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Bund zahlt 46, Länder 125 Millionen für Parteien

  • Mittwoch, 9. Mai 2012 @ 09:48
News Nicht Transparenz und Korruptionsbekämpfung, sondern der Machterhalt der Länderfürsten stehen für die Regierungsparteien im Mittelpunkt des hochgejubelten Transparenzpakets, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

„Einmal mehr erweist sich der Föderalismus als Hindernis für wirkliche effektive Lösungen. Aus der Sicht der KPÖ ist eine bundesweit einheitliche Regelung für die Transparenz notwendig, neun verschiedene Länderregelungen sind absolut überflüssig“, so Furtlehner.

Es muss selbstverständlich sein, dass das Transparenzpaket für alle Gliederungen der Parteien gelten muss und auch die Parteienfinanzierung durch Nebenorganisationen erfaßt. Ebenso selbstverständlich muss es sein, dass Großspenden, egal ob von Privatpersonen, Firmen oder Organisationen dem Rechnungshof gemeldet und – anders als bei der bisherigen Praxis – auch veröffentlicht werden müssen.

Die Blockade des nö Landeshauptmannes Erwin Pröll (ÖVP) zeigt, dass vor allem die ÖVP an einer wirklichen Transparenz nicht interessiert ist. Gleiches gilt für die Verschleierung der Parteienfinanzierung in Wien, wo es im Unterschied zu den anderen Bundesländern nicht einmal ein entsprechendes Gesetz gibt.

Die KPÖ tritt dafür ein, dass auch die Parteienfinanzierung für alle Bundesländer einheitlich geregelt wird und die Parteienförderung bezogen auf die Bevölkerungszahl nicht höher sein darf als auf Bundesebene.

Laut Berechnungen des Experten Hubert Sickinger werden 2012 vom Bund 7,30 Euro pro Wahlberechtigten für Parteienförderung, Akademien und Parlamentsklubs gewährt. Die entsprechenden Zahlen in den Bundesländern liegen hingegen zwischen 13,40 Euro (Vorarlberg) und 28,90 Euro (Wien) um ein Vielfaches höher. In Summe wird vom Bund 46 Mio. Euro, von den Bundesländern aber 124,6 Mio. Euro Parteienfinanzierung gewährt.

Im Interesse einer lebendigen Parteienlandschaft und mehr Chancengleichheit tritt die KPÖ auch dafür ein, dass die Parteienförderung für die ganze Periode entsprechend dem jeweils letzten Wahlergebnis allen Parteien, also auch solchen die kein Mandat im Nationalrat bzw. Landtag erreicht haben gewährt wird. Im Gegenzug soll die Wahlkampfkostenrückerstattung abgeschafft werden. Für die Klubtätigkeit erhalten die im Nationalrat bzw. Landtag vertretenen Parteien ohnehin eigene Mittel entsprechend ihrer Stärke in den jeweiligen Körperschaften.


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