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Anschober-Vorschlag ist eine Bestätigung für Energiegrundsicherung

  • Montag, 16. April 2012 @ 15:30
News Die KPÖ begrüßt die Ansage von Grünen-Landesrat Rudolf Anschober, den Energieversorgern per Gesetz zu untersagen, Haushalten bei Zahlungsunfähigkeit Strom oder Wärme abzustellen und die Versorger zu verpflichten, bei Zahlungsausfall eine Mindestmenge an Energie liefern zu müssen. Das geht in die Richtung einer Energiegrundsicherung, wie sie von der KPÖ bereits seit 2007 gefordert wird, so KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Anschober fordert auch, dass die Versorger nur die echten Tarife verrechnen dürfen. Die KPÖ interpretiert dies in Richtung der Abschaffung von Grundgebühren, welche Haushalte mit geringem Einkommen bzw. Verbrauch überdurchschnittlich belasten, hingegen Energieverschwendung finanziell begünstigen.

Es ist sozialpolitisch ja besonders provokant, dass arme Haushalte zwischen 30 und 40 Prozent mehr für die Energie zahlen als vergleichbare „normale“ Haushalte. Ursache dafür sind Grundgebühren, welche hohen Verbrauch begünstigen, weiters Zusatzkosten für Mahnspesen oder für das Ab- und Einschalten von Strom beziehungsweise Gas.

Bei der von Anschober forcierten Energiewende sind soziale Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung, da sich gerade Haushalte mit geringem Einkommen teure bauliche und technische Maßnahmen zum Energiesparen nicht leisten können.

Laut Arbeiterkammer können rund 330.000 Personen – das sind vier Prozent der Bevölkerung – österreichweit ihre Wohnung nicht ausreichend heizen, weil sie die hohen Energierechnungen nicht bezahlen können. In Oberösterreich sind 25.000 Personen von Energiearmut betroffen, davon sind 66 Prozent weiblich, 58 Prozent älter als 60 Jahre und 56 Prozent alleinstehend.

Laut AK mussten die niedrigstverdienenden 25 Prozent der Bevölkerung vor fünf Jahren noch 5,6 Prozent, jetzt aber bereits 8,3 Prozent ihres Einkommens allein für Energiekosten ausgeben, jährlich sind 60.000 Haushalte in Österreich von Strom- oder Gasabschaltungen betroffen.

Bereits zu Jahresbeginn 2012 hat auch SPÖ-Landtagsklubchefin Gertraud Jahn das Thema Energiearmut aufgegriffen und verlangt, dass die oö Strom- und Gaslieferanten ökosoziale Spartarife für einkommensschwache Haushalte anbieten sollen und ein jährlicher Bericht zur Energiearmut erstellt werden soll. In Italien etwa gibt es schon seit Jahrzehnten einen Spartarif, der insbesondere finanziell schwächeren Haushalten einen kostengünstigen Mindestbedarf an Energie sichert.

„Diese Fakten bestätigen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Energiegrundsicherung“, meint Furtlehner. Das Konzept der KPÖ für eine Energiegrundsicherung sieht vor, den Grundbedarf an Energie – laut AK Wien 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas für einen Zweipersonenhaushalt mit 60 Quadratmeter – kostenlos zu gewähren, die Preise des darüber hinaus gehenden Energieverbrauchs jedoch progressiv zu gestalten, um zum Energiesparen anzuregen.

Angesichts der enormen Profite der Energiewirtschaft hält die KPÖ ein solches Modell für finanzierbar. Als Ergänzung bzw. Sofortmaßnahmen verlangt die KPÖ die Abschaffung der Grundgebühren bei Strom und Gas und eine amtliche Preisregelung für Energie.


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