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Verkleinerung von Parlamenten zielt auf Entdemokratisierung

  • Donnerstag, 22. März 2012 @ 11:19
News Eine gezielte Entdemokratisierung ist das wirkliche Motiv der von der Regierung forcierten Verkleinerung des Parlaments, stellt KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner zum jüngsten demonstrativen Bekenntnis von Bundeskanzler Werner Faymann zu diesem Vorhaben als Teil des „Sparpakets“ der Regierung fest, wobei Faymann dabei auch die Kritik des oö SPÖ-Landeschefs Josef Ackerl brüsk zurückweist.

„Die finanziellen Einsparungen bei einer Verkleinerung des Nationalrates von 183 auf 165 Mitglieder ist minimal, deutlich verschlechtert wird damit nicht nur die regionale Präsenz von Abgeordneten und die Kontrollmöglichkeiten der Opposition wie etwa von den Grünen betont wird, sondern vor allem auch die Möglichkeiten kleiner Parteien im Parlament vertreten zu sein“, so Furtlehner.

Was für das Parlament gilt, gilt analog für Landtage und Gemeinderäte. Wenn man wirklich sparen will, dann sollten die – auch im internationalen Vergleich – extrem hohen Politbezüge und die Parteienfinanzierung – 2011 waren dies 46 Millionen Euro auf Bundesebene und 123 Millionen Euro auf Länderebene – gesenkt werden. Ebenso sollte der Bundesrat als teures Ausgedinge für abgeschobene Politikernnen ersatzlos abgeschafft werden, ebenso durch Abschaffung des Zwangsproporzes die Landesregierungen deutlich verkleinert werden.

Es ist zunehmend kontraproduktiv, wenn einerseits ohnehin geschätzte 80 Prozent der Kompetenzen mittlerweile auf EU-Ebene vorgegeben sind, andererseits in einem so kleinen Land wie Österreich neun verschiedene Landesgesetzgebungen für zahlreiche wichtige Materien vorhanden sind. Daher wäre großes Einsparungspotential durch die Vereinheitlichung der Gesetzgebung auf Bundesebene und in Folge eine wesentliche Reduzierung der politischen und juristischen Apparate der Länder vorhanden. Dadurch könnten auch die Landtage auf den Status von Feierabendparlamenten ähnlich Gemeinderäten mit entsprechend reduzierten Bezügen der Abgeordneten zurückgestuft werden.

„Eine Schlüsselfrage des Parlamentarismus wird sein, ob man die Sonntagsreden von Pluralismus und Demokratie ernst nimmt oder ob auf eine autoritäre Entwicklung mit Degradierung der gewählten Körperschaften als Handlanger der Regierungen und internationaler Institutionen des Finanzmarktes orientiert wird“, so Furtlehner. Daher ist eine Schlüsselfrage die Abschaffung der bürokratischen Hemmnisse für Kandidaturen bei Wahlen – wie etwa die Abgabe von Unterstützungserklärungen beim Gemeindeamt – und die Abschaffung der Sperrklauseln, durch welche der Einzug neuer bzw. kleiner Parteien in gewählte Gremien verhindert und viele WählerInnenstimmen für wertlos erklärt werden.

Das kann auch nicht durch den zweifellos sinnvollen und notwendigen Ausbau direkter Demokratie, etwa durch leichtere Einleitung von Volksbegehren und verbindliche Volksbefragung bzw. Volksabstimmung bei Erreichen einer bestimmten Zahl von Unterstützungserklärungen für Volksbegehren ersetzt werden. Denn letztlich ist das richtige Verhältnis zwischen direkter und repräsentativer Demokratie wesentlich.

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