete. Diese Schilderung klärt nicht endgültig, wie Schöringhumer ums Leben kam. Anzunehmen ist, daß er bei seiner Flucht ums Leben gekommen ist. Schöringhumer erlebte die nahe Befreiung nicht mehr, für die er sich von Anbeginn eingesetzt hat. Die Überzeugung, daß dieses Schandregime nicht von langer Dauer sein kann, bestimmte sein Denken und Handeln bis zuletzt.

Leo Mikesch

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