Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

KPÖ verlangt Entschädigung für bis 2006 umgerüstete Hausbriefkästen

  • Montag, 2. April 2012 @ 16:41
News Laut einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist die Post AG verpflichtet, die Hausbrieffachanlagen in Wohnhausanlagen auf eigene Kosten so umzurüsten, dass auch andere Postanbieter darauf Zugriff haben. Die Post AG hatte gegen diese im Postmarktgesetz vorgeschriebene Verpflichtung geklagt, ist aber beim Höchstgericht abgeblitzt und muss jetzt um 30 Millionen Euro rund 900.000 Hausbriefkästen umrüsten.

Die KPÖ fordert im Zusammenhang mit dieser Entscheidung eine Entschädigung bzw. Kostenübernahme für alle bereits bis 2006 auf Kosten von Haus- bzw. WohnungseigentümerInnen installierten EU-konformen Hausbriefkästen durch die Post AG bzw. den privaten Postdiensten als Nutzer dieser Einrichtungen.

Auf Betreiben des damaligen Infrastrukturministers Hubert Gorbach (vormals FPÖ, später BZÖ) wurde im vorauseilenden Gehorsam durch eine Novelle des Postgesetzes mit Strafandrohung von bis zu 21.800 Euro verordnet, bis 30. Juni 2006 neue Hausbriefkästen anzubringen, zu welchen nicht nur die Post AG, sondern auch private Zustelldienste Zugang haben.

„In einem von der KPÖ initiierten und von über 800 Personen, darunter zahlreichen gewählten MandatarInnen, unterstützten Aufruf wurde diese Umstellung abgelehnt“, erinnert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Mit Verweis auf den Gesetzespfusch der Regierung verlangte die KPÖ schon im Zusammenhang mit dem Spruch des VfGH von der Regierung sich das Geld für die bereits angebrachten Anlagen von den privaten Postdiensten als Nutznießer zu holen und damit die Wohnungsgesellschaften und Hauseigentümer zu entschädigen, die bereits solche Anlagen anbringen ließen, um eine Belastung der MieterInnen zu vermeiden.

Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings mit Erkenntnis vom 4. Mai 2006 die Gorbach-Verordnung wegen Eingriff in das Eigentumsrecht und Fehlen eines öffentlichen Interesses als rechtswidrig aufgehoben, jedoch keinen Schadenersatz für die bereits angebrachten Hausbriefkästen vorgesehen. Mit der unter Verantwortung von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) erfolgten Postmarktgesetz-Novelle 2009 wurde die Umrüstung der Post AG übertragen, die jedoch von anderen Postanbietern Kosten für die Benützung dieser Anlagen kassieren kann.

Die Kosten für bereits angebrachte Anlagen dürfen zwar nicht als Betriebskosten verrechnet werden, bei Anrechnung auf die Instandhaltungsreserve müssen allerdings letztlich wiederum die MieterInnen dafür aufkommen. So wurde etwa den MieterInnen der städtischen Linzer Wohnungsgesellschaft GWG dadurch eine Belastung von 626.000 Euro auferlegt. Daher fordert die KPÖ neuerlich die nachträgliche Übernahme der Kosten für die bereits installierten Hausbriefkästen durch jene Postdienste denen durch die EU-Richtlinie über die Liberalisierung des Briefverkehrs der Markt geöffnet.


Themen