Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Kritik an der Ungleichbehandlung bei der Parteienförderung

  • Donnerstag, 28. Juni 2012 @ 15:47
News Maßgeschneidert auf die Pfründe der Parlamentsparteien ist die Neuregelung der Parteienförderung, die von 15,3 auf 29 Millionen Euro fast verdoppelt wird. Daran ändert auch der Weihrauch namens Transparenz nichts, der von SPÖ und ÖVP dazu verbreitet wird, meint KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner.

Unter dem Druck der mit dem Untersuchungsausschuss fast täglich neu auftauchenden Korruptionsskandale – Stichwort Grasser, Meischberger, Hochegger, Strasser, Mensdorff-Pouilly – haben die Regierungsparteien die Flucht nach vorne ergriffen und unter als Horuck-Aktion eine Novellierung des Parteiengesetzes durchgeboxt.

„Die maßlose Aufstockung der Parteienförderung verbunden mit Indexbindung ist allerdings ein Bärendienst für die Demokratie“, warnt Messner. Wenn tagtäglich mit Verweis auf die Krise getrommelt wird, dass Pensionen gekürzt, Sozialleistungen abgebaut und Löhne gesenkt werden müssen, wenn für Familienbeihilfen oder Pflegegeld eine Indexbindung strikt abgelehnt wird, ist es mehr als unverständlich wenn sich die Parlamentsparteien die Kassen aus Steuergeldern füllen: „Damit wird der politische Frust weiter verstärkt“, so Messner.

Das neue Parteiengesetz sieht vor, dass zwar die bisher einmalige Wahlkostenerstattung abgeschafft wird, jedoch auf Bundesebene zwischen 3,10 und elf Euro, auf Landesebene sogar das doppelte, also zwischen 6,20 und 22 Euro pro Wahlberechtigten als Parteienförderung möglich sind. Zudem war Österreich schon bisher nach Japan der Vizeweltmeister bei der Höhe der Parteienförderung.

Für die Parlamentsparteien werden 4,60 Euro pro Wahlberechtigten jährlich für die ganze Legislaturperiode ausgeschüttet, im Klartext kassieren sie dabei auch den Anteil der auf die NichtwählerInnen und mandatslos bleibende Parteien entfallen und erhalten damit bis zu 6,50 Euro pro Stimme. Hingegen werden Parteien die bei Nationalratswahlen mehr als ein Prozent erhalten aber kein Mandat erreichen nur einmalig 2,50 Euro pro Stimme. Und als Draufgabe kassieren die im EU-Parlament vertretenen Parteien auch noch einmalig zwei Euro pro Wahlberechtigten bei der Europaparlamentswahl, mandatslos bleibende Parteien schauen dabei völlig durch die Finger.

Mit der namentlichen Deklaration von Spenden und Inseraten ab 3.500 Euro, der sofortigen Meldung von Spenden ab 50.000 Euro beim Rechnungshof und der Offenlegung von Sponsoring ab 12.000 Euro hofft man den Wildwuchs der Finanzierung der Parlamentsparteien ausholzen zu können.

Die Neuregelung nötigt künftig auch jene Parteien, die keine oder nur fallweise öffentliche Parteienförderung erhalten, Rechenschaftsberichte vorzulegen, sollen aber teure Wirtschaftsprüfer zur Bestätigung der Finanzberichte für den Rechnungshof zahlen.

Nach Auffassung der KPÖ müsste im Interesse einer lebendigen Parteienlandschaft und der gerne zitierten Chancengleichheit eine gerechte Parteienförderung ausschließlich an der Zahl der für die jeweilige Partei abgegebenen Stimmen gemessen werden und müssten auch Parteien die mandatslos bleiben für die ganze Periode berücksichtigt werden, da Parlamentsparteien ohnehin Klub- und Akademieförderung in enormer Höhe für ihre Arbeit zusätzlich erhalten.


Themen