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Strenge Fahrgast-Rechte auch bei Flug- und Busreisen

  • Montag, 12. März 2012 @ 11:08
Verkehr Vergangenes Wochenende trafen sich auf Einladung des Europäischen Fahrgastverbandes (EPF) an die hundert Vertreter/-innen europäischer Fahrgastverbände in Salzburg zu ihrer jährlichen Konferenz und diskutieren mit Referenten aus dem Verkehrsbereich, Abgeordneten des Europaparlaments und Vertretern der Europäischen Kommission.

Namhafte Referenten wie Keir Fitch, Generalsekretär im Büro des EU-Verkehrskommissars Siim Kallas, und der EU-Abgeordnete Michael Cramer führten einen angeregten Dialog mit den Teilnehmern. Im Zentrum standen die folgenden Themen: Fahrgastrechte, die steuerliche Benachteiligung des umweltfreundlichen Schienenverkehrs und das drohende Verfehlen der Klimaschutzziele innerhalb der EU.

Die Tagungsteilnehmer waren sich einig, dass jede Energiewende mit einer Verkehrswende einhergehen muss, um das Ziel der Begrenzung der Erderwärmung um maximal zwei Grad zu erreichen. Während die Industrie seit 1990 den CO²-Ausstoß um 34 Prozent senken konnte, ist die C02-Belastung im Verkehrsbereich im gleichen Zeitraum um 29 Prozent gestiegen. Hauptverursacher sind hier der Straßen- und Flugverkehr mit weit überproportionalen Steigerungen der absoluten Belastungen der Umwelt.

Als gravierend wurde angesehen, dass der umweltfreundliche Schienenverkehr steuerlich deutlich stärker als andere Verkehrsmittel belastet wird. So sind hier Umsatzsteuer, Energieverbrauchssteuer, Mineralölsteuern und Trassenbenützungsentgelte zu zahlen, die bei anderen Verkehrsmitteln nicht oder nur in geringerem Masse anfallen. Der Flugverkehr wird jährlich mit ca. 30 Mrd. Euro aus nicht angelasteten Kerosin- und Umsatzsteuern subventioniert.

Die Fahrgastrechte sind von zentraler Bedeutung. Um eine Benachteiligung der Schiene zu vermeiden, forderten die Tagungsteilnehmer gleiche Standards für alle Verkehrsmittel. So hat der Fahrgast im Bahnverkehr bereits nach einer Stunde Verspätung ein Anrecht auf Rückerstattung von 25 Prozent des Fahrpreises, bei mehr als zwei Stunden bereits 50 Prozent Ermäßigung. Im Flugverkehr hat der Fluggast erst ab drei Stunden einen Anspruch auf Entschädigung. Vorher galt im Flugverkehr eine 5-Stunden-Regelung, die aufgrund einer EUGH-Entscheidung abgeändert werden musste.

Der EPF fordert entsprechende Aktivitäten von der Europäischen Kommission ein. probahn ÖSTERREICH als Mitglied des EPF erwartet sich von der österreichischen Bundesregierung diesbezüglich eine entsprechende Initiative auf EU-Ebene.

Der Europäische Fahrgastverband EPF besteht seit 2002. Er hat derzeit 33 Mitglieds-Organisationen in 19 Ländern Europas. EPF ist das Sprachrohr aller Nutzer/-innen öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber Betreibern, Politik und Entscheidungsträgern auf EU-Ebene.

Infos: www.probahn.at

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